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ILO-190-Übereinkommen verpflichtet Arbeitgeber zu Präventionskonzepten, Schutzmaßnahmen und Schulungen Halfpoint – stock.adobe.com

Arbeitsrecht

Schluss mit Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

ILO-190-Übereinkommen verpflichtet Arbeitgeber zu Präventionskonzepten, Schutzmaßnahmen und Schulungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 11. September 2025 gilt in Österreich das ILO-190-Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz 
  • Arbeitgeber müssen Präventionskonzepte, Schutzmaßnahmen und Schulungen umsetzen 
  • Das Abkommen gilt für alle Arbeitsbereiche – vom Büro bis zu Dienstreisen und digitaler Kommunikation 
  • Ziel ist ein sicherer Arbeitsplatz für alle, frei von Gewalt und Belästigung 

Seit 11. September 2025 gilt in Österreich das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Es soll dafür sorgen, dass alle Menschen am Arbeitsplatz sicher sind – ohne Gewalt und Belästigung. Gesetze dazu gibt es in Österreich schon länger – doch die Schutzmaßnahmen kommen in der Praxis zu wenig an oder bieten Betroffenen keinen effektiven Schutz. Das ILO-190 Abkommen soll das nun ändern.

„Mit ILO-190 werden Gewalt und Belästigung erstmals als systemisches Problem der Arbeitswelt anerkannt und nicht als individuelles Versagen“, sagt Christa Hörmann, ÖGB-Vizepräsidentin und gf. Bundesfrauenvorsitzende. „Gewaltprävention darf aber kein Lippenbekenntnis bleiben. Arbeitgeber sind nun in der Pflicht, wirksame Maßnahmen sicherzustellen“, so die Gewerkschafterin. 

Dieses Übereinkommen verpflichtet Betriebe und Arbeitgeber aktiv zu werden:

  • Es verbietet Gewalt und Belästigung gesetzlich.  
  • Es gilt nicht nur im Büro, sondern auch auf Dienstreisen, auf dem Arbeitsweg, bei digitalen Kontakten und in betrieblichen Unterkünften. 
  • Arbeitgeber:innen müssen Präventionsmaßnahmen umsetzen – also etwa Schulungen, Betriebsvereinbarungen, klare Regeln und Verantwortlichkeiten. 

Forderungen des ÖGB & der AK 

  • Arbeitgeber müssen ihre Fürsorgepflicht stärker als bisher wahrnehmen und Arbeitnehmer:innen vor Übergriffen schützen.
  • Kann ein Arbeitgeber kein geeignetes Präventionskonzept vorweisen, soll im Falle einer Belästigung ein Schadenersatz für Betroffene in Höhe von mindestens 5.000 Euro fällig werden.
  • Unternehmen müssen Führungskräfte entsprechend schulen, Arbeitgeber-Interessenvertretungen müssen Schulungsmaßnahmen für ihre Mitglieder anbieten.
  • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen zu Frauenförderung und Antidiskriminierung. 
  • Verbandsklagerecht bei Diskriminierung zur Entlastung von Einzelpersonen.
  • Eine gemeinsame Kampagne zum Thema Gewalt in der Arbeitswelt durch Regierung, Sozialpartner:innen, Medien und NGOs.

Warum das ILO-190-Abkommen wichtig ist 

Eine Studie von Eurofound zeigt: 20 Prozent aller Arbeitnehmer:innen sind von Gewalt oder Belästigung betroffen. Viele Betriebe handeln bisher gar nicht – oder nur unzureichend. ILO-190 soll diese Lücken nun schließen und wirklichen Schutz bieten, die nicht nur auf dem Papier existieren.

Mehr Info: https://www.gesundearbeit.at/gesundheit/gewalt/ilo-uebereinkommen-190-

 

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