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Nach langen Verhandlungen stimmte das EU-Parlament der neuen EBR-Richtlinie zu. respiro888 – stock.adobe.com

Mehr Rechte für Euro-Betriebsräte

Neue Richtlinie erleichtert Mitbestimmung, braucht aber noch mehr Verbindlichkeit

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, die international tätig sind, gibt es Euro-Betriebsräte (EBR)
  • Grundlagen ihrer Arbeit sind auch in einer EU-Richtlinie festgehalten, die jetzt überarbeitet wurde
  • Der ÖGB begrüßt, dass es mehr Information und Unterstützung der EBR bei Gerichtsprozessen geben wird
  • Gefordert werden jedoch einheitliche Sanktionen in allen Ländern für Unternehmen, die sich nicht an die Richtlinie halten

Seit 1994 vertreten Euro-Betriebsräte (EBR) die Interessen von Arbeitnehmer:innen in multinationalen Konzernen - also Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, davon mindestens 150 an zwei oder mehr Standorten in mehreren europäischen Ländern. 

Aktuell gibt es sie in rund 900 von 2.500 EU-weit tätigen Unternehmensgruppen, Tendenz steigend. In Österreich haben alle großen Banken und viele Industriebetriebe einen EBR.

Für ihre Arbeit gibt es jetzt Verbesserungen: Das EU-Parlament gab am 9. Oktober 2025 grünes Licht für die von Gewerkschaften lange geforderte Überarbeitung der Richtlinie. 

Wichtige Änderung ist vor allem die stärkere Information: Frühere Berichtspflichten von Unternehmensentscheidungen an die Eurobetriebsräte sollen deren Einfluss im Sinne der Arbeitnehmer:innen stärken. Euro-Betriebsräte müssen über transnationale Entwicklungen (von denen Arbeitnehmer:innen in mehr als einem Land betroffen sind) konsultiert werden, bevor eine Entscheidung auf Unternehmensebene gefällt wird.  

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Das Wichtigste auf einen Blick

Bessere Unterstützung bei Prozessen

Außerdem ist in der Richtlinie ein erleichterter Zugang zu Gerichten bei Streitfällen verankert – inklusive besserer Unterstützung bei Prozesskosten. Empfohlen wird eine Frauenquote von 40 Prozent in den EBR-Gremien.

 „Die Richtlinie ist eine gute Basis für die Weiterentwicklung dieses wichtigen Instruments der Mitbestimmung“, sagt Wolfgang Katzian, Präsident von ÖGB und EGB, „das verbesserte Informations- und Konsultationsrecht ist besonders wichtig, wenn Auslagerungen mit allen ihren Folgen drohen.“

Einheitliche Sanktionen bei Nichteinhaltung fehlen weiterhin

Es ist also ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber das Ziel ist damit noch nicht erreicht. Es fehlen nämlich einheitliche Konsequenzen, wenn sich Unternehmen nicht daranhalten. Die Maßnahmen unterscheiden sich derzeit von Land zu Land. 

„Besser wäre es, einheitliche Strafen in Höhe von 2 Prozent des weltweiten Umsatzes festzulegen“, präzisiert Katzian die gewerkschaftliche Forderung. Es müsste außerdem klare Leitlinien geben, welche Informationen die Unternehmensleitung als vertraulich einstufen kann.

Nach der Zustimmung des EU-Parlaments und des EU-Rats haben die Mitgliedsstaaten nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen. Ein Jahr später sollen die neuen Regeln dann in Kraft treten. „Wir werden uns auf allen Ebenen einbringen“, kündigt Katzian an: „Mehr Rechte für Betriebsräte bedeutet mehr Rechte für Arbeitnehmer:innen!”