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Krankenbett am Gang eine Krankenhauses
In viele Branchen sind ArbeitnehmerInnen in der gesamten EU an ihren Arbeitsplätzen oft Substanzen ausgesetzt, die tödliche Krebserkrankungen auslösen, Genschäden verursachen oder für Missbildungen verantwortlich sein können. Adobe Stock

Todesursache Nummer 1 am Arbeitsplatz ist Krebs

Der "Workers Memorial Day" erinnert jedes Jahr am 28. April an all jene ArbeitnehmerInnen, die auf einer Arbeitsstätte verunfallt sind.

15.602 Menschen verunglückten im Jahr 2022 allein im Baubereich bei ihrer Arbeit, 22 davon tödlich. Das ist zwar im Vergleich zu den Vorjahren ein Rückgang, aber mit 53,9 von 1.000 ArbeitnehmerInnen hat der Baubereich immer noch die mit Abstand höchste Unfallrate.

Gewerkschaft Bau-Holz fordert anlässlich des Workers Memorial Day weitere Sicherheitsmaßnahmen im Baugewerbe, um ArbeitnehmerInnen bestmöglich vor Unfällen zu schützen.
Gewerkschaft Bau-Holz fordert anlässlich des Workers Memorial Day weitere Sicherheitsmaßnahmen im Baugewerbe, um ArbeitnehmerInnen bestmöglich vor Unfällen zu schützen. GBH

Solche Berichte gibt es auch aus vielen anderen Branchen. Deshalb fordert der ÖGB gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund und weiteren Partnerorganisationen, die Europäischen Union, die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Arbeitgeber auf, den Todesfällen bei der Arbeit ein Ende zu setzen.

Tödliche Gefahr am Arbeitsplatz  

Aber nicht nur das. ArbeitnehmerInnen können am Arbeitsplatz auch tödlichen Gefahren ausgesetzt werden, die ihnen erst im Laufe der Zeit großen Schaden zufügen. So gehen etwa rund 1.800 Todesfälle in Österreich und mehr als 100.000 EU-weit Jahr für Jahr auf das Konto krebserzeugender Arbeitsstoffe .

In viele Branchen sind ArbeitnehmerInnen in der gesamten EU an ihren Arbeitsplätzen oft Substanzen ausgesetzt, die tödliche Krebserkrankungen auslösen, Genschäden verursachen oder für Missbildungen verantwortlich sein können.

Allein im Gesundheitssektor haben fast 13 Millionen ArbeitnehmerInnen in Europa - über 7 Millionen davon Pflegekräfte - bei der Arbeit Kontakt mit sogenannten HPM. HPM (hazardous medicinal products) sind „gefährliche medizinische Produkte“. Zu diesen Produkten zählen etwa Zytostatika, die durch ihre extrem starken Wirkstoffe auch medizinisches Fachpersonal schädigen können - wenn es nicht ausreichend geschützt wird.  

Der umfassende Schutz vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz, den ArbeitnehmerInnen in Österreich haben, muss künftig EU-weit gelten.

Da es immer mehr KrebspatientInnen gibt, werden jedes Jahr mehr Arbeitskräfte für die Herstellung, Zubereitung und Verabreichung dieser Medikamente gebraucht. Damit steigt auch jedes Jahr die Zahl der Beschäftigten in der EU, die wegen der Handhabung mit HPM der Gefahr ausgesetzt sind, selbst an Krebs zu erkranken und in der Folge daran zu sterben.  

In Österreich sind HMP, insbesondere Zytostatika, als eindeutig krebserzeugend eingestuft. Der ÖGB fordert, dass dieser umfassende Schutz, den es für ArbeitnehmerInnen in Österreich gibt, EU-weit gelten soll.

Schutzmaßnahmen sollen für alle gleich sein

Alle ArbeitnehmerInnen in der Europäischen Union sollten das gleiche Schutzniveau haben, steht für den ÖGB außer Frage.

Unterschiedliche soziale Schutzstandards können Anreize für Unternehmen schaffen, ihre Produktionen in Ländern anzusiedeln, wo niedrige Standards herrschen. Das ist ein ungewollter Wettbewerbsvorteil auf Kosten der ArbeitnehmerInnen. Zudem ist es nicht einzusehen, dass EU-ArbeitnehmerInnen unterschiedlich geschützt sein sollen. 

Die Zeit für Debatten ist vorbei, die Zeit für Maßnahmen zum Schutz derer, die uns schützen, ist jetzt! 

Slogan der Kampagne "Stop Cancer At Work"

EU-Gesetze müssen strenger werden  

Zum Schutz vor Krebserkrankungen am Arbeitsplatz hat die EU-Kommission jüngst Grenzwerte für drei weitere krebsverdächtige Stoffe eingeführt: Betroffen sind Acrylnitril, das etwa in Klebstoffen und Lösungsmitteln vorkommt, Nickelverbindungen - unter anderem in vielen Industrie- und Konsumgütern vorhanden - sowie Benzol, das auch bei der Herstellung von Arzneimitteln und Kunststoffen verwendet wird und in Benzin enthalten ist. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte.

Der ÖGB unterstützt diesen Vorstoß, er geht aber definitiv nicht weit genug. Bei krebserzeugenden Arbeitsstoffen gibt es sehr oft keinen sicheren Grenzwert, schon eine geringe Belastung kann Krebs auslösen – Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, diese Grenzwerte so weit als möglich zu unterschreiten.

Das passiert aber viel zu selten. Deshalb muss die Politik die Grenzwerte dringend weiter senken.