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Ältere Frau zeigt mit der Hand Stopp
Sexuelle Belästigung ist strafbar. Wo die persönlichen Grenzen liegen, bestimmt jedeR selbst. kues1 - stock.adobe.com

Anzügliche Witze, unerwünschte Berührungen: Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Manchmal sind es Berührungen oder verbale Übergriffe, anzügliche Witze oder Hinterherpfeifen, in anderen Fällen handelt es sich um sexuelle Anspielungen, die über soziale Medien oder Messenger-Dienste wie WhatsApp verschickt werden. Aber auch pornografische Bilder am Arbeitsplatz fallen in den Bereich der sexuellen Belästigung. Verboten ist all das jedenfalls, das regelt das Gleichbehandlungsgesetz.

Trotzdem haben bereits viele ArbeiternehmerInnen in Österreich Erfahrungen mit sexueller Belästigung gemacht, egal ob sie sie selbst erlebt oder beobachtet haben. Die Folgen auf die psychische Gesundheit der Betroffenen aber auch auf die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz sind gravierend. 

So bekommst du Hilfe bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Für die meisten Frauen ist es eine große Überwindung, sich Hilfe zu suchen. Den Satz „Ich werde sexuell belästigt und ich brauche Hilfe“ auszusprechen, vor allem, wenn der Belästiger der Vorgesetzte oder ein Kollege in einer höheren Position ist, ist eine Herausforderung. Doch Opfer sexueller Belästigung sind nicht allein. Der ÖGB und einige andere Stellen in Österreich bieten Hilfe an und begleiten Frauen auf dem Weg zu ihrem Recht und raus aus der unerträglichen Situation am Arbeitsplatz. „Frauen haben das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz mit einem positiven, wertschätzenden und gewaltfreien Arbeitsklima. Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen für Mädchen und Frauen sind daher besonders wichtig”, so Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende.

1. Sage nein, wenn du kannst

Zuerst, wenn du das noch nicht getan hast und auch wenn es nicht leicht fällt, solltest du den Belästiger darauf aufmerksam machen, dass sein Verhalten unerwünscht ist. Notiere dir auch unbedingt, wann du das getan hast und auch, wie er darauf reagiert hat. Du solltest dir auch aufschreiben, ob dein Arbeitgeber Bescheid weiß. Denn auch dieser hat eine Fürsorgepflicht dir gegenüber und muss dir helfen. 

2. Wende dich an den Betriebsrat

Sichere Beweise, wie etwa Nachrichten oder Fotos und informiere so bald wie möglich vertrauenswürdige KollegInnen und den Betriebsrat über die Situation. Je mehr Notizen du hast, umso besser. Das Gespräch mit dem Betriebsrat ist vertraulich. Ohne dein Einverständnis darf der Betriebsrat auch keine weiteren Schritte setzen. In manchen Betrieben gibt es auch Frauen- oder Gleichbehandlungsbeauftragte. Auch sie sind gute AnsprechpartnerInnen. All die Gespräche sollten protokolliert werden, denn sie können in weiterer Folge vor dem Arbeitsgericht oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft wichtig sein.

Du fühlst dich bedrängt oder hast du eine Belästigung beobachtet?

Hier bekommst du Hilfe!

Gleichbehandlungsanwaltschaft: 0800 206 119

Act4Respect: 0670 600 70 80 Mo.: 11–14 Uhr, Do.: 16–19 Uhr

Weißer Ring Opfer-Notruf: 0800 112 112

Frauenhotline gegen Gewalt: 0800 222 555 

3. Nur Mut: Beratungsangebote für den Ernstfall

Ein wesentlicher Schritt, um bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu deinem Recht zu kommen, ist auf jeden Fall, sich Hilfe zu holen. Lass dir Mut zusprechen, um zu erkennen, dass du nicht alleine bist. Dazu gibt es in Österreich unterschiedliche Angebote. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft etwa bietet vertrauliche und kostenlose Hilfe und Beratung. Termine kann man direkt unter der Nummer 0800/206 119 vereinbaren. 

Weiters hilft der Verein Sprungbrett in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer gerade jungen Frauen und Berufseinsteigerinnen, wenn sie mit sexueller Belästigung konfrontiert sind. Das Projekt Act4Respect wurde speziell für diese Frauen ins Leben gerufen. Jeden Montag von 10 bis 14 Uhr und jeden Donnerstag von 16 bis 19 Uhr sind die ExpertInnen unter der Nummer 0670/600 70 80 erreichbar. Auch Sensibilisierungsworkshops für Unternehmen und Schulen werden geboten. 

Das Chancen Nutzen Büro des ÖGB und die einzelnen Beratungsstellen in den Bundesländern helfen ebenfalls weiter, wenn es viele Fragen und Unsicherheiten zum Thema sexuelle Belästigung gibt. In allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten unterstützen die BeraterInnen die Mitglieder des ÖGB gerne.

4. Rundum gut beraten – gehe auf Konfrontation

Die Gleichbehandlungskommission ist in Österreich dem Arbeits- und Sozialgericht und den Zivilgerichten als besondere Hilfe zur Seite gestellt. Hier kannst du nun zusammen mit dem Betriebsrat einen Antrag auf „Überprüfung einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes durch eine sexuelle Belästigung durch Dritte“ einbringen. In den Gremien der Kommission ist auch der ÖGB vertreten. Der zuständige Senat der Kommission befragt alle Beteiligten, dich selbst, den Beschuldigten und etwaige Auskunftspersonen. Die Gleichbehandlungskommission kann kein Urteil fällen, aber eine Empfehlung an das Arbeits- und Sozialgericht abgeben. 

5. Ziehe vor Gericht – das Recht ist auf deiner Seite

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien ist zur Entscheidung in arbeits- und sozialgerichtlichen Fällen berufen. In den Verfahren wirken auch fachkundige Laienrichter mit. Das sind Vertreter von ArbeitnehmerInnen, etwa aus dem ÖGB, und ArbeitgeberInnen. Hier wird nun entschieden. Die Erkenntnisse der Kommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie die Aussagen des Betriebsrates oder anderer Zeugen werden gehört und miteinbezogen. Wenn du einmal so weit gekommen bist, steht dem letzten Schritt zu deinem Recht nichts mehr im Wege.