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Ab 2026: klare gesetzliche Mindeststandards für freie Dienstnehmer:innen! JKstock – stock.adobe.com

Was sich ab 2026 für freie Dienstnehmer:innen ändert

Erstmals gesetzliche Mindeststandards, faire Kollektivverträge und echte Sicherheit

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kollektivverträge können künftig auch für freie Dienstverhältnisse gelten
  • Faire Kündigungsfristen werden eingeführt
  • Weniger Unsicherheit durch klare Regeln

Freie Dienstnehmer:innen bekommen erstmals gesetzliche Mindeststandards, faire Kollektivverträge und echte Sicherheit.

Susanne P., 29 Jahre, arbeitet seit zwei Jahren als freie Dienstnehmerin im Kulturbereich. Sie war immer mit vollem Einsatz dabei – doch als der Auftrag plötzlich gestrichen wurde, bekam sie von heute auf morgen die Kündigung. „Ich hatte keine Chance, mich rechtzeitig um einen neuen Job zu kümmern. Das war ein Schock – keine Kündigungsfrist, kein Schutz, nichts“, erzählt Susanne.

Ab 1.1.2026 ändert sich das: Für Susanne und alle anderen freien Dienstnehmer:innen gibt es endlich klare gesetzliche Mindeststandards, die Sicherheit geben und Planbarkeit schaffen.

Es gibt dann mit Möglichkeit, freie Dienstnehmer:innen in Kollektivverträgen zu erfassen – damit gibt es klare Spielregeln, die Sicherheit und Fairness bringen. Für Beschäftigte und Arbeitgeber.

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Das Wichtigste auf einen Blick

Was ändert sich konkret für freie Dienstnehmer:innen?

Probezeit: Das erste Monat kann als Probemonat vereinbart werden – in dieser Zeit kann das Dienstverhältnis jederzeit von beiden Seiten gelöst werden.

Kündigungsfrist:

  • Im 1. Jahr: 4 Wochen
  • Ab dem 2. Jahr: 6 Wochen

Kündigungstermine: Immer zum 15. oder Monatsletzten

Diese Fristen und Termine gelten sowohl für Dienstnehmer:innen als auch für Dienstgeber:innen.

Bessere Vereinbarungen zugunsten der Dienstnehmer:innen sind weiterhin erlaubt.

Zum ersten Mal können Mindeststandards für freie Dienstnehmer:innen in Kollektivverträgen geregelt werden – z. B.:

️ Mindeststundensätze
️ Anspruch auf bezahlten Urlaub
️ klare Aufwandersätze
️ Kündigungsbestimmungen

Entgeltbestimmungen und Aufwandersätze können auch mittels verbindlicher Regelung (Satzung) von bestehenden Kollektivverträgen auf freie Dienstnehmer:innen ausgedehnt werden.

Fazit:

Mit den neuen gesetzlichen Mindeststandards für Kündigungsfristen und der Möglichkeit von Kollektivverträgen wird die Situation freier Dienstnehmer:innen in Österreich ab 2026 deutlich verbessert.

Susanne und viele andere können endlich auf mehr Sicherheit, bessere Arbeitsbedingungen und Fairness im Arbeitsleben zählen.

Freie Deinstnehmer:innen können ihre Arbeit endlich besser planen und müssen nicht mehr fürchten, von heute auf morgen ohne Job dazustehen. Gleichzeitig eröffnen sich durch Kollektivverträge neue Chancen auf faire Bezahlung, klar geregelte Arbeitsbedingungen und mehr soziale Absicherung.