Klare Regeln
Endlich volle Kraft voraus für die EU-Mindestlohnrichtlinie
Gericht bestätigt EU-Zuständigkeit – Lohngefälle endlich verringern
Die EU darf europaweite Regeln für Mindestlöhne festlegen: Das bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. November 2025.
Diese Klarstellung war notwendig, nachdem Dänemark die EU-Kompetenz mittels einer Klage bezweifelt hatte. Einige Empfehlungen in der Richtlinie zur Berechnung etwaiger gesetzlicher Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten wurden zwar als Kompetenzüberschreitung der EU bewertet und gestrichen.
„Aber das Ziel, in allen Mitgliedstaaten der EU verpflichtende Maßnahmen zu setzen, um eine Mindest-Kollektivvertragsabdeckung von 80 Prozent zu erreichen, bleibt verbindlich“, begrüßt Katzian das Urteil: „Jetzt muss die Richtlinie schnell umgesetzt werden!“
Ziel ist KV-Abdeckung von 80 Prozent in allen EU-Ländern
Die Richtlinie, für die Europas Gewerkschaften jahrelang gekämpft hatten, definiert Standards, wie gesetzliche Mindestlöhne in den Mitgliedsländern festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen. Ziel ist eine KV-Abdeckung von 80 Prozent.
Der Handlungsbedarf ist groß: Die Kollektivvertragsabdeckung liegt in 19 der 27 Mitgliedstaaten unter 80 Prozent. Österreich ist mit einer KV-Abdeckung von 98 Prozent aller unselbständigen Beschäftigungsverhältnisse zwar KV-Weltmeister, muss also keine Maßnahmen setzen.
„Die Beschäftigten in Österreich werden von der Umsetzung trotzdem indirekt profitieren“, erklärt Katzian. Sämtliche Nachbarländer, inklusive Deutschland (49 Prozent), liegen teilweise weit (Ungarn: 22 Prozent) hinter dem Ziel der Mindestlohnrichtlinie.
Die Konsequenzen kennen wir: Das Lohngefälle heizt den Lohnwettbewerb sowie Lohn- und Sozialdumping bei Entsendungen an.
Wichtiger Schritt für ein soziales Europa
Die Ungleichheit durch das bis jetzt nicht eingelöste Wohlstandsversprechen der EU hat zu starken gesellschaftlichen Verwerfungen und damit zu einer breiten Anti-EU-Stimmung geführt.
„Die Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie ist ein wichtiger Schritt, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und ein wichtiges Signal für ein soziales Europa. Jetzt heißt es volle Kraft voraus für die EU-Mindestlohnrichtlinie!“