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Gesundheit und Krankheit am Arbeitsplatz

Mehr Berufskrankheiten anerkennen

Berufskrankheitenliste an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen

Arbeit kann krank machen. Doch welche Krankheiten zählen als Berufskrankheiten? Die österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin hat die Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein per Brief aufgefordert, die Berufskrankheitenliste zu erweitern und auf einen zeitgemäßen Stand der Wissenschaft zu bringen.

Was zählt zu Berufskrankheiten?

Per Gesetz wird in Österreich eine Krankheit dann als Berufskrankheit definiert, wenn wissenschaftlich erwiesen ist, dass sie ausschließlich oder überwiegend durch die Arbeit entstanden ist. Beispielweise wenn sich KrankenhausmitarbeiterInnen Infektionen zuziehen.

Wird eine Berufskrankheit diagnostiziert, stehen den PatientInnen oft mehr medizinische Leistungen zu, wie beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen oder ein Übergangsgeld während einer beruflichen Umschulung. Zusätzlich werden die betroffenen Unternehmen aufgefordert, präventive Maßnahmen für ihre MitarbeiterInnen zu setzen.

Forderung der ArbeitsmedizinerInnen: Mehr Berufskrankheiten in Liste aufnehmen

Aktuell sind in dieser Liste 53 Berufskrankheiten erfasst. Die Liste wurde allerdings jahrelang nicht überarbeitet und einige Berufskrankheiten wären dringend hinzuzufügen, beispielsweise einige Krebsarten wie weißer Hautkrebs, der durch erhöhte UV-Belastung bei Arbeiten im Freien entsteht (Bauarbeiter, Handwerker, etc.) und in Deutschland bereits seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt ist. Ebenso betrifft das psychische Erkrankungen durch extrem belastende Berufe oder Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats durch einseitige Belastungen oder zu langes Sitzen.

Die Aufnahme dieser Krankheiten auf die Liste der Berufskrankheiten würde ArbeitnehmerInnen entlasten. Dagegen wehren sich allerdings WirtschaftsvertreterInnen und Unternehmen, da sie zusätzliche Kosten vermeiden wollen.

Psychische Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkennen

In Österreich wurden in der Vergangenheit bereits Debatten über die Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Berufskrankheiten geführt. Auch in der Schweiz wird gerade diskutiert, ob Burn-out als Berufskrankheit anerkannt werden soll, berichtet die Presse. Auch die Arbeiterkammer spricht sich für eine Anerkennung von diagnostizierten psychischen Erkrankungen wie Burn-out, Angststörungen oder Depressionen als Berufskrankheiten aus, wenn sie durch berufliche Tätigkeit entstanden sind.

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