Gleicher Job, weniger Geld? So wehrst du dich.
FAQ zum Weltfrauentag: Welche Möglichkeiten Frauen bei ungleicher Bezahlung und Benachteiligung im Job haben
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn du Ungleichbehandlung wahrnimmst, dokumentiere sie. Mach dir Notizen und sprich so schnell wie möglich mit deinem Betriebsrat oder einer Vertrauensperson
- Vor Gericht gilt die Beweislastumkehr: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass trotz Ungleichbehandlung keine Diskriminierung vorliegt
- Du entscheidest selbst, wie weit du gehen willst – es gibt mehrere Eskalationsstufen
- Mit Rechtsschutz durch Gewerkschaft oder AK hast du in der Regel kein finanzielles Risiko
Was gilt als Gehaltsdiskriminierung?
Gehaltsdiskriminierung liegt vor, wenn eine Frau für gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger verdient als ein Mann – ohne sachliche Rechtfertigung. Zum Entgelt zählen Grundgehalt, Zulagen, Prämien und Überstundenentgelt.
Was bedeutet Benachteiligung beim beruflichen Fortkommen?
Auch wenn Frauen bei Beförderungen, Weiterbildungen oder Führungsfunktionen systematisch übergangen werden, kann das eine Diskriminierung darstellen.
Welche Schritte kann ich setzen – muss ich gleich klagen?
Nein. Du kannst stufenweise vorgehen. Zum Beispiel so:
- Beratung bei deiner Gewerkschaft/dem ÖGB, Arbeiterkammer oder Betriebsrat. Vertrauliches Gespräch und unverbindliche Beratung.
- Unterstützung durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW). Über die Website der GAW kannst du auch eine digitale Erstberatung vereinbaren. Auch das ist unverbindlich und kostenlos.
- Antrag bei der Gleichbehandlungskommission. Hier unterstützt dich die Gleichbehandlungsanwaltschaft, ÖGB und AK Schritt für Schritt. Auch hier gilt: keine Kosten für dich!
- Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. Über AK und Gewerkschaften kannst du einen Rechtsschutz beantragen. Voller Rechtsschutz: kein finanzielles Risiko.
Wichtig zu wissen: Du entschiedest, welche Schritte du setzen willst und deine Gewerkschaft berät dich verlässlich und vertraulich!
Muss ich die Diskriminierung beweisen?
Nein. Du musst die Diskriminierung aufgrund deines Geschlechts nur glaubhaft machen. Das bedeutet: Du schilderst nachvollziehbar, warum eine Ungleichbehandlung wahrscheinlich aufgrund des Geschlechts ist.
Das heißt, du brauchst keine Dokumente oder Emails, die belegen, dass du als Frau diskriminiert wirst – nur deine Schilderungen der Ungleichbehandlung. Tipp: Mach dir Notizen!
Was bedeutet Beweislastumkehr?
Wenn du eine Diskriminierung glaubhaft machst, muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. Das gilt für Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission und dem Arbeitsgericht.
Was kann ich fordern?
Du kannst die Entgeltdifferenz rückwirkend (bis zu drei Jahre) verlangen, außerdem gleiches Entgelt für die Zukunft und in manchen Fällen eine Entschädigung für die persönliche Beeinträchtigung.
Habe ich ein finanzielles Risiko?
Mit einem Rechtsschutz durch deine Gewerkschaft oder durch die Arbeiterkammer entstehen dir in arbeitsrechtlichen Verfahren in der Regel keine eigenen Kosten. Auch hier bekommst du bei deiner Gewerkschaft oder der AK professionelle Beratung.
Fazit
Keine Sorge: Du brauchst keine perfekten Beweise und kein eigenes Geld, um dich gegen Gehaltsdiskriminierung zu wehren. Was dir aber zu 100 Prozent hilft, ist deine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Und dein Betriebsrat ist immer für dich da. Es gibt jedenfalls klare gesetzliche Regelungen im Falle einer Ungleichbehandlung aufgrund deines Geschlechts, mehrere Eskalationsstufen – und Unterstützung durch ÖGB und Gewerkschaften.