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Das Mutterschutzgesetz regelt die Rechte von stillenden Frauen im Beruf ganz genau - völlig unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung. Krakenimages.com – stock.adobe.com

Arbeitsrecht

Stillen am Arbeitsplatz

Berufstätig zu sein und sein Baby zu stillen, schließen sich nicht aus. Diese Rechte haben Mütter

Viele Mütter glauben, sie müssten mit dem Stillen aufhören, sobald sie wieder zu arbeiten beginnen. Das tun sie dann oft auch. Aber: Berufstätig zu sein und sein Baby weiter zu stillen, muss sich nicht ausschließen. Das Mutterschutzgesetz regelt die Rechte von stillenden Frauen im Beruf ganz genau - völlig unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung.

Wir beantworten die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Thema „Stillen am Arbeitsplatz“.

Habe ich ein Recht auf Stillzeiten am Arbeitsplatz? 

Ja. Stillende Mütter haben das Recht auf bezahlte Pausen während der Arbeitszeit, um ihr Kind zu stillen oder Milch abzupumpen.

Achtung: Man muss den Dienstgeber aber darüber informieren, dass man diese Stillpausen in Anspruch nehmen will. Der Arbeitgeber kann auch eine Bestätigung, dass man stillt, verlangen. Diese stellt ein Arzt, eine Ärztin bzw. eine Elternberatungsstelle aus.  

Ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einmal darüber informiert, dass die betroffene Dienstnehmerin stillt, sieht das Mutterschutzgesetz ein Anrecht auf Stillpausen vor. 

Nicht vergessen: Man muss dem Arbeitgeber auch mitteilen, wenn nicht mehr gestillt wird. 

Wie sind meine Stillpausen und Arbeitszeit geregelt? 

Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb Stunden pro Tag steht eine Stillzeit von 45 Minuten zu. 

Beträgt die tägliche Arbeitszeit acht oder mehr Stunden, so kann auf Verlangen zwei Mal eine Stillzeit von je 45 Minuten bzw. eine Stillzeit von 90 Minuten (wenn es keine Stillgelegenheit in der Nähe der Arbeitsstätte gibt) konsumiert werden. 

Wichtig: Das Gesetz spricht von einer Stillzeit und nicht von einer Stillpause – es wäre daher auch möglich, die Stillzeit am Ende des Arbeitstages anzutreten. Man könnte daher auch um 45 Minuten oder 90 Minuten früher nach Hause gehen, um das Kind stillen zu können.

Muss ich meine Stillpausen „einarbeiten“?

Nein. Stillzeiten muss man weder vorher oder nachher „einarbeiten“. Denn die Stillzeit wird in die tägliche Arbeitszeit eingerechnet. 

Das bedeutet auch: Die Stillpausen werden nicht auf ohnehin vorgesehene Ruhepausen angerechnet, d. h. man kann auch wie gewohnt seine Mittagspause konsumieren. 

Stillende Mütter dürfen zudem nicht über die gesetzlich oder im Kollektivvertrag festgesetzte Normalarbeitszeit hinaus beschäftigt werden. 

Bekomme ich während meiner Stillpausen meinen Lohn bzw. Gehalt weiterbezahlt?

Ja. Wegen Stillpausen darf es keinen Verdienstausfall geben. 

Darf ich die Stillpausen auch zum Abpumpen verwenden?

Selbstverständlich. In diesen Pausen kann entweder eine Betreuungsperson das Kind zum Stillen in die Arbeit bringen oder man kann nach Hause gehen/fahren oder man verwenden die Zeit zum Abpumpen.

Bis zu welchem Kindesalter darf ich Stillpausen nehmen?

Das Mutterschutzgesetz sieht hier keine Begrenzung vor. Solange man stillt, so lange kann man auch diese Pausen in Anspruch nehmen.

Welche Tätigkeiten darf ich als stillende Arbeitnehmerin nicht machen?

  • Heben und Tragen von schweren Lasten
  • Arbeiten, bei denen die Gefahr einer Berufserkrankung gegeben ist
  • Arbeiten unter Einwirkung gesundheitsgefährdender Stoffe, Strahlen, gesundheitsgefährdender elektromagnetischer Felder bzw. von Hitze, Kälte oder Nässe, bei denen eine Schädigung nicht ausgeschlossen werden kann
  • Akkordarbeiten, akkordähnliche Arbeiten, Fließarbeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo, leistungsbezogene Prämienarbeiten etc.

Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsinspektorat, ob eine Arbeit unter ein Verbot gemäß dem Mutterschutzgesetz fällt. 

Ich brauche eine Sonderreglung – wer hilft mir? 

Wenn aus medizinischen oder anderen wichtigen Gründen eine besondere Verteilung der Stillzeiten wichtig ist, kann die zuständige Verwaltungsbehörde dem Arbeitgeber die Einhaltung dieser Zeiten auftragen. 

In bestimmten Fällen kann das Arbeitsinspektorat auch die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben. 

Unterstützung bieten hier die Gewerkschaften oder die Arbeiterkammer. 

 

 

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