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Mehr Berufskrankheiten anerkennen

Arbeit kann krank machen. Doch welche Krankheiten zählen als Berufskrankheiten? Nicht jede berufsbedingte Gesundheitsschädigung ist eine Berufskrankheit - der ÖGB fordert seit vielen Jahren eine Modernisierung.   

Was zählt zu Berufskrankheiten?

Berufskrankheiten sind Erkrankungen oder gesundheitliche Schädigungen, die Beschäftigte sich während der Arbeit zuziehen. Anders als bei Arbeitsunfällen tritt der Schaden nicht plötzlich ein, sondern als Folge längerer Einwirkung. Allerdings ist nicht jede Berufskrankheit auch eine Berufskrankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Dafür muss eine Erkrankung in die sogenannte Berufskrankheitenliste aufgenommen werden, das passiert über einen Gesetzesbeschluss im Nationalrat.

Wird eine Berufskrankheit diagnostiziert, stehen den PatientInnen oft mehr medizinische Leistungen zu, oder Rehabilitationsmaßnahmen, ein Übergangsgeld während einer beruflichen Umschulung, oder eine monatliche Rente bei starken langanhaltenden Einschränkungen. Zusätzlich werden die betroffenen Unternehmen aufgefordert, präventive Maßnahmen für ihre MitarbeiterInnen zu setzen.

Forderung der ArbeitsmedizinerInnen: Mehr Berufskrankheiten in Liste aufnehmen

Aktuell sind in dieser Liste 56 Berufskrankheiten erfasst. Die Liste wurde vor kurzem überarbeitet und beinhaltet nun auch den weißen Hautkrebs, der durch erhöhte UV-Belastung bei Arbeiten im Freien entsteht (Bauarbeiter, Handwerker, etc.) und in Deutschland bereits seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt ist.  Somit wurde eine langjährige ÖGB Forderung umgesetzt. Allerdings gibt es in einigen Bereichen noch Aufholbedarf:  psychische Erkrankungen durch extrem belastende Berufe oder Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats durch einseitige Belastungen oder zu langes Sitzen werden immer noch nicht anerkannt. Beschäftigte im Gesundheits-, Pflege- und Behindertenbetreuungsbereich, aber auch Paketzusteller:innen und müssen schwere Lasten heben und tragen. Das führt zu einer enormen Belastung der Bandscheiben, die ebenso nicht sozialversicherungsrechtlich anerkannt wird.

 

Die Aufnahme dieser Krankheiten auf die Liste der Berufskrankheiten würde ArbeitnehmerInnen entlasten. Dagegen wehren sich allerdings WirtschaftsvertreterInnen und Unternehmen, da sie zusätzliche Kosten vermeiden wollen.

Psychische Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkennen

In Österreich wurden in der Vergangenheit bereits Debatten über die Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Berufskrankheiten geführt. ÖGB und Arbeiterkammer sprechen sich für eine Anerkennung von diagnostizierten psychischen Erkrankungen wie Burn-out, Angststörungen oder Depressionen als Berufskrankheiten aus, wenn sie durch berufliche Tätigkeit entstanden sind.

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