Alles, was du bei Jobverlust wissen musst
Kündigung, Entlassung oder einvernehmliche Auflösung – wir beantworten die wichtigsten Fragen
Eine Kündigung ist emotional und finanziell eine schwierige Angelegenheit. Umso wichtiger ist es, deine Rechte und Ansprüche zu kennen. Der ÖGB und die Gewerkschaften stehen dir dabei zur Seite. ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Jobverlust.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung, Entlassung und einvernehmlicher Auflösung?
Kündigung: Der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis. Dabei müssen bestimmte Fristen und Termine eingehalten werden.
Kündigungsfristen (als Orientierung):
- Bis 2 Jahre Beschäftigungsdauer: 6 Wochen
- Bis 5 Jahre Beschäftigungsdauer: 2 Monate
- Bei 5-15 Jahren Beschäftigungsdauer: 3 Monate
- Bei 15-25 Jahren Beschäftigungsdauer: 4 Monate
- Ab 25 Jahren Beschäftigungsdauer: 5 Monate
Wichtig: Es gibt Branchenausnahmen – bitte im jeweiligen Kollektivvertrag nachsehen.
Einvernehmliche Auflösung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in einigen sich gemeinsam, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.
Entlassung: Das Arbeitsverhältnis endet sofort und ohne Frist. Dafür muss es aber einen wichtigen Grund geben – zum Beispiel Gewalt oder grobes Fehlverhalten gegenüber Kolleg:innen oder Vorgesetzten.
Befristetes Arbeitsverhältnis: Wenn dein Arbeitsvertrag nur für eine bestimmte Zeit gilt (z. B. bis 31.12.2025), endet er automatisch mit diesem Datum.
Sperrfrist beim Arbeitslosengeld
- Wenn du selbst kündigst oder durch eigenes Fehlverhalten entlassen wirst, bekommst du vier Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Diese Zeit nennt man Sperrfrist.
- Wenn der Arbeitgeber kündigt oder ihr euch einvernehmlich trennt, gibt es keine Sperrfrist.
🚨Die Sperrfrist verkürzt nicht die Gesamtdauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld – der Beginn verschiebt sich nur um vier Wochen.
Was tun, wenn du gekündigt wirst?
Freistellung und Urlaub: Wenn du gekündigt wirst, kann es sein, dass du vom Dienst freigestellt wirst. Oft sagt der Arbeitgeber, dass du deinen Urlaub verbrauchen musst. Aber: Urlaub kann nur gemeinsam vereinbart werden. Du musst ihn also nicht automatisch nehmen, nur weil dein Arbeitgeber das will.
Wenn du aber eine Vereinbarung unterschreibst, in der steht, dass du freigestellt bist und deinen Urlaub konsumierst, dann gilt das – und du musst den Urlaub nehmen.
Resturlaub am Ende: Wenn du bei der Kündigung noch Urlaub übrig hast, wird dieser anteilig berechnet. Das heißt: Du bekommst nur so viel Urlaub, wie du bis zum Kündigungstag erarbeitet hast.
Mit dem Resturlaubsrechner der Arbeiterkammer kannst du leicht berechnen, wie viel das ist. Den Urlaub, den du nicht mehr verbrauchst, muss dir dein Arbeitgeber am Ende auszahlen.
Zeit für die Jobsuche – Postensuchtage
Wenn du vom Arbeitgeber gekündigt wirst, hast du Anspruch auf bezahlte Freizeit für die Jobsuche. Das nennt man Postensuchtage. Du darfst dafür ein Fünftel deiner normalen Arbeitszeit verwenden – also einen Tag bei einer 40-Stunden-Woche. In manchen Kollektivverträgen kann es sogar mehr geben.
Nach der Kündigung: Meldung beim AMS
Melde dich sofort beim AMS arbeitssuchend, sobald du weißt, dass du gekündigt wirst. Nur dann bekommst du Arbeitslosengeld. Wenn du noch Geld für Resturlaub bekommst, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für diese Zeit.
Beispiel: Wenn dir 12 Werktage Resturlaub ausbezahlt werden, bekommst du für etwa 14 Tage noch kein Arbeitslosengeld.
Anspruch auf ein Dienstzeugnis
Du hast das Recht auf ein Dienstzeugnis. Darin stehen:
- dein Name,
- die Firma,
- wie lange du dort gearbeitet hast, und
- was du gemacht hast.
Das Dienstzeugnis darf keine Formulierungen enthalten, die dir bei der Jobsuche schaden. Ein „qualifiziertes Zeugnis“ mit einer Bewertung deiner Leistung kannst du verlangen – der Arbeitgeber muss es aber nicht ausstellen.
Was ist ein Sozialplan?
Wenn in einem Betrieb viele Beschäftigte auf einmal gekündigt werden – etwa wegen einer Schließung oder Übernahme –, kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan vereinbaren.
Ein Sozialplan soll die Folgen für Beschäftigte abmildern, zum Beispiel durch:
- zusätzliche Abfertigungen,
- Umschulungen oder
- Unterstützung bei der Arbeitssuche.
Wann kann ich eine Kündigung anfechten?
Manchmal darf eine Kündigung nicht ausgesprochen werden – zum Beispiel, wenn du
- wegen deiner gewerkschaftlichen Tätigkeit,
- wegen deines Geschlechts oder
- wegen deines Alters gekündigt wirst.
Auch wenn die Kündigung sozial ungerecht ist, kannst du sie anfechten – etwa, wenn du dadurch schwer wieder Arbeit findest.
Wichtig: Du musst mindestens sechs Monate im Betrieb gearbeitet haben.
Wenn du glaubst, dass deine Kündigung nicht gerecht war, hol dir sofort Hilfe bei
- deinem Betriebsrat,
- deiner Gewerkschaft oder
- der Arbeiterkammer.
Wichtigster Tipp zum Schluss
👉 Unterschreib nichts voreilig!
Wenn dir dein Arbeitgeber bei einer Kündigung Dokumente zum Unterschreiben gibt, nimm dir Zeit und lies alles genau durch.
Frag dich: Warum soll es so schnell gehen? Lass dich nicht unter Druck setzen.
Sprich zuerst mit deinem Betriebsrat oder deiner Gewerkschaft. Sie können dir genau erklären, was du unterschreibst – und ob es Nachteile für dich hat. So vermeidest du, dass du am Ende Geld oder Rechte verlierst.
Dafür hat man immer Zeit. Sonst kann es passieren, dass man am Ende finanziell schlecht aussteigt.