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Familienarbeitszeit - ein Modell zur gerechteren Verteilung von Arbeit

Das von ÖGB und AK vorgeschlagene Modell zur Familienarbeitszeit sieht vor, dass beide Eltern ungefähr gleich viel Zeit für die Kinderbetreuung und für die Erwerbsarbeit zur Verfügung haben. Anders als bei der bisherigen Aufteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit, die sehr ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt war, würden beide Eltern von diesem Modell profitieren. Väter hätten mehr Zeit für ihre Kinder und Mütter würden mehr verdienen. 

Die Voraussetzungen für das Familienarbeitszeit-Modell 

Es soll für Beschäftigte in der Privatwirtschaft genauso gelten wie für jene im öffentlichen Dienst. Konkret würde es zur Anwendung kommen, wenn  

  •  beide Elternteile nach der Karenz ihre Arbeitszeit auf 28 bis 32 Wochenstunden reduzieren bzw. erhöhen.
  • diese Teilzeit jeweils mindestens 4 Monate dauert. 
„Familienarbeitszeit” ist nicht gleich „Elternteilzeit”

Das neue Modell ließe sich zwar mit der Elternteilzeit, wie sie jetzt schon viele Mütter und Väter in Anspruch nehmen, kombinieren, ist aber nicht damit zu verwechseln, sondern wäre ein ergänzendes Angebot

Elternteilzeit ist ein Anspruch, den Mütter und Väter unter bestimmten Voraussetzungen (Betriebsgröße, Dauer des Arbeitsverhältnisses im Unternehmen) bereits haben. Damit kann man beim Arbeitgeber ein bestimmtes Ausmaß und eine bestimmte Lage der Arbeitszeit besser durchsetzen. 

Bei dem Modell der Familienarbeitszeit, wie ÖGB und AK es fordern, soll jedem Elternteil eine Geldleistung zustehen, wenn die Arbeitszeit in den ersten vier Jahren des Kindes zwischen 28 und 32 Stunden beträgt. 

Mit diesem Modell soll es keine Rolle spielen, ob man die 28 bis 32 Stunden Arbeitszeit mit dem Elternteilzeit-Anspruch durchgesetzt hat oder einfach nur mit dem Arbeitgeber vereinbart oder auch, ob man sich für eine Stelle mit einer Arbeitszeit von 28 bis 32 Stunden neu bewirbt.

Das Geld soll allen Elternteilen zustehen, die in den ersten vier Lebensjahren ihres Kindes 28 bis 32 Stunden arbeiten, unabhängig davon, wie dieses Arbeitsausmaß zustande kommt. 

Die Leistungen des Familienarbeitszeit-Modells

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, sieht das Modell vor, dass 

  • 250 Euro Pauschale pro Elternteil pro Monat ausbezahlt werden, 
  • diese Pauschale steuerfrei ist, 
  • das Geld maximal bis zum 4. Geburtstag des Kindes bezogen werden kann,
  •  auch Alleinerziehende die monatliche Pauschale von 250 Euro bekommen. 

Die Finanzierung des Familienarbeitszeit-Modells

Das Modell könnte, wie die Kinder- bzw. Familienbeihilfe, über den Familienlastenausgleichsfonds (FLAFfinanziert werden.  
Die Sozialversicherungsbeiträge wären, wie bei der Altersteilzeit, von der Normalarbeitszeit zu berechnen und würden dem Dienstgeber vom AMS teilweise ersetzt werden.  

Ein Rechenbeispiel zum Familienarbeitszeit-Modell

Eltern ohne Familienarbeitszeit
 

Mann (Vollzeit)        2.058,04  netto / Monat
Frau (Teilzeit 50 %)            691,41  netto / Monat
Verfügbares Haushaltseinkommen        2.749,45  netto / Monat


Eltern mit Familienarbeitszeit
 

Mann (Teilzeit 80%)             1.548,85  netto / Monat
Frau (Teilzeit 80%)       1.103,87 netto / Monat
Pauschale        2x250          /Monat
Verfügbares Haushaltseinkommen        3.152,72 netto / Monat

Daten: Statistik Austria, „Bruttojahreseinkommen von Frauen und Männern 2019“, alle unselbständigen Erwerbstätigen, Medianeinkommen, Frauen, Männer.