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Zwei Frauen im Gespräch, sie schauen gemeinsam in einen Laptop.
Der Equal Pay Day erinnert jedes Jahr wieder an die Ungerechtigkeit bei der Bezahlung Fizkes - stock.adobe.com

Gleicher Job, weniger Geld?

Gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit? Immer noch verdienen Frauen oftmals weniger als ihre männlichen Kollegen. Wir zeigen, wie du rausfinden kannst, ob du ungleich behandelt wirst und wie du dich aktiv dagegen wehren kannst. 

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Mit Arbeitskolleg:innen über das Gehalt zu reden, ist in Österreich immer noch ein Tabu. Davon profitieren aber nur die Arbeitgeber, die sich dadurch nicht mit Vorwürfen der Diskriminierung herumschlagen müssen. „Wenn es mit der Gleichstellung von Mann und Frau in Österreich in dem Tempo weitergeht, verdienen Frauen erst in 31 Jahren für gleiche Arbeit so viel Geld wie Männer", sagt Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende. „Das ist beschämend für Arbeitgeber, die hier nicht von selbst reagieren, sondern arbeitsrechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen!“

Forderungen der ÖGB-Frauen

  • Der ÖGB fordert für die verpflichtende Erstellung eines Einkommensberichtes eine Senkung der Beschäftigtengrenze auf zumindest 100 ArbeitnehmerInnen (derzeit 150) und verpflichtende Maßnahmen zur Beseitigung der ungleichen Bezahlung sowie spürbare Sanktionen bei Nichterstellung des Berichts. 

  • Zudem braucht es ein Lohntransparenzgesetz, damit MitarbeiterInnen auf Anfrage erfahren, was KollegInnen mit gleicher Arbeit verdienen. 

  • Auch ist zur Verringerung der Einkommensschere und Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen ein verpflichtender Fortschrittsbericht in Unternehmen notwendig. 

In den Kollektivverträgen ist festgehalten, dass die gleiche Position bei gleicher Qualifikation mit gleichem Lohn bzw. Gehalt zu vergelten ist. Viele Arbeitgeber halten sich jedoch nicht daran. Gehaltsdiskriminierung kann aber nur dann aufgedeckt werden, wenn Löhne und Gehälter transparent und nachvollziehbar sind.  

Verdienen Frauen und Männer in deinem Betrieb gleich viel? So findest du es heraus! 

So steht es im Gesetz

Das Gleichbehandlungsgesetz legt schon seit 1979 den zentralen Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit fest. Das bedeutet: Es ist verboten, Unterschiede beim Entgelt nur aufgrund des Geschlechts zu machen. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Weil auf die Fairness der Arbeitgeber nicht immer gezählt werden kann, braucht es klare rechtliche Spielregeln. 

Regelmäßig wird behauptet, Frauen hätten weniger Verhandlungsgeschick bei Lohnverhandlungen, deshalb würden sie auch weniger verdienen. Dazu hat der Oberste Gerichtshof aber klar entschieden: Wie viel jemand bezahlt bekommt, darf nicht vom Verhandlungsgeschick der Arbeitnehmer:innen abhängen. Es ist Aufgabe der Unternehmen, für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit zu sorgen.

Darum gibt es in Österreich auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Sie prüft kostenlos und unverbindlich, ob in deinem Unternehmen eine Diskriminierung vorliegt. Dann kann ein Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission eingeleitet werden. Auf der Website der Gleichbehandlungsanwaltschaft werden jeden Monat beispielhaft Diskriminierungsfälle beschrieben - so wie dieser

Wie finde ich es raus, an wen kann ich mich wenden?

Eine Möglichkeit ist der Gehaltsrechner des Frauenministeriums. Der Rechner berechnet für Frauen und Männer durchschnittliche Richtwerte für Löhne und Gehälter, auf Berufsgruppe, Branche und auch auf die Unterbereiche bezogen (und das ohne gleich Aufsehen im Betrieb zu erregen).

Einkommensberichte für mehr Transparenz

Unternehmen mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen sind verpflichtet, alle zwei Jahre nach Geschlecht aufgeschlüsselte Einkommensberichte zu erstellen. Zum Einkommen zählen auch Boni, Zulagen und Überstundenentgelte. Für die Beurteilung der Unternehmensgröße zählen alle unselbstständig Beschäftigten einschließlich geringfügig Beschäftigter und Lehrlinge. Frage deinen Betriebsrat, er kann in die Einkommensberichte Einblick bekommen.  Auch wenn es in deinem Unternehmen keine Einkommensberichte gibt, sind Unternehmen verpflichtet vor der Gleichbehandlungsanwaltschaft (und auch vor Gericht) Einblick in die Gehälter der Mitarbeiter:innen zu geben. 

Gehe zu deinem Betriebsrat

Einsicht in den betrieblichen Einkommensbericht erhalten Arbeitnehmer:innen über den Betriebsrat. Sollte es keinen Betriebsrat im Unternehmen geben, muss der Bericht an einem für alle Arbeitnehmer:innen zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Wenn das Unternehmen trotz gesetzlicher Verpflichtung keinen Bericht vorlegt, kann der Betriebsrat innerhalb von drei Jahren eine Klage bei Gericht einbringen.

Wende dich an deine Gewerkschaft

Erkundige dich nach branchenüblicher Bezahlung. Alle Infos bekommst du bei deiner Gewerkschaft und auf www.kollektivvertrag.at. Eine grobe Einschätzung gibt es auch unter www.gehaltsrechner.gv.at  

Was kannst du machen, wenn du diskriminiert wirst? 

Ist eine Diskriminierung passiert und sieht die Geschäftsführung in deinem Unternehmen oder Betrieb keine Notwendigkeit, das zu ändern, kannst du dich an deinen Betriebsrat wenden. Hast du in deinem Unternehmen keinen Betriebsrat, gibt es unterschiedliche Anlaufstellen und Hilfsangebote - das solltest du wissen!

Ungleiche Bezahlung ist nur mit einer „sachlichen Rechtfertigung“ zulässig. „Verhandlungsgeschick“ auf der einen Seite oder „zu wenig Nachfragen“ auf der anderen Seite sind keine sachlichen Rechtfertigungen. Das heißt: Du bist NICHT selbst daran schuld, wenn du weniger verdienst, nur weil du schlechter verhandelt hast als männliche Kollegen. Es ist die Aufgabe der Unternehmen für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit zu sorgen. .

Du hast einen Verdacht? Du musst Diskriminierung NICHT beweisen!

WICHTIG: Du musst die Diskriminierung nicht beweisen können – vorerst reicht ein Verdacht. Bei der Prüfung hilft dir dann die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Wichtig sind jedenfalls Notizen und Mitschriften.

Im Falle einer Diskriminierung bei der Entlohnung kannst du einen Antrag an die Gleichbehandlungskommission stellen und/oder beim Arbeits- und Sozialgericht klagen. Gewerkschaftsmitglieder können für Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer oder der zuständigen Gewerkschaft stellen - auch die ÖGB Frauen helfen dir - www.oegb.at/der-oegb/frauen