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Die EU-Kommission plant Reform des europäischen Digital-, KI- und Datenschutzrechts. jd-photodesign – stock.adobe.com

Digitaler Omnibus: Gefahr für Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung

EU-Pläne für Digitalisierung und KI gefährden Schutzrechte am Arbeitsplatz

Das Wichtigste in Kürze:

  • EU-Pläne bedeuten reduzierte Schutzrechte und mehr Überwachung
  • Tracking am Arbeitsplatz soll erleichtert werden
  • Gelockerte Transparenzbestimmungen sollen die Kontrolle durch Betriebsräte erschweren
  • ÖGB fordert: Schutzrechte erhalten, Digitalisierung nur mit klaren Regeln für Beschäftigte

Die EU-Kommission plant mit dem sogenannten „Digitalen Omnibus“ eine umfassende Reform des europäischen Digital-, KI- und Datenschutzrechts. Mit weitreichenden Auswirkungen für Beschäftigte: Sie sollen weniger Kontrolle über ihre eigenen Daten haben und die Überwachung am Arbeitsplatz soll erleichtert werden. Auch würden die Vorschläge die betriebliche Mitbestimmung schwächen.  

Wie der Digitale Omnibus Arbeitnehmerrechte bedroht

Datenschutz wird ausgehebelt: Es sollen die Auskunftsrechte nach DSGVO abgeschwächt werden. Doch gerade das Auskunftsrecht bietet in vielen Fällen erst die Möglichkeit, Überwachung am Arbeitsplatz oder Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz zu erkennen. 

Sensible Daten verlieren Schutz: Daten, aus denen Arbeitgeber Rückschlüsse auf sensible individuelle Eigenschaften ziehen können (zum Beispiel psychische Belastung, Gesundheitsrisiken oder politische Aktivitäten), sollen nur mehr eingeschränkt geschützt sein. Diskriminierung im Arbeitsalltag wird dadurch deutlich wahrscheinlicher. 

KI ohne Einwilligung: Der Omnibus-Vorschlag erlaubt, personenbezogene Daten für KI-Training zu nutzen. Betriebsvereinbarungen können dadurch umgangen werden – eine klare Aushöhlung von Beschäftigtenrechten. 

Schwächere Meldepflichten: Datenpannen müssen nur noch gemeldet werden, wenn ein „hohes Risiko“ besteht. Das reduziert Transparenz und erschwert die Aufdeckung von Missständen. 

Lockerung von Tracking-Regeln: Geplante Änderungen erlauben mehr Überwachung am Arbeitsplatz ohne Einwilligung der Beschäftigten. 

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Das Wichtigste auf einen Blick

KI und Überwachung am Arbeitsplatz

Die vorgeschlagenen Maßnahmen räumen Unternehmen mehr Spielraum für algorithmische Überwachung ein. Der Abbau von Transparenzregeln erschwert die effektive Mitbestimmung. Betriebsräte müssten deutlich mehr technische Expertise aufbauen, um Risiken einschätzen zu können. Sie würden wichtige Ansprechpartner verlieren, wenn nationale Datenschutzbehörden durch eine zentrale EU-Datenschutz-Aufsicht an Bedeutung verlieren. 

Der Digitale Omnibus ist der größte Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU. Er reduziert Schutzrechte, erhöht Überwachungspotenziale und schwächt die Mitbestimmung.  

Digitale Mitbestimmung statt digitale Machtverschiebung

„Für den ÖGB ist klar: Die hohen DSGVO-Sicherheitsstandards müssen erhalten bleiben. Künstliche Intelligenz darf nur mit wirksamen Schutzmechanismen und verpflichtender Mitbestimmung eingesetzt werden“, erklärt ÖGB-Experte Sebastian Klocker: „Es braucht klare Grenzen für Tracking und Verarbeitung sensibler Daten. Die Einschränkungen beim Auskunftsrecht sind inakzeptabel.“ 

Weitere Machtverschiebung zu Unternehmen droht

„Der Entwurf des Digitalen Omnibus verschiebt die Macht noch weiter hin zu den Unternehmen und schafft neue Überwachungsrisiken für Beschäftigte“, kommentiert Wolfgang Katzian, Präsident von ÖGB und EGB. „Digitalisierung und KI können Chancen bringen – aber nur, wenn auch Schutzrechte gestärkt werden. Wir brauchen starke nationale Aufsichtsbehörden mit echten Durchsetzungsbefugnissen und einer verbindlichen Einbindung der Gewerkschaften in die Digitalpolitik, um die Interessen der Arbeitnehmer zu sichern.“