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ÖGB

Wie versprochen, so gebrochen

Es ist nicht lange her, da setzte sich August Wöginger, ÖAAB-Obmann und ÖVP-Klubchef, für die volle Anrechnung der Karenzzeiten ein. Das war im September 2018. Die Sozialpartner wurden aufgefordert, in den Kollektivvertragsverhandlungen für eine Umsetzung zu sorgen. Passiere das nicht, werde die ÖVP/FPÖ-Regierung für eine gesetzliche Regelung sorgen. Nur wenige Monate danach, im Dezember 2018, sah er keine Notwendigkeit mehr für eine gesetzliche Umsetzung. Die Begründung: Die Sozialpartner haben gute Ergebnisse bei den KV-Verhandlungen erzielt. Das stimmt auch, die Gewerkschaften konnten wichtige Verbesserungen im Interesse der Beschäftigten bei der Karenzanrechnung erreichen. Aber es stimmt nicht, dass nun allen ArbeitnehmerInnen die Karenzzeiten voll angerechnet werden. Es gibt nach wie vor Bereiche, in denen das noch nicht oder nicht im vollen Ausmaß umgesetzt ist.

Papamonat kommt – oder doch nicht?

Ihrer Linie blieben die Regierungsparteien auch im neuen Jahr treu: Sie kündigen an und rudern dann wieder zurück. 2019 beim Thema „Papamonat“: Zuerst kündigt Sozialministerin Beate Hartinger-Klein in der ORF-„Pressestunde“ an, einen Rechtsanspruch auf den Papamonat für alle in der Privatwirtschaft einführen zu wollen. Kurze Zeit später erklärt Bundeskanzler Sebastian Kurz, man werde sich dem Thema widmen und ein Modell ausarbeiten, das auch auf die Interessen der Wirtschaft Rücksicht nimmt. Ob es einen Rechtsanspruch für alle Väter geben werde, steht laut Kurz jedoch noch nicht fest. Aktuell wird das Thema im Sozialausschuss behandelt.

Im Jahr 2017 haben nur ca. sechs Prozent der Väter den Familienzeitbonus, die Geldleistung während des Papamonats, in Anspruch genommen. Diese niedrige Zahl ist auch darauf zurückzuführen, dass es in der Privatwirtschaft keinen Rechtsanspruch gibt und viele somit auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen sind.

Gleichstellung nicht wichtig?

Das ganze Hin und Her – sei es bei den Karenzzeiten oder beim Papamonat – lässt vermuten, dass der Bundesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern egal ist. Frauen verdienen nach wie vor weniger als Männer, bekommen rund 40 Prozent weniger Pension und übernehmen den Großteil der unbezahlten Arbeit, wie etwa Haushalt und Kinderbetreuung. Daher ist eine gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten genauso wie der gesetzliche Rechtsanspruch auf den Papamonat ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Eine Umsetzung dieser beiden Maßnahmen würde zu höheren Einkommen, einem leichteren Wiedereinstieg in den Job und einer besseren Aufteilung der unbezahlten Arbeit führen. Dazu kommt, dass sich der Papamonat, der keine zusätzlichen Kosten für die Betriebe verursacht, positiv auf die Vater-Kind-Beziehung auswirkt und zur Folge haben könnte, dass sich mehr Väter für eine Karenz entscheiden.

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