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Was tun bei Firmeninsolvenz
Was kann ich machen bei der Insolvenz meines Unternehmens ÖGB

Deine Rechte am Arbeitsplatz

Insolvenz: Wenn ein Unternehmen pleite geht

Das müssen Beschäftigte wissen, wenn ihr Unternehmen zahlungsunfähig wird

Wenn ein Unternehmen pleite geht und zahlungsunfähig wird, dann spricht man von „Insolvenz". Das Unternehmen kann also fällige Zahlungen wie zum Beispiel Löhne oder Gehälter nicht mehr leisten. Für die Beschäftigten ist das eine ganz besonders schwierige Situation – viele sind verunsichert, was das für ihren Arbeitsplatz oder auch ihr Einkommen bedeutet. In Österreich gibt es spezielle Regelungen, um die Interessen der Beschäftigten zu schützen.

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Das müssen Arbeitnehmer:innen wissen, wenn ihr Unternehmen insolvent wird.

1.      Information: Die Firmenleitung ist verpflichtet, die Beschäftigten über die Insolvenz zu informieren. Der Arbeitgeber muss Auskunft darüber geben, wie es mit dem Unternehmen weitergeht und welche Auswirkungen das auf die Beschäftigten hat.

2.      Arbeitsplatzsicherheit und Geld: Bei Insolvenz ist die Zukunft des Arbeitsplatzes unsicher. Es besteht die Möglichkeit, dass das Unternehmen geschlossen wird und Mitarbeiter:innen gekündigt werden.

Wichtig: Wird ein Insolvenzverfahren (Sanierungsverfahren oder Konkurs) eröffnet, wird das bestehende Arbeitsverhältnis nicht beendet! Beschäftigte haben in der Regel auch Anspruch auf Insolvenz-Entgelt. Dieses wird vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) ausgezahlt – unter anderem kommt man so zum Beispiel an offene Löhne und Gehälter, die der Arbeitgeber wegen Zahlungsschwierigkeiten vor der Insolvenz nicht leisten konnte.

Das Insolvenz-Entgelt umfasst unter anderem Entgelte (Löhne, Gehälter, Überstundenzahlungen etc.) aber auch Sonderzahlungen wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Betroffene können sich an den Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) wenden. Der ISA berät und vertritt die Beschäftigten, damit sie ihr Geld bekommen.  Dort wird ausgerechnet, was Arbeitnehmer:innen zusteht und die Forderungen werden geltend gemacht. Für ÖGB- und AK-Mitglieder ist dieses Service kostenlos.

3.      Insolvenzverfahren: Im Insolvenzverfahren werden die Forderungen der Gläubiger geprüft und eine mögliche Verteilung des Vermögens festgelegt. Achtung: Insolvenz bedeutet nicht automatisch die Liquidierung des Unternehmens, sondern kann auch dessen Fortführung bedeuten.

WICHTIG! Im Falle einer Insolvenz unterschreibe keine Dokumente, die dir vorgelegt werden! Melde dich so schnell wie möglich bei deinem Betriebsrat! 

Er sammelt alle notwendigen Informationen und Unterlagen und leistet so einen wichtigen Beitrag, dass die Beschäftigten rasch zu ihrem ausständigen Geld kommen. 

Wenn es in deinem Unternehmen noch keinen Betriebsrat gibt, dann werde aktiv und gründe einen! So einfach geht’s:

Mindestens fünf Beschäftigte: In jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gegründet werden.

Betriebsratsteam bilden: Hol dir Gleichgesinnte, die ins Betriebsratsteam wollen und mit dir die Betriebsratswahl organisieren.

Betriebsratswahl organisieren: Dazu müssen alle Beschäftigten zu einer Betriebsversammlung eingeladen werden, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird, der die Betriebsratswahl organisiert.

Als Betriebsrat loslegen: Gemeinsam seid ihr das Team, das sich als starke Stimme für mehr Fairness im Unternehmen einsetzt!