Arbeitsrecht
Schönheits-OPs, Tattoos & Co
Nicht alles gilt im Job als Krankheit. Es ist wichtig zu wissen, wann du Urlaub nehmen musst und wann du weiterbezahlt wirst
Nasen-OP, Piercing, Tattoo oder Botox – vieles davon ist rein kosmetisch, also nicht medizinisch notwendig. Wer das trotzdem möchte, darf es natürlich machen. Aber: Wenn danach etwas schiefgeht oder man Zeit zum Erholen braucht, kann das arbeitsrechtliche Folgen haben. Hier erfährst du, wann du Urlaub nehmen musst, wann du weiterbezahlt wirst und worauf du achten solltest.
Wo kann ich mich über seriöse Ärzte, Ärztinnen und Studios informieren?
Bekomme ich weiter mein Gehalt bzw. meinen Lohn, wenn ich mir aus kosmetischen Gründen die Nase operieren lasse?
Nein. Lässt du eine rein ästhetische Operation machen, weißt du vorher, dass du ausfallen wirst. Deshalb musst du dafür Urlaub oder Zeitausgleich vereinbaren. Nur dann bekommst du dein Gehalt bzw. deinen Lohn während der Genesung.
Muss ich für die Genesung nach einer Nasenkorrektur Urlaub nehmen?
Ja – wenn die OP rein kosmetisch ist. Ist sie medizinisch notwendig (z. B. bei einer schiefen Nasenscheidewand, die das Atmen erschwert), wirst du vom Arzt bzw. von der Ärztin in den Krankenstand geschickt und du erhältst weiterhin dein Gehalt bzw. deinen Lohn.
Muss ich für die Genesung nach einer Nasenkorrektur Urlaub nehmen?
Tattoo/Botox: In der Regel kein medizinischer Grund. Wenn du wegen Schmerzen oder Entzündungen arbeitsunfähig bist, kann ein Arzt bzw. eine Ärztin dich krankschreiben. Dann bekommst du dein Gehalt bzw. deinen Lohn weiter.
Nasen-OP: Bei rein kosmetischem Grund – Urlaub oder Zeitausgleich nötig. Bei medizinischem Grund – Krankenstand mit Entgeltfortzahlung.
Beitrag im ORF (Wien heute) vom 11.09.2025 mit Martin Müller, ÖGB-Experte für Arbeitsrecht und Kollektivvertragspolitik
Muss ich den Eingriff meinem Arbeitgeber melden?
Nein. Was du in deiner Freizeit machst, ist Privatsache – solange du nicht ungeplant ausfällst, obwohl der Ausfall absehbar war.
Kann ich für die Genesung einfach Urlaub oder Zeitausgleich nehmen?
Nur, wenn das vorher mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Urlaub oder Zeitausgleich kann man nicht einfach einseitig antreten – auch nicht nach einem Eingriff.
Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich nach einem freiwilligen Eingriff länger ausfalle?
Normalerweise nicht – vor allem, wenn Urlaub oder Zeitausgleich vereinbart ist. Problematisch wird es, wenn du vorher wusstest, dass du ausfällst, aber keinen Urlaub beantragt hast. Das kann ein Entlassungsgrund sein. Treten unerwartete Komplikationen auf, kann zwar die Entgeltfortzahlung verweigert werden, eine Entlassung ist aber nicht gerechtfertigt.
Was, wenn ich den Eingriff bei einem unseriösen Anbieter machen lasse?
Passiert etwas bei einem nicht zugelassenen oder offensichtlich unsicheren Anbieter, kann dir die Entgeltfortzahlung gestrichen werden – weil man grob fahrlässig gehandelt hat.
Schau beispielsweise bei Docfinder oder informiere dich bei der Arztsuche der Ärztekammer.