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Zahlreiche Lachende Frauen stehen zusammen
Finanzielle Unabhängigkeit ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Selbstbestimmung, insbesondere für Frauen. rawpixel.com – stock.adobe.com

Finanzielle Unabhängigkeit

Finanzielle Unabhängigkeit von Frauen: Barrieren und Lösungen

Mehr Einkommen, mehr Information, mehr Zeit – wichtige Schritte zur Gleichberechtigung und Selbstbestimmung

Finanzielle Unabhängigkeit ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Selbstbestimmung, insbesondere für Frauen. Leider gibt es immer noch viele Barrieren, die es Frauen erschweren, ihre finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen. Zum Beispiel verdienen Frauen oft weniger als Männer und haben daher auch weniger Geld zur Verfügung, um in ihre Zukunft zu investieren. Auch traditionelle Geschlechterrollen und Erwartungen können Frauen daran hindern, Karrieren in bestimmten Branchen oder Positionen zu verfolgen.

Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern

„In Österreich verdienen Frauen im Durchschnitt immer noch 17,1 Prozent weniger als Männer, was einer Einkommenslücke von 63 Tagen im Jahr entspricht. Das ist eine klare Ungerechtigkeit und Diskriminierung von Frauen. Es ist daher höchst an der Zeit, dass wir uns diesem Problem stellen und Maßnahmen ergreifen, um den Gender-Pay-Gap zu schließen“, betont ÖGB-Vizepräsidentin und -Bundesfrauenvorsitzende Korinna Schumann.

Eine der Hauptursachen für den Gender-Pay-Gap in Österreich ist die Tatsache, dass viele Frauen in Teilzeit arbeiten. Das liegt daran, dass Frauen immer noch hauptsächlich für die Betreuung von Kindern und die Pflege von älteren Angehörigen verantwortlich sind. Das macht es schwer, Vollzeit arbeiten zu gehen.

Ein weiterer Grund für die hohen Einkommensunterschiede in Österreich liegt darin, dass Frauen oft in Berufen arbeiten, die traditionell als „Frauenberufe“ angesehen werden und schlechter bezahlt sind. „Diese Tätigkeiten müssen neu bewertet werden, um sicherzustellen, dass Frauen fair bezahlt werden und gleiche Karrierechancen haben wie Männer“, betont Schumann. Das betrifft vor allem den Produktions- und Dienstleistungssektor und die Bereiche Gesundheit, Pflege, Soziales und Kinderbildung. Um die Einkommenslücke zu schließen, fordern die ÖGB-Frauen außerdem einen Mindestlohn von 2.000 Euro in allen Kollektivverträgen, einen besseren Zugang zu Information über Bezahlung in einzelnen Branchen und der zu erwartenden Pensionsleistungen sowie eine bessere allgemeine Wirtschafts- und Finanzbildung in der Schule.

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Soziale Sicherheit im Alter

Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu stärken. Denn der Einkommensunterschied wirkt sich auch auf die soziale Absicherung von Frauen aus, insbesondere bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder im Alter. Frauenpensionen sind etwa um 40 Prozent niedriger als Männerpensionen und nur die Hälfte der Frauen geht aus ihrem Job direkt in die Pension. Um Frauenarmut im Alter zu vermeiden, müssen daher auch die sozialen Sicherungssystem auf die Bedürfnisse von Frauen abgestimmt sein und einen Ausgleich schaffen.

Um das zu erreichen, fordern die ÖGB-Frauen die Umsetzung ihres Modells zur besseren Bewertung von Kindererziehungszeiten. Das Modell sieht die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bis zum 8. Lebensjahr des Kindes und eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf das Durchschnittseinkommen vor. „Angesetzt werden muss aber schon vorher, etwa bei der Entlastung der privaten Care-Arbeit oder gesunden Arbeitsbedingungen, damit Frauen überhaupt einer Beschäftigung bis zur Pension nachgehen können“, so Schumann.

Forderungen des ÖGB im Überblick

  • Rechtsanspruch auf einen beitragsfreien Kinderbildungsplatz ab dem ersten Geburtstag.
  • Einführung des ÖGB-AK-Familienarbeitszeitmodells
  • Flächendeckender Ausbau von Pflege- und Betreuungsangeboten, wie etwa mobile Dienste, Tageseinrichtungen, stationäre Angebote und alternative Betreuungsmodelle
  • Verkürzung der Normalarbeitszeit im Arbeitszeitrecht und damit einhergehend eine Absenkung der höchstzulässigen Tages-, Wochen- und Jahresarbeitszeit. 
  • Kollektivvertraglicher Mindestlohn bzw. Mindestgrundgehalt von 2.000 Euro brutto bei Vollzeitbeschäftigung in allen Kollektivverträgen.
  • Um der gesellschaftlich hohen Bedeutung vor allem von systemrelevanten Arbeitsbereichen zu entsprechen, ist eine Neubewertung von Arbeit erforderlich –z. B. im Produktions- und Dienstleistungssektor, im Bereich der Gesundheit, Pflege und Soziales; (Kinder-)Bildungseinrichtungen. 
  • Umsetzung des ÖGB-Modells zur besseren Bewertung der Kindererziehungszeiten: Zusätzlich zu der bisherigen Anrechnung der Kindererziehungszeiten bis zum 4. Lebensjahr auch im 5. und 6. Lebensjahr des Kindes 66 Prozent und im 7. und 8. Lebensjahr des Kindes 33 Prozent der Bemessungsgrundlage der Kindererziehungszeiten
  • Mehr und gezieltere Qualifizierungsprogramme für Frauen, um die Zeit von Arbeitslosigkeit oder beim Wiedereinstieg für Aus- und Weiterbildung nutzen zu können
  • Flächendeckender Ausbau von Frauenberufszentren und Mädchenberatungsstellen in ganz Österreich, um ein umfassendes Beratungsangebot (auch in der Funktion als Clearing-Stellen) zu ermöglichen.
  • Bessere allgemeine Wirtschafts- und Finanzbildung in der Schule.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Finanzielle Unabhängigkeit und gleiche Chancen für alle sind wichtige Grundpfeiler einer gendergerechten Gesellschaft. Um ein unabhängiges Leben vor allem für Frauen zu schaffen, braucht es neben guten Einkommen, ausreichend Informationen aber auch flächendeckende und leistbare Kinderbetreuung und familienfreundlichere Arbeitszeitmodelle.

„Wir fordern schon lange einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz ab dem 1. Geburtstag des Kindes, um Frauen bei der Kinderbetreuung zu entlasten und ihnen eine Vollzeitbeschäftigung und somit auch mehr Einkommen zu ermöglichen“, betont die ÖGB-Vizepräsidentin. Sie fordert zudem auch ein Umdenken bei der Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit, damit Männer und Frauen gleichermaßen Verantwortung übernehmen. Konkret fordern die ÖGB-Frauen eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich sowie die Einführung des ÖGB-AK-Familienarbeitszeitmodell. Das Modell sieht vor, dass beide Elternteile ihre Arbeitszeit auf 28 bis 32 Wochenstunden in den ersten vier Jahren des Kindes reduzieren bzw. erhöhen und dafür eine monatliche Pauschale in der Höhe von 250 Euro pro Elternteil erhalten.

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Weil Frauen aber nicht nur für die Betreuung der Kinder zuständig sind, sondern auch zum Großteil die Pflege älterer Angehöriger übernehmen, braucht es aus Sicht der ÖGB-Frauen rasch einen flächendeckenden Ausbau an Pflege- und Betreuungsangeboten, wie etwa mobile Dienste, Tageseinrichtungen, stationäre Angebote und alternative Betreuungsmodelle.