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Auch im Homeoffice gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klare Regeln ©fizkes - stock.adobe.com

Arbeiten zuhause

Homeoffice: Diese Regeln gelten aktuell für Beschäftigte

PLUS: So füllst du deine Steuererklärung fürs Homeoffice richtig aus

Arbeiten im Homeoffice hat seit der Pandemie in Österreich enorm an Bedeutung gewonnen. Wer von zuhause aus arbeitet, für den gelten klare gesetzliche Regeln.

Wir geben Antworten auf die meistgestellten Fragen rund ums Homeoffice. 

1. Kann mich mein Arbeitgeber zwingen, Homeoffice zu machen?

Die Antwort ist klar: Nein, kann er nicht. Fürs Homeoffice braucht es eine schriftliche Vereinbarung.

Der/Die ArbeitnehmerIn muss zustimmen, sonst ist Homeoffice nicht möglich. Das bedeutet aber umgekehrt auch, dass du kein Recht auf Homeoffice hast, wenn dein Arbeitgeber dafür kein grünes Licht gibt.  

2. Muss ich im Homeoffice meinen eigenen Laptop oder mein privates Handy benutzen?

Nein, Arbeitsmittel wie Computer oder Mobiltelefon muss dir dein Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

Tut er das nicht und du benutzt deinen privaten Laptop bzw. dein eigenes Handy, dann muss dir dein Arbeitgeber einen Kostenersatz, also einen gewissen finanziellen Beitrag, geben. 

Wie hoch der ist, müsst ihr euch vereinbaren bzw. kann es dazu in Unternehmen mit einem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung geben, die das regelt. Er muss aber jedenfalls angemessen sein. 

3. Wenn ich von zuhause aus arbeite, verbrauche ich mehr Strom und benutze mein privates WLAN. Bekomme ich diese Kosten ersetzt?

Die Kosten fürs Internet muss der Arbeitgeber jedenfalls ersetzen, grundsätzlich auch die Kosten für Strom – hier kann allerdings auch anderes vereinbart werden. Kosten für Strom müssen also nicht zwingend ersetzt werden.

4. Muss ich im Homeoffice ständig erreichbar sein?

Nein. Es gelten die gleichen Arbeitszeiten, die du auch an deinem Arbeitsplatz hast. Es gibt also einen Dienstbeginn und ein Dienstende.

Homeoffice ist kein Freibrief für Nacht- und Wochenendarbeiten.

Tipp:  Arbeitszeiten immer so genau wie möglich aufschreiben!    

5. Mein Kind hat den Kakao über den Firmenlaptop geleert. Muss ich das Gerät ersetzen?

Nein. Wenn deine Familienangehörigen (aber auch deine Haustiere) etwas unabsichtlich beschädigen, dann musst du den Schaden nicht in vollem Umfang, in vielen Fällen auch gar nicht, ersetzen. 

6. Ich habe mir einen neuen Sessel für mein Homeoffice gekauft. Bekomme ich dafür auch eine Abgeltung – wenn ja, wie mache ich das?

Anschaffungen für Mobiliar im Homeoffice im Wert von maximal 300 Euro kannst du von der Steuer absetzen. 

Wichtig: Rechnungen aufheben und nicht wegwerfen!  

7. In meiner Mittagpause gehe ich von meinem Homeoffice in den Supermarkt, um mir eine Jause zu kaufen. Auf dem Weg dorthin stürze ich. Bin ich in diesem Fall arbeitsunfallversichert?

Ja, auch in diesem Fall. Der Unfallversicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der eigenen Wohnung, sondern auch bei Wegunfällen.  

Wegunfälle sind Unfälle, die auf dem Weg vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, zu einer Interessenvertretung oder wenn man beispielsweise die Kinder in den Kindergarten bringt und ins Homeoffice zurückgeht, passieren.

8. Kann der Arbeitgeber sagen, dass ich trotz Homeoffice für eine Besprechung ins Büro kommen muss?

Ja. Genauso wie der Arbeitgeber mich etwa zu Besprechungen außerhalb des Büros schicken kann, kann er mich vom Homeoffice zu einer Besprechung ins Büro holen. 

9. Wie schaut die Pausen-Regelung im Homeoffice aus?

Natürlich hast du auch im Homeoffice ein Recht auf eine Pause. Wann du sie machst, liegt grundsätzlich bei dir.

Klar ist: Am Ende des Dienstes musst du auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitsstunden kommen.  

Unser Tipp: Zeichne deine Arbeitszeit möglichst genau auf und achte auf die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen!

10. Darf mir mein Arbeitgeber im Homeoffice ständig auf die Finger schauen?

Nein. Der Arbeitgeber darf weder verlangen, dass die Videokamera des Computers durchgehend eingeschaltet sein muss, noch Software einsetzen, die die Tastatur- oder Mausbewegungen überwacht.

An Videokonferenzen muss man auf Wunsch teilnehmen – dafür muss der Arbeitgeber aber die nötigen technischen Mittel bereitstellen.  

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Homeoffice von der Steuer absetzen: So kommst du zu deinem Geld!

Grundsätzlich können Ausgaben für ergonomisches Mobiliar (z. B. Drehsessel) im Ausmaß von bis zu 300 Euro pro Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden. 

Zahlt dir dein Arbeitgeber für deine Aufwendungen im Homeoffice einen Kostenersatz, so ist dieser bis zu drei Euro pro Tag steuer- und sozialversicherungsfrei. Zahlt er jedoch nichts oder weniger, können die sogennanten „Differenzwerbungskosten“ geltend gemacht werden.  

Darüber hinaus können berufsbedingte Ausgaben wie bisher steuerlich berücksichtigt werden, wobei Kostenersätze des Arbeitgebers und allfällige Differenzwerbungskosten gegengerechnet werden müssen.  

Ein Beispiel: Wenn du 100 Tage im Homeoffice arbeitest und ein Homeoffice-Tag mit drei Euro bewertet wird, wären das 300 Euro. Zahlt dir dein Arbeitgeber aber nur 200 Euro, kannst du die Differenz von 100 Euro als Werbungskosten absetzen.