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Gina Sanders

Freiwillige Feuerwehrleute haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei bestimmten Einsätzen

Lohn für Katastrophenhilfe, Bonus für Arbeitgeber

Mitglieder freiwilliger Feuerwehren und ehrenamtliche Mitglieder von Rettungs- und Katastrophenhilfe-Organisationen haben seit September 2019 einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie während ihrer Arbeitszeit bei Katastrophen wie den aktuellen Murenabgängen im Einsatz sind. Allerdings muss die Dienstfreistellung zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Das heißt, dieser kann eine Freistellung auch verwehren.

Dabei winkt den Unternehmen, die ArbeitnehmerInnen für Hilfseinsätze abstellen, ein Bonus von 200 Euro pro Person und Tag. Diese Mittel kommen aus dem Katastrophenfonds und werden vom Bund finanziert.

ÖGB fordert Rechtsanspruch auf Freistellung

Die Entgeltfortzahlung hat das Parlament im Juli 2019 beschlossen, nachdem der ÖGB jahrelang faire Regeln für freiwillige HelferInnen gefordert hatte. Was aber noch fehlt, ist ein Rechtsanspruch auf Freistellung, denn derzeit ist es vom Wohlwollen der Unternehmer abhängig, ob die Feuerwehrleute helfen dürfen.

Achtung: Entgeltfortzahlung gilt nicht für individuelle HelferInnen

Das gilt allerdings nicht für diejenigen, die unorganisiert, also ohne Rettungsorganisation im Rücken, helfen wollen: Melden sie sich freiwillig zu Hilfsdiensten, müssen sie diese Dienstabwesenheit vorab mit dem Arbeitgeber vereinbaren (z. B. Urlaub, Zeitausgleich) – Geld vom Arbeitgeber gibt es während dieser Zeit keines.

Wer wegen einer Katastrophe nicht zur Arbeit fahren kann, gilt als dienstverhindert und bekommt weiter Lohn oder Gehalt.

Nothilfe ist immer erlaubt

Im Fall der Nothilfe (z. B. Rettung der 80-jährigen Nachbarin aus dem vermurten Haus, Abwendung von Gefahr für Hab und Gut) kann man auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vom Arbeitsplatz fernbleiben. Eine Mitteilung an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss jedoch erfolgen.