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Frau sitzt im Strandoutfit, im Büro an ihrem Schreibtisch. Sie trägt einen Badeanzug, Taucherbrille mit Schnorchel und Schwimmflossen.
Wenn das Thermometer die 30-Grad-Marke überspringt, kann die Arbeit besonders belastend werden Nomad_Soul - stock.adobe.com

Darf ich im Strand-Outfit in die Arbeit?

Der Sommer kommt mit Riesenschritten auf uns zu und eines ist sicher: Wir werden schwitzen. Nicht nur in unserer Freizeit, sondern auch bei der Arbeit.

Wir haben für dich die neun wichtigsten Regeln bei Hitze am Arbeitsplatz:

1. Darf ich einen privaten Ventilator aufstellen? Darf ich andere Kühlgeräte mitnehmen und betreiben?

Wenn du einen Ventilator aufstellen willst, musst du das vorher mit deinem Chef oder deiner Chefin besprechen. Er bzw. sie muss grünes Licht geben, hier geht es auch um sicherheitstechnische Fragen. Grundsätzlich sollten Elektrogeräte aber vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. 

2. Muss mein Arbeitgeber bei extremer Hitze eine Klimaanlage oder einen Luftbefeuchter bereitstellen bzw. installieren?

Nein. Aber: Wenn eine Klimaanlage bereits vorhanden ist, soll die Raumtemperatur 25 Grad möglichst nicht überschreiten. Sollte es keine Klimaanlage geben, muss der Chef oder die Chefin andere Möglichkeiten finden, um die Arbeit erträglich zu machen. Fenster abdunkeln, Ventilatoren einschalten oder alkoholfreie Getränke bereitstellen sind hier Beispiele.

3. Darf ich im luftigen Strand-Outfit (Flip-Flops, Minirock, Tank-Top,…) am Arbeitsplatz erscheinen?

Auch hier musst du bitte unbedingt mit deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten sprechen. An extrem heißen Tagen kann er oder sie die Bekleidungsvorschriften lockern. Dann kannst du vielleicht die Krawatte weglassen, kannst kurze Hosen oder leichte Schuhe tragen.

ALLERDINGS: In vielen Berufen ist eine gewisse Bekleidung Pflicht und muss trotz Hitze getragen werden: Arbeitsschuhe oder Helme etwa, das dient aber zu deiner Sicherheit.

Solltest du in deinem Beruf Kontakt mit KundInnen haben oder es gibt betriebliche Bekleidungsvorschriften (wie z. B. eine Uniform), dann sind diese Regeln auch bei Hitze einzuhalten, aber sprich mit deiner Chefin oder deinem Chef, ob es nicht eine vernünftige Lösung gibt!

Sollte es in deinem Betrieb generell keine Bekleidungsvorschriften geben, achte bitte dennoch darauf, dass du auch bei heißen Temperaturen den für die Branche üblichen Kleidungsstil einhältst.  

4. Ab wann gibt es hitzefrei? 

„Hitzefrei“ ist leider nur heiße Luft. Du darfst deinen Arbeitsplatz nicht verlassen, wenn die Temperaturen zu hoch sind. Der Hitze bist du dennoch nicht hilflos ausgeliefert. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass etwa in Büroräumen die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad liegt. Gibt es eine Klimaanlage darf es nicht wärmer als 25 Grad sein. Und – wie oben erwähnt – können Fenster abgedunkelt werden, Ventilatoren aufgestellt oder alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden.

5. Gibt es spezielle Hitzefrei-Regelungen für BauarbeiterInnen?

Ja! Die gibt es. Sie sind die einzigen die bei 32,5 Grad gemäß dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) „hitzefrei“ bekommen. MEHR DAZU LIEST DU HIER. Wie sich Bauarbeiter im Job abkühlen, haben wir uns in diesem Video angesehen:

6. Muss der Arbeitgeber mich besonders schützen, wenn ich aufgrund einer Erkrankung oder ähnlichem in der Hitze körperliche Probleme bekomme?

Ja. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und müssen während einer Hitzewelle ganz besonders auf die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitszustand der Beschäftigten achten. Das gilt etwa vor allem für werdende und stillende Mütter und ältere und gesundheitlich gefährdete ArbeitnehmerInnen.

7. Darf ich meine Arbeitszeit so verlegen, dass ich zu arbeiten beginne, wenn es draußen noch kühl ist? Also z.B. ab 6h? 

Nein, darfst du nicht. Zumindest nicht einseitig, also alleine kannst du das nicht entscheiden. Sprich am besten mit deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten, damit ihr eine gute Lösung findet. 

8. Muss der Chef mir Mineralwasser oder Softdrinks zur Verfügung stellen?

Zugang zu Trinkwasser muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen – Softdrinks und Mineralwasser nicht.

9. Wenn ich auch im Freien arbeite oder unterwegs bin – muss mir mein Betrieb Sonnencreme zur Verfügung stellen? 

Ja. Aber nicht nur Sonnencreme. Ebenfalls sollte Kleidung, die vor UV-Strahlen schützt, zur Verfügung gestellt werden. Generell gilt: Der Arbeitgeber muss Schutzkleidung bzw. Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.