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Frau sitzt im Strandoutfit, im Büro an ihrem Schreibtisch. Sie trägt einen Badeanzug, Taucherbrille mit Schnorchel und Schwimmflossen.
Wenn das Thermometer die 30-Grad-Marke überspringt, kann die Arbeit besonders belastend werden Nomad_Soul - stock.adobe.com

Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz

Darf ich im Strand-Outfit in die Arbeit?

Die zehn wichtigsten Regeln bei Hitze am Arbeitsplatz

Sommer, Sonne, Sonnenschein - was in der Freizeit herrlich ist, wird im Job schnell zur Belastung. Gerade am Arbeitsplatz wird Hitze zu einem immer größeren Problem. Den extremen Temperaturen sind Beschäftigte aber nicht hilflos ausgeliefert. 

Wir haben für dich die zehn wichtigsten Regeln bei Hitze am Arbeitsplatz:

1. Darf ich einen privaten Ventilator aufstellen? Darf ich andere Kühlgeräte mitnehmen und betreiben?

Wenn du einen Ventilator aufstellen willst, musst du das vorher mit deinem Arbeitgeber besprechen.

Er muss grünes Licht geben, hier geht es auch um sicherheitstechnische Fragen. Grundsätzlich sollten Elektrogeräte aber vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. 

2. Muss mein Arbeitgeber bei extremer Hitze eine Klimaanlage oder einen Luftbefeuchter bereitstellen bzw. installieren?

Nein. Aber: Wenn eine Klimaanlage bereits vorhanden ist, soll die Raumtemperatur 25 Grad möglichst nicht überschreiten.

Sollte es keine Klimaanlage geben, muss der Chef oder die Chefin andere Möglichkeiten finden, um die Arbeit erträglich zu machen.

Einige Beispiele dafür: Fenster abdunkeln, Ventilatoren einschalten, Raumbelüftung aktivieren, spezielle Bereiche zur Abkühlung (in Hallen etc.) verfügbar machen oder alkoholfreie Getränke bereitstellen.

3. Darf ich im luftigen Strand-Outfit (Flip-Flops, Minirock, Tank-Top,…) am Arbeitsplatz erscheinen?

Das sollte mit dem Arbeitgeber oder der direkten Führungskraft abgesprochen werden.

An besonders heißen Tagen können Bekleidungsvorschriften gelockert werden, etwa durch den Verzicht auf Krawatten oder das Tragen leichter Schuhe oder kurzer Hosen.

Wichtig ist aber: Schutzkleidung wie Helme oder Sicherheitsschuhe muss weiterhin getragen werden. Auch bestehende Uniform- oder Bekleidungsvorschriften gelten grundsätzlich weiter.

Laut Hitzeschutz-Verordnung ist zudem UV-Schutzkleidung bereitzustellen und muss auch getragen werden. 

4. Ab wann gibt es hitzefrei?

„Hitzefrei“ ist leider nur heiße Luft. Du darfst deinen Arbeitsplatz nicht verlassen, wenn die Temperaturen zu hoch sind.

Der Hitze bist du dennoch nicht hilflos ausgeliefert. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass etwa in Büroräumen mit Klimageräten die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad liegt. (In diesem Fall sollte die Raumtemperatur 25 Grad sein nicht überschreiten.) 

Und – wie oben erwähnt – können Fenster abgedunkelt werden, Ventilatoren aufgestellt oder alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss vor erheblichen Beeinträchtigungen bei Hitze schützen.

Tipp: Hitzetelefon

Du kannst dir auch beim Hitzetelefon Hilfe holen. Die Nummer ist kostenlos: 0800 880 800.

Das Hitzetelefon ist erreichbar:

  • von Montag bis Freitag: 6 Uhr bis 22 Uhr
  • am Samstag: 8 Uhr bis 20 Uhr
  • am Sonntag: 8 Uhr bis 18 Uhr

5. Gibt es spezielle Hitzefrei-Regelungen für Bauarbeiter:innen?

Ja! Die gibt es. Ab 32,5 Grad können Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen im Baubereich freigeben. Aber nicht alle Firmen nutzen diese Regelung. 

6. Was gilt generell für Arbeiten im Freien bei großer Hitze?

Jahrelanges Drängen des ÖGB hat sich ausgezahlt: Seit 2026 gilt endlich eine eigene Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien. Damit gibt es erstmals verbindliche Regeln, um Beschäftigte vor den gesundheitlichen Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung zu schützen.

Konkret verpflichtet die Verordnung Arbeitgeber dazu, Schutzmaßnahmen zu setzen, sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (ab 30 Grad) ausgibt. Ab dann darf auch das Arbeitsinspektorat kontrollieren.

Die neue Verordnung betrifft ausschließlich Arbeiten im Freien – für den ÖGB zu wenig. Wer in überhitzten Büros, Werkshallen, in der Pflege oder in Klassenzimmern arbeitet, ist genauso betroffen. Auch hier braucht es Schutzmaßnahmen.

7. Muss der Arbeitgeber mich besonders schützen, wenn ich aufgrund einer Erkrankung oder ähnlichem in der Hitze körperliche Probleme bekomme?

Ja. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und müssen während einer Hitzewelle ganz besonders auf die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitszustand der Beschäftigten achten.

Das gilt etwa vor allem für werdende und stillende Mütter und ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer:innen. 

Um ausreichend geschützt zu sein, sollten Arbeitnehmer:innen zudem eine besondere individuelle Gefährdung melden.

8. Darf ich meine Arbeitszeit so verlegen, dass ich zu arbeiten beginne, wenn es draußen noch kühl ist? Also z.B. ab 6 Uhr?

Die neue Hitzeschutz-VO sieht gerade bei Arbeiten im Freien die Verlegung der Arbeitszeit als mögliche Schutzmaßnahme zur Gefahrenvermeidung vor – allerdings kann das nicht einseitig entschieden werden. Änderungen der Arbeitszeit müssen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Frühere Arbeitszeiten können aber eine sinnvolle Maßnahme sein, um große Hitze zu vermeiden.

Ausnahme: Eine Verlegung der Arbeitszeit wäre etwa im Rahmen der Gleitzeit auch einseitig möglich. 

9. Muss der Chef mir Mineralwasser oder Softdrinks zur Verfügung stellen?

Zugang zu Trinkwasser muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen – Softdrinks und Mineralwasser nicht.

10. Wenn ich auch im Freien arbeite oder unterwegs bin – muss mir mein Betrieb Sonnencreme zur Verfügung stellen?

Ja. Aber nicht nur Sonnencreme. Ebenfalls sollte Kleidung, die vor UV-Strahlen schützt, zur Verfügung gestellt werden.

Generell gilt: Der Arbeitgeber muss Schutzkleidung bzw. Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.