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Mirjam Reither

Claudia Malecek ist Betriebsrätin bei Saturn in der SCS Vösendorf. 

 

Mitbestimmung im Betrieb

Besser mit Betriebsrat

Vor allem in Krisenzeiten zeigen sich die Vorteile der betrieblichen Mitbestimmung

Zu Beginn der Krise wussten viele ArbeitnehmerInnen nicht, wie es mit ihnen weitergeht. Kündigung, Kurzarbeit oder Wiedereinstellungszusagen: Die Verwirrung war groß. Hier sind die Tausenden Betriebsräte in ganz Österreich zum Einsatz gekommen und haben für die ArbeitnehmerInnen die Übersetzer gespielt. Claudia Malecek ist Betriebsratsvorsitzende bei Saturn in der Shopping City Süd und steht stellvertretend dafür, welche Herausforderungen gemeistert werden und warum es vor allem in der Krise Sinn macht, einen Betriebsrat an seiner Seite zu haben. 

Kurzarbeit eingeführt 

„Zuerst war es ein Schock“, erinnert sich Malecek an den Beginn der Corona-Krise im März, „dann habe ich zum Handy gegriffen und meinen Gewerkschaftssekretär angerufen. ‚Kurzarbeit‘ hat er gesagt und mir gleich alle Unterlagen gemailt. Damit bin ich zum Geschäftsführer gegangen, hab ihm alles auf den Schreibtisch gelegt und gesagt: ‚Wir machen Kurzarbeit!‘ Einen Moment hat er überlegt, dann hat er Ja gesagt“, erzählt sie. Bis dahin sei der Geschäftsführer eher auf Konfrontationskurs gewesen, „doch dann war plötzlich alles anders. Gemeinsam haben wir mit allen Beschäftigten Einzelgespräche geführt, sie motiviert und versucht, ihnen ihre Ängste zu nehmen“, freut sich Malecek heute noch über das gemeinsame Vorgehen. 

Sozialplan verhandelt 

Gemeinsame Lösungen zu finden, ist vor allem auch dann notwendig, wenn Jobs in Gefahr sind. Denn für die ArbeitnehmerInnen geht es um Existenzen. In Zeiten wie diesen, wo die Liste der Unternehmen mit drastischem Jobabbau immer länger wird, ist der Betriebsrat eine wichtige Stütze. Er kann mit dem Unternehmen einen Sozialplan ausverhandeln und die negativen Auswirkungen für die Beschäftigten möglichst gering halten. 

Ziel dabei ist, möglichst viele Personen in Beschäftigung zu halten. Daher wird zuerst geschaut, ob man die Beschäftigten anderweitig im Betrieb einsetzen kann. Ist das nicht möglich, wird vor allem auf die Lebensumstände der Beschäftigten bei Kündigungen Rücksicht genommen – wie Sorgepflichten für Kinder oder pflegebedürftige Personen, Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit oder spezielle Bedürfnisse.  

Unlängst konnte sich der Betriebsrat des Luftfahrtzulieferers FACC, der Mitte September den Abbau von 650 MitarbeiterInnen verkündet hatte, mit der Geschäftsführung auf einen Sozialplan verständigen. Dieser wurde „mit Rücksicht auf Personen mit Kindern und ältere ArbeitnehmerInnen geschnürt und enthält zudem einen Härtefallfonds“, berichten die BetriebsrätInnen der Gewerkschaften GPA-djp und Bau-Holz

Betriebsrat ab fünf MitarbeiterInnen 

Auch wenn schon ab fünf MitarbeiterInnen ein Betriebsrat gegründet werden kann, gibt es immer noch Unternehmen ohne Betriebsrat. Dabei verbessert die betriebliche Mitbestimmung nicht nur das Betriebsklima, sondern schafft auch einen Interessenausgleich zwischen ArbeitnehmerInnen und Geschäftsleitung. Und spätestens jetzt zeigt sich deutlich, dass es gerade in der Krise von Vorteil ist, einen Betriebsrat im Unternehmen zu haben.