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ÖGB

Kampf ums Weihnachtsgeld: Gewerkschaft setzt sich durch

Zweimal im Jahr freuen sich fast alle ArbeitnehmerInnen in Österreich ganz besonders auf ihr Gehalt bzw. ihren Lohn – dann nämlich, wenn das Urlaubs- oder das Weihnachtsgeld mit dabei ist.  
Dass der Blick aufs Konto dann so viel erfreulicher ist, ist aber nicht selbstverständlich. Es war nämlich ein harter und langer Kampf, den die Gewerkschaften führen mussten, damit heute 98 Prozent aller ArbeitnehmerInnen das Weihnachtsgeld in ihren Kollektivverträgen stehen haben. Und dieser Kampf ist noch lange nicht vorbei. Wie sich im heurigen Jahr zeigte.

„Viele glauben noch immer, dass das Weihnachts- und Urlaubsgeld gesetzlich geregelt wären. In Wahrheit sichern nur starke Gewerkschaften das Weihnachts- und Urlaubsgeld der ArbeitnehmerInnen.“

Iris Stern, ÖGB-Organisation

Heuer netto weniger durch ungerechte Neuregelung

Seit Jahresbeginn gilt für die begünstigte Besteuerung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes ein sogenanntes Kontrollsechstel. Für viele ArbeitnehmerInnen führte das zu einer höheren Besteuerung des Weihnachtsgeldes. Die Kontrollsechstel-Neuregelung führt zur Nachversteuerung, wenn am Ende des Jahres weniger Gehalt bezogen wird – etwa wegen Arbeitslosigkeit, Pflegekarenz, aber auch Krankengeldbezug oder Bildungskarenz. Wird ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin jetzt etwa nach der Kurzarbeit gekündigt, muss für das Weihnachtsgeld mehr Lohnsteuer bezahlt werden als noch im Vorjahr. Das Ungerechte daran ist, dass die Neuregelung nur zulasten der ArbeitnehmerInnen angewendet wird.

Gewerkschaft und AK liefen dagegen Sturm

Gewerkschaft und Arbeiterkammer kritisierten von Anfang an die ungerechte Neuregelung und ließen nicht locker. Gemeinsam haben ÖGB und AK erreicht, dass es heuer zu einer Reparatur der Neuregelung kam und damit die Ungerechtigkeit beseitig wird. „Ein starker Beweis für die Kraft, die AK und ÖGB im Kampf für die Interessen von Österreichs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entwickeln“, sagt dazu ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Und das zahlt sich für die Arbeitnehmer aus.

Künftig wieder einige hundert Euro mehr im Jahr

Mit der Reparatur des Kontrollsechstels bleibt Betroffenen von ihrem Weihnachtsgeld künftig wieder einige hundert Euro mehr im Jahr. Einziger Wermutstropfen: Die Reparatur wird erst für das Weihnachtsgeld im nächsten Jahr schlagend. Dann aber gleich umfassend: Künftig gibt’s keine Nachzahlungen mehr bei schwankenden Bezügen (zum Beispiel bei Kündigungen, Pensionierungen, längeren Krankenständen usw.).  Außerdem wird künftig nicht nur zum Nachteil, sondern auch zum Vorteil der ArbeitnehmerInnen nachgerechnet.

Das Weihnachtsgeld sichern nur starke Gewerkschaften

Um darauf aufmerksam zu machen, verteilte der ÖGB Mitte Dezember in einer Einkaufsstraße in Wien bunte Weihnachtskarten – mit dem Aufdruck: „Wer auch immer dir die Geschenke bringt … Dein Weihnachtsgeld sichert dir nur deine Gewerkschaft“. Das Interesse war groß, die Überraschung bei einigen PassantInnen noch größer. Viele glaubten fälschlicherweise immer noch, dass das Weihnachts- und Urlaubsgeld gesetzlich geregelt wären.

In Wahrheit sind das Weihnachts- und Urlaubsgeld in Kollektivverträgen geregelt, die die Gewerkschaften jahrein jahraus verhandeln. Iris Stern, verantwortlich für die ÖGB-Verteilaktion: „Es ist wichtig, dass die ArbeitnehmerInnen wissen, wer sich für ihre Interessen und Anliegen einsetzt.“ Mit der heuer erkämpften Reparatur der Regelung zur Besteuerung des Weihnachtsgeldes, haben das die Gewerkschaften wieder einmal erfolgreich bewiesen.

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