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Ein E-Scooter-Unfall ist nicht gleich Arbeitsunfall, weil E-Scooter anders als Fahrräder als Sportgeräte eingestuft werden. BlackDay - stock.adobe.com

Aufgepasst: E-Scooter-Stürze gelten grundsätzlich nicht als Arbeitsunfälle

Oegb.at erklärt, warum du als E-Scooter-Fahrer:in besonders aufpassen solltest

Es ist sieben Uhr morgens. Du steigst auf deinen E-Scooter, um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen. Doch dann passiert es: Auf der nassen Straße rutschst du aus und stürzt. Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit – das ist doch sicher versichert, oder? Tatsächlich gibt es bei E-Scootern eine rechtliche Besonderheit, die vielen nicht bekannt ist. Ein E-Scooter-Unfall ist nicht gleich Arbeitsunfall, weil E-Scooter anders als Fahrräder als Sportgeräte eingestuft werden. 

Im Zweifelsfall kommt es aber auf den konkreten Unfall an: Denn die AUVA unterscheidet laut einer aktuellen Stellungnahme zwischen einer „E-Scooter immanenten“ Gefahr, die nicht versichert ist und einer „allgemeinen Weggefahr“, welche bei allen Unfallversicherungsträgern versichert ist. Oegb.at klärt auf. 

Was gilt als Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist rechtlich von privaten Unfällen abzugrenzen. Er liegt dann vor, wenn sich der Unfall im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ereignet. Dazu gehören nicht nur Unfälle direkt am Arbeitsplatz, sondern auch auf dem Arbeitsweg sowie bei beruflichen Fahrten. Auch Wege zu Bildungseinrichtungen oder Kinderbetreuungseinrichtungen fallen unter die gesetzliche Unfallversicherung, sofern ein örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeit besteht.

Achtung: Eingeschränkter Unfallversicherungsschutz bei E-Scooter-Stürzen

Hier kommt die Überraschung: Wenn du auf dem Weg zur Arbeit mit einem E-Scooter verunglückst, greift die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nicht. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs werden E-Scooter rechtlich nicht als Verkehrsmittel, sondern als Sportgeräte eingestuft – ähnlich wie Skateboards oder Inlineskates. Das bedeutet, dass im Falle eines Unfalls die Krankenversicherung für die medizinische Versorgung aufkommt. Zusätzliche Leistungen der Unfallversicherung, wie etwa eine finanzielle Entschädigung, bleiben aus.

Wichtig: Anders sieht es bei E-Fahrrädern aus. Diese gelten rechtlich als Verkehrsmittel, wodurch auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift.

Kläre es im Einzelfall zur Sicherheit mit deiner Gewerkschaft ab! Denn es wird grundsätzlich zwischen einer „E-Scooter immanenten“ Gefahr, die nicht versichert ist und einer „allgemeinen Weggefahr“, welche bei allen Unfallversicherungsträgern versichert ist, unterschieden.

Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Wenn dir ein Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit passiert, solltest du wie folgt vorgehen: 

  • Informiere deinen Arbeitgeber: Melde den Unfall sofort deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten.
  • Unfallmeldung sicherstellen: Prüfe, ob dein Arbeitgeber, der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) geschickt hat.
  • Betriebsrat einbeziehen: Ziehe deinen Betriebsrat hinzu, um sicherzugehen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden.

Fazit: Mit Vorsicht unterwegs

E-Scooter bieten eine schnelle und flexible Möglichkeit, zur Arbeit zu gelangen. Doch gerade im Hinblick auf den Versicherungsschutz ist Vorsicht geboten. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Regelungen zu kennen und möglicherweise Alternativen wie öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad zu nutzen, die unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Bleib informiert und schütze dich durch vorausschauendes Handeln – für einen sicheren Weg zur Arbeit!

Sollte dir doch das Unglück passieren, kläre es im Einzelfall zur Sicherheit mit deiner Gewerkschaft ab, um zu schauen, ob du Ansprüche geltend machen kannst!

 

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