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Stockfoto - Junger Mann mit medizinischer Maske in Quaratäne
Andrs - stock.adobe.com

Arbeitsplatz zuhause

Die acht wichtigsten Antworten zum neuen Homeoffice-Paket

Das musst du wissen, wenn du von zuhause aus arbeitest

Das von den Sozialpartnern mitverhandelte neue Homeoffice-Paket bekommt jetzt auch im Nationalrat grünes Licht. Und: Es bringt sogar noch mehr Verbesserungen für alle jene, die im Homeoffice arbeiten. Nach einem Aufschrei von ÖGB und Arbeiterkammer hat das Finanzministerium bei wichtigen Punkten eingelenkt. Einer davon: Die sogenannte Tagesgrenze wurde deutlich nach unten geschraubt.

Für die Betroffenen heißt das: Schon ab mindestens 26 Tagen Homeoffice im Jahr, kann man ergonomische Möbel, die extra fürs Homeoffice angeschafft wurden, steuerlich absetzen. Und zwar in einer Höhe von bis zu 300 Euro pro Jahr – siehe auch Punkt 6 in der Liste unten. 

Das neue Homeoffice-Paket ist nicht nur ein großer Erfolg der Sozialpartner, sondern bedeutet auch, dass es für hunderttausende ArbeitnehmerInnen endlich klare, verpflichtende Rahmenbedingungen gibt. Viele Menschen haben sich an oegb.at gewandt und nachgefragt, was das neue Paket für sie bedeutet. Wir geben hier die acht wichtigsten Antworten. 

1. Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, Homeoffice zu machen?

Die Antwort ist klar: Nein, kann er nicht. Homeoffice braucht eine schriftliche Vereinbarung.

Der/Die ArbeitnehmerIn muss zustimmen, sonst ist Homeoffice nicht möglich. Das bedeutet aber auch, dass du kein Recht auf Homeoffice hast, wenn dein Arbeitgeber dafür kein grünes Licht gibt.  

2. Muss ich im Homeoffice meinen eigenen Laptop oder mein privates Handy benutzen?

Nein, Arbeitsmittel wie Computer oder Mobiltelefon muss dir dein Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

Tut er das nicht und du benutzt deinen privaten Laptop bzw. dein eigenes Handy dann muss dein Arbeitgeber einen Kostenersatz, also einen gewissen finanziellen Beitrag, geben. 

Wie hoch der ist, müsst ihr euch vereinbaren bzw. kann es dazu in Unternehmen mit einem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung geben, die das regelt. Er muss aber jedenfalls angemessen sein. 

3. Wenn ich von zuhause aus arbeite, verbrauche ich mehr Strom und benutze mein privates WLAN. Bekomme ich diese Kosten ersetzt?

Internet muss der Arbeitgeber ersetzen, Strom nicht unbedingt. Wie hoch die Vergütung ausfällt, müssen sich Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen (bzw. wenn vorhanden der Betriebsrat) ausmachen. 

4. Muss ich im Homeoffice ständig erreichbar sein?

Nein. Es gelten die gleichen Arbeitszeiten, die du auch an deinem Arbeitsplatz hast. Es gibt also einen Dienstbeginn und ein Dienstende. Homeoffice ist kein Freibrief für Nacht- und Wochenendarbeiten.

Tipp:  Arbeitszeiten immer so genau wie möglich aufschreiben!        

5. Mein Kind hat den Kakao über den Firmenlaptop geleert. Muss ich das Gerät ersetzen?

Nein. Wenn deine Familienangehörigen (aber auch deine Haustiere) etwas unabsichtlich beschädigen, dann musst du den Schaden nicht in vollem Umfang, in vielen Fällen auch gar nicht, ersetzen. 

6. Ich habe mir einen neuen Sessel für mein Homeoffice gekauft. Bekomme ich dafür auch eine Abgeltung – wenn ja, wie mache ich das?

Anschaffungen für Mobiliar im Homeoffice im Wert von maximal 300 Euro kannst du von der Steuer absetzen – und zwar sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. 

Das gilt übrigens auch schon für Mobiliar, das du 2020 für dein Homeoffice gekauft hast. Wichtig ist: Rechnungen aufheben und nicht wegwerfen!  

7. In meiner Mittagpause gehe ich von meinem Homeoffice in den Supermarkt, um mir eine Jause zu kaufen. Auf dem Weg dorthin stürze ich. Bin ich in diesem Fall arbeitsunfallversichert?

Ja, auch in diesem Fall. Der Unfallversicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der eigenen Wohnung, sondern auch bei Wegunfällen.  

Wichtig: Das sind Unfälle, die auf dem Weg vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, zu einer Interessenvertretung oder wenn man beispielsweise die Kinder in den Kindergarten bringt und ins Homeoffice zurückgeht, passieren.  

8. Kann der Arbeitgeber sagen, dass ich trotz Homeoffice für eine Besprechung ins Büro kommen muss?

Ja. Genauso wie der Arbeitgeber mich etwa zu Besprechungen außerhalb des Büros schicken kann, kann er mich vom Homeoffice zu einer Besprechung ins Büro holen. 

Allerdings kann er mich nicht an jedem vereinbarten Homeoffice-Tag ins Büro bestellen. 

SERVICE:
Die Gewerkschaft GPA auf ihrer Homepage eine Mustervereinbarung zum Arbeiten im Homeoffice veröffentlicht.
HIER KLICKEN UND HERUNTERLADEN!

Das Paket tritt am 1. April 2021 in Kraft.