Internationales
Neue Hürden für Mercosur
EU-Parlament bremst aber Ratifizierung. Gewerkschaften kämpfen weiter für faire Arbeitsrechte.
Am 9. Jänner 2026 wurde das Mercosur-Abkommen in Brüssel nach 25 Jahren Verhandlungen abgesegnet: Die EU-Botschafter stimmten mehrheitlich für die Unterzeichnung des Abkommens durch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Österreich war durch einen Parlamentsbeschluss an ein Nein gebunden.
Mercosur ist das Kürzel für „Mercado Común del Sur”, es bedeutet “Gemeinsamer Markt des Südens” und bezeichnet eine Zollunion mit freiem Handel in Südamerika. Die Mercosur-Staaten sind Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Bolivien.
Die Widerstände gegen das Abkommen, das die größte Freihandelszone der Welt schaffen soll, waren besonders von Seiten der Landwirtschaft in Europa groß. Der Durchbruch gelang nach Nachverhandlungen, in denen Schutzklauseln für landwirtschaftliche Produkte Europas und mehr finanzielle Unterstützung für die Landwirtschaft vereinbart wurden.
Der ÖGB war nie ein Befürworter des Abkommens. Vor dem Hintergrund aktueller geopolitischer Entwicklungen gewinnt das Abkommen allerdings an strategischer Bedeutung. Das bedeutet nicht, dass Gewerkschaften den Schutz von Arbeitnehmerrechten aus dem Blick verlieren. Im Abkommen sind keine Spielregeln für faire Arbeitsrechte verankert – dafür werden die Gewerkschaften Europas weiterkämpfen.
Bis das Abkommen in Kraft tritt, wird es noch eine Weile dauern: Nach der Unterzeichnung durch die Kommissionspräsidentin muss der Deal vom Europäischen Parlament und von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Der Zollabbau könnte also erst 2027 beginnen.
EU-Parlament bremst Ratifizierung
Was die reinen Handelsfragen betrifft, sollte das Abkommen umgehend in Kraft treten. Allerdings zeichnete sich am 21. Jänner 2026 eine weitere Verzögerung ab: Die Abgeordneten im Europäischen Parlament stimmten in Straßburg mit knapper Mehrheit einem Antrag der Linksfraktion zu, wonach der Handelsvertrag vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf EU-Rechtmäßigkeit geprüft werden muss.
Damit liegt der Ball bei den Höchstrichtern in Luxemburg – sie müssen entscheiden, ob es zulässig war, den Handelsteil von den nichttarifären Vereinbarungen (Zölle, Exportsubventionen) zu trennen.
Außerdem muss geklärt werden, unter welchen Umständen die Partner aus dem Abkommen aussteigen können und ob Vorsichtsprinzipien im Gesundheitsbereich erfüllt sind.
Der Beschluss des EU-Parlaments bedeutet nicht grundsätzlich das vorläufige Aus für Mercosur. EU-Kommission und Ministerrat könnten es trotzdem vorläufig in Kraft setzen, bis endgültige Gerichtsentscheidungen vorliegen.