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„Ein historischer Schlag gegen die Arbeitnehmerschaft"

oegb.at: Die vergangene türkis-blaue Regierung hat mit der so genannten SV-Reform einen großen Umbau des Gesundheitssystems in die Wege geleitet. Welche Auswirkungen hat diese Umstrukturierung für die ArbeitnehmerInnen?

Andreas Huss: Mit dieser Umstrukturierung entstehen viele Nachteile für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bis jetzt lag das Verhältnis von ArbeitnehmervertreterInnen zu ArbeitgebervertreterInnen in der Sozialversicherung bei 4:1. Mit der neuen Kassenfusion wird dies aber geändert: Jetzt wird von den Dienstgebern de facto entschieden, was mit den Beiträgen der Dienstnehmer passiert. Ich nenne das kalte Enteignung. Und dies bringt schwere Folgen mit sich: Mehr Dienstgebereinfluss kann auch bedeuten, dass die Kontrollrechte der Dienstgeber etwa bei Krankenständen ausgebaut werden. Eine Auskunftspflicht für Gründe von Krankenständen könnte eingeführt werden, Ausgehzeiten oder Auslandsaufenthalte bei langen psychischen Krankenständen könnten dann von der Zustimmung der Dienstgeber abhängig sein.

Von Kritikern wird auch das Stichwort Privatisierung ins Feld geführt…

Ein wichtiger Punkt. Im Gesetz zur Kassenfusion steht, dass der Zugang der privaten Gesundheitsdienstleister im öffentlichen Gesundheitssystem verstärkt werden soll. Dieses Ziel allein ist schon spektakulär. Ein Beispiel: Die Uniqa-Versicherung, ein privater Dienstleister, bei der der ehemalige Finanzminister Hartwig Löger im Vorstand war, hat dazu ein eigenes Programm namens „LARA“ ins Leben gerufen. Mit diesem Programm werden ÄrztInnen angeworben, die von der Uniqa-Versicherung unter Vertrag genommen werden, um für sie als Privatärzte zu arbeiten. Damit wird den Versicherten die Botschaft vermittelt, es gäbe im öffentlichen Gesundheitssystem eine unzureichende Versorgung, lange Wartezeiten und Probleme bei Terminen. Immer mehr Ärzte stellen sich dann die legitime Frage, ob es nicht lukrativer wäre, ihren Kassenvertrag zu kündigen, um in eine private Versicherung einzusteigen, da dort die Honorare höher sind und sie dort keine Notdienste und Bereitschaftsdienste leisten müssten. Das öffentliche Gesundheitssystem hat dadurch immer weniger Ärzte und kommt unter Druck.

Dadurch ergibt sich auch die Frage, wer sich solche private Zusatzversicherungen leisten kann?

Genau. Alte und kranke Menschen und PatientInnen mit niedrigem Einkommen wären dann in einem schlechten System, gesunde mit gutem Einkommen und privater Krankenversicherung hingegen in einem guten System. Wer aber alt oder krank wird, oder wer sich seine private Versicherung nicht leisten kann, fällt wieder in die schlechtere Versorgung zurück. Wollen wir so eine Versorgung wirklich?

Wird es in Zukunft Selbstbehalte und längere Wartezeiten geben?

Die Leistungsunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen führen auch zu unterschiedlichen Ärztehonoraren. Ein weiteres Beispiel sind MRI-Untersuchungen: RadiologInnen bekommen bei PatientInnen, die in der Beamtenversicherung sind, mehr Honorar als bei PatientInnen, die bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichert sind. Somit werden die PatientInnen der Beamtenversicherung früher drankommen als PatientInnen der ÖGK-Versicherung.

Auch das Thema Selbstbehalte wird uns noch beschäftigen. Vom WIFO gibt es Untersuchungen, die zeigen, dass Selbstbehalte bei oberen Einkommensgruppen keine Steuerungswirkung haben, gleiches bei den mittleren Einkommensgruppen. Das große Problem zeigt sich jedoch bei den unteren Einkommensgruppen: Hier stellen wir fest, dass Selbstbehalte sehr oft nicht leistbar sind. Selbstbehalte werden damit zur Krankensteuer für Menschen, die oft krank sind und ein geringes Einkommen haben.

Die Arbeitgeberseite beteuert, dass ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen in der ÖGK in einem Verhältnis von 1:1 stehen würden, weil man ja die gleichen Interessen habe…

Das ist wirklich zynisch. Die Argumentation der Dienstgeber ist, dass ihnen die Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen genauso wichtig sei wie den betroffenen Menschen selbst. Aber eigentlich geht es ihnen gar nicht darum. Sie sind ja lediglich an der Arbeitskraft ihrer MitarbeiterInnen interessiert. Daneben sagen sie auch, sie würden zur Hälfte zum Krankenversicherungsbeitrag beitragen. Deshalb sollten sie auch in einem Verhältnis von 1:1 mitbestimmen dürfen. Diese Aussage ist faktisch nicht richtig. Denn alle Sozialversicherungsbeiträge werden von den ArbeitnehmerInnen erwirtschaftet. Tatsächlich ist es so, dass ArbeitgeberInnen in der ÖGK über die Köpfe aller ArbeitnehmerInnen hinweg entscheiden werden. Dabei sind die Dienstgeber, die in der ÖGK sitzen, selbst nicht einmal dort versichert.

Was würden Sie sich vom Verfassungsgerichtshof erwarten?

Die wesentlichste Erwartung wäre die Aufhebung der so genannten Parität, also des Verhältnisses 1:1 zwischen Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreterInnen in der ÖGK, weil sie nicht der Idee der Selbstverwaltung entspricht. Wenn sich der VfGH selbst ernst nimmt, und auch in der öffentlichen Wahrnehmung ernstgenommen werden will, dann muss er diese Form der Parität aufheben. Die Gefahr, die wir durch die Fusion sehen ist, dass es keine Patientenmilliarde geben wird, sondern eine Kostenmilliarde, die der Österreichischen Gesundheitskasse in Zukunft Geld fehlen wird.