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Entscheidungen der Kommissionen orientieren sich schwerpunktmäßig an den Interessen von Unternehmen, heißt es in einem aktuellen Bericht. respiro888 – stock.adobe.com

EU-Lieferkettengesetz: Rückschlag im Kampf für Arbeitsrechte und Klimaschutz

„Meilenstein“ nach massivem Lobbying der Wirtschaft abgeschwächt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Lieferkettengesetz wurde nach massivem Lobbying der Wirtschaft stark verwässert
  • Regeln gelten nur noch für Großunternehmen gelten, Klagsmöglichkeiten für Betroffene fallen
  • ÖGB und Gewerkschaften fordern: Stoppt diesen Deregulierungskurs und stärkt soziale Rechte

Seit Monaten kritisieren Gewerkschaften und NGOs in Europa die sogenannten Omnibus-Pakete der EU-Kommission: Mit der Begründung, die Wettbewerbsfähigkeit vorantreiben zu wollen, werden bereits beschlossene Gesetze in Eilverfahren wieder aufgeschnürt und verwässert. Aktuell betroffen ist auch das Lieferkettengesetz – es sollte nach dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Die EU-Mitgliedstaaten hätten es eigentlich bis Mitte 2026 in nationales Recht umsetzen sollen. Auf Druck von Konzernen erfolgte zuerst eine Verschiebung des als Meilenstein gefeierten Vorhabens im EU-Rechtsausschuss, am 13. November 2025 gab das EU-Parlament grünes Licht für eine weitreichende Verwässerung.

Weniger Entschädigung und weniger Klimaschutz

Demnach gelten die Regeln des Lieferkettengesetzes nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mrd. Euro. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzgrenze von 450 Mio. Euro vorgesehen. Außerdem sollen Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene nun keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen. Auch soll nicht wie ursprünglich geplant die gesamte Lieferkette kontrolliert werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz sollen Unternehmen auf nationaler Ebene und nicht wie zuerst vorgesehen auf EU-Ebene haften müssen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

Die dänische Ratspräsidentschaft will das Dossier noch heuer abschließen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung aller EU-Institutionen.

Schritt zurück zu ausbeuterischen Geschäftsmethoden

„Das EU-Lieferkettengesetz wurde verhandelt, um gegen Kinder- und Zwangsarbeit entlang von Lieferketten vorzugehen. Es garantiert grundlegende Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlang globaler Lieferketten. Die Verwässerung des Gesetzes bedeutet einen Schritt zurück zu ausbeuterischen Geschäftspraktiken“, kommentiert Angela Pfister, Leiterin des Volkswirtschaftlichen Referats des ÖGB, diese Entwicklung: „Das ist ein Rückschlag im Kampf für Arbeitsrechte und Klimaschutz“.

Wunschliste der Wirtschaft nicht ohne Rücksicht auf Beschäftigte abarbeiten

Eine Deregulierung, die ausschließlich nach den Vorstellungen des Big Business erfolgt, steht im Widerspruch zu den europäischen Zielen des sozialen Fortschritts, der Vollbeschäftigung und des Umweltschutzes, kritisiert Wolfgang Katzian, Präsident von ÖGB und EGB: „Die Gewerkschaften Europas werden nicht tatenlos zusehen, wie die Wunschliste von Wirtschaftsvertretern Stück für Stück abgearbeitet werden soll, ohne Rücksicht auf Klimakrise, Menschenrechte und Arbeitnehmer:innenschutz.