Deine Rechte am Arbeitsplatz
Insolvenz: Wenn ein Unternehmen pleitegeht
Das müssen Beschäftigte wissen, wenn ihr Unternehmen zahlungsunfähig wird
Angesichts steigender Firmeninsolvenzen und der angekündigten Stärkung des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) durch Arbeitsministerin Korinna Schumann betont der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) die zentrale Bedeutung dieses Instruments für Beschäftigte. „Der Insolvenz-Entgelt-Fonds ist das entscheidende Sicherheitsnetz für Arbeitnehmer:innen im Fall einer Firmenpleite. Es ist ein wichtiges und richtiges Signal, den Fonds nun wieder zu stärken“, betont Angela Pfister, Leiterin des volkswirtschaftlichen Referats im ÖGB. Dass seine Finanzierung langfristig abgesichert werden soll, wird vom ÖGB als wichtiger Schritt gewertet.
Dass dringender Handlungsbedarf besteht, zeigen die Folgen früherer Kürzungen: Die Senkung des IESG-Beitrags von 0,45 auf 0,1 Prozent zwischen 2016 und 2022 haben den Fonds geschwächt. Besonders deutlich wurde das bei der Kika/Leiner-Insolvenz 2023, als der Fonds an seine Belastungsgrenze geriet. Für den ÖGB ist daher klar: Eine verlässliche Absicherung von Löhnen, Gehältern und Ansprüchen muss oberste Priorität haben. „Beim Schutz der Beschäftigten darf nicht gespart werden“, so Pfister. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten müsse sichergestellt sein, dass Arbeitnehmer:innen im Ernstfall nicht auf ihren Forderungen sitzen bleiben.
Was bedeutet Insolvenz?
Wenn ein Unternehmen pleite geht und zahlungsunfähig wird, dann spricht man von „Insolvenz". Das Unternehmen kann also fällige Zahlungen wie zum Beispiel Löhne oder Gehälter nicht mehr leisten. Für die Beschäftigten ist das eine ganz besonders schwierige Situation – viele sind verunsichert, was das für ihren Arbeitsplatz oder auch ihr Einkommen bedeutet. In Österreich gibt es spezielle Regelungen, um die Interessen der Beschäftigten zu schützen.
Was ist der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF)?
Der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) basiert auf dem Solidarprinzip: Alle Unternehmen leisten Beiträge, damit Beschäftigte im Fall einer Insolvenz abgesichert sind. Können Löhne oder Gehälter nicht mehr vom Arbeitgeber bezahlt werden, springt der Fonds ein und übernimmt offene Ansprüche. Ziel ist es, zu verhindern, dass Arbeitnehmer:innen durch eine Firmenpleite finanziell benachteiligt werden - sie sollen das erhalten, was sie bereits erarbeitet haben. Gerade große Insolvenzen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig dieses gemeinsame Sicherungssystem ist.
WICHTIG! Im Falle einer Insolvenz unterschreibe keine Dokumente, die dir vorgelegt werden! Melde dich so schnell wie möglich bei deinem Betriebsrat!
Er sammelt alle notwendigen Informationen und Unterlagen und leistet so einen wichtigen Beitrag, dass die Beschäftigten rasch zu ihrem ausständigen Geld kommen.
Wenn es in deinem Unternehmen noch keinen Betriebsrat gibt, dann werde aktiv und gründe einen! So einfach geht’s:
• Mindestens fünf Beschäftigte: In jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gegründet werden.
• Betriebsratsteam bilden: Hol dir Gleichgesinnte, die ins Betriebsratsteam wollen und mit dir die Betriebsratswahl organisieren.
• Betriebsratswahl organisieren: Dazu müssen alle Beschäftigten zu einer Betriebsversammlung eingeladen werden, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird, der die Betriebsratswahl organisiert.
• Als Betriebsrat loslegen: Gemeinsam seid ihr das Team, das sich als starke Stimme für mehr Fairness im Unternehmen einsetzt!
Das müssen Arbeitnehmer:innen wissen, wenn ihr Unternehmen insolvent wird.
1. Information: Die Firmenleitung ist verpflichtet, die Beschäftigten über die Insolvenz zu informieren. Der Arbeitgeber muss Auskunft darüber geben, wie es mit dem Unternehmen weitergeht und welche Auswirkungen das auf die Beschäftigten hat.
2. Arbeitsplatzsicherheit und Geld: Bei Insolvenz ist die Zukunft des Arbeitsplatzes unsicher. Es besteht die Möglichkeit, dass das Unternehmen geschlossen wird und Mitarbeiter:innen gekündigt werden.
Wichtig: Wird ein Insolvenzverfahren (Sanierungsverfahren oder Konkurs) eröffnet, wird das bestehende Arbeitsverhältnis nicht beendet! Beschäftigte haben in der Regel auch Anspruch auf Insolvenz-Entgelt. Dieses wird vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) ausgezahlt – unter anderem kommt man so zum Beispiel an offene Löhne und Gehälter, die der Arbeitgeber wegen Zahlungsschwierigkeiten vor der Insolvenz nicht leisten konnte.
Das Insolvenz-Entgelt umfasst unter anderem Entgelte (Löhne, Gehälter, Überstundenzahlungen etc.) aber auch Sonderzahlungen wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Betroffene können sich an den Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) wenden. Der ISA berät und vertritt die Beschäftigten, damit sie ihr Geld bekommen. Dort wird ausgerechnet, was Arbeitnehmer:innen zusteht und die Forderungen werden geltend gemacht. Für ÖGB- und AK-Mitglieder ist dieses Service kostenlos.
3. Insolvenzverfahren: Im Insolvenzverfahren werden die Forderungen der Gläubiger geprüft und eine mögliche Verteilung des Vermögens festgelegt. Achtung: Insolvenz bedeutet nicht automatisch die Liquidierung des Unternehmens, sondern kann auch dessen Fortführung bedeuten.