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Überstunden machen krank
Zu viele Überstunden sind verantwortlich für Müdigkeit, Stress, Burn out auremar – stock.adobe.com

Arbeitszeit

Überstunden und Mehrstunden: Das musst du wissen

Was ist eine Überstunde? Wer hilft mir, wenn Überstunden nicht bezahlt werden?

Österreichs Arbeitnehmer:innen haben alleine im Jahr 2023 180 Millionen Mehr- und Überstunden geleistet. Davon haben Betriebe 46,6 Millionen(!) Mehr- und Überstunden weder mit Geld noch durch Zeitausgleich abgegolten. Die Beschäftigten haben also gratis gearbeitet. Frauen sind noch stärker betroffen als Männer.

Rund um Mehr- und Überstunden gibt es viele Fragen und Unsicherheiten – oegb.at hat die wichtigsten Antworten.

1. Was ist eine Überstunde?

Von Überstunden spricht man in der Regel, wenn man mehr als die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit (40 Stunden) oder die tägliche Normalarbeitszeit (in der Regel acht Stunden) arbeitet. 

Allerdings können diese Grenzen auch anders definiert werden, zum Beispiel bei einer Vier-Tage-Woche oder bei Gleitzeit.

2. Wie viele Überstunden sind möglich?

Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind 20 Überstunden wöchentlich zulässig

Die tägliche Arbeitszeit darf zwölf Stunden, die wöchentliche 60 Stunden nicht überschreiten, jeweils inklusive Überstunden.

Die wöchentliche Arbeitszeit darf allerdings im Durchschnitt von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.

3. Kann der Chef Überstunden anordnen?

An sich ja, außer es steht Gegenteiliges im Arbeitsvertrag. 

Wenn man wichtige Gründe hat, z. B. Kinderbetreuung oder einen dringenden Arzttermin, dann muss man keine Überstunden machen. (Die betrieblichen Gründe müssen dabei schwerer wiegen als die persönlichen. Bei offenen Fragen diesbezüglich bzw. wenn du unsicher bist, hilft dir dein Betriebsrat oder deine Gewerkschaft.) 

Hat jemand schon 50 Stunden in der Woche oder zehn Stunden am Tag gearbeitet, darf sie/er weitere Überstunden ohne Begründung ablehnen.

4. Was ist Mehrarbeit?

Wenn jemand Teilzeit arbeitet, zum Beispiel laut Vertrag 20 Stunden pro Woche, dann aber in einer Woche 30 Stunden arbeitet, sind das 10 Mehrarbeitsstunden. 

Um Überstunden handelt es sich erst, wenn die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden in der Woche oder acht Stunden täglich überschritten wird. 

Mehrarbeit fällt auch bei Vollzeitbeschäftigten zwischen der kollektivvertraglichen und der gesetzlichen Normalarbeitszeit an.

Beispiel: Der Kollektivvertrag (KV) sieht eine 38,5-Stunden-Woche vor. Jemand arbeitet vier Stunden zusätzlich. Dann sind das 1,5 Mehrarbeitsstunden und 2,5 Überstunden.

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5. Wann muss ich Überstunden einfordern?

Bezahlt ein Unternehmen keine Überstunden, dann sollte man nicht zu lange zuschauen und auf Besserung hoffen. Überstunden können nämlich sehr schnell verfallen.

Viele Arbeitsverträge sehen etwa vor, dass Überstunden schon nach drei Monaten nicht mehr eingefordert werden können. Solche Verfallsfristen sind erlaubt. 

Wenn die Firma die Überstunden nicht bezahlt bzw. keinen Zeitausgleich gibt, helfen die zuständige Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer weiter.

6. Wie hoch sind Strafen für Unternehmen bei Verstößen?

Völlig absurd: Es gibt keinerlei Strafen für Firmen, die Überstunden einfach nicht bezahlen! 

Alles, was ihnen passieren kann: Wenn die Überstunden eingeklagt werden, dann müssen sie sie bezahlen – was sie ohnehin hätten tun müssen. 

Damit es für die schwarzen Schafe unter den Unternehmern riskanter wird, Arbeitnehmer:innen auszubeuten, fordert der ÖGB, dass ihr Risiko erhöht wird und zwar durch höhere Zuschläge. 

Das heißt zum Beispiel: Wird Arbeitnehmer:innen die Überstundenbezahlung vorenthalten, soll für die betroffenen Stunden das doppelte Entgelt fällig werden. 

So hätten auch die Arbeitnehmer:innen etwas davon, und für die Arbeitgeber zahlt es sich nicht mehr aus, das Risiko einzugehen.

Tipps für Arbeitnehmer:innen

Arbeitszeit immer genau dokumentieren! Am besten mit dem AK Zeitspeicher (Anmeldung notwendig) 

Im Streitfall sind regelmäßige, aktuelle und minutengenaue Arbeitszeitaufzeichnungen vor Gericht wichtig, wenn man unbezahlte Überstunden einfordert. 

Dass der Arbeitgeber sie aufzeichnet, ist nicht zwingend notwendig.