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Damit man bei der Steuererklärung gut lachen hat, müssen beim Familienbonus einige Punkte beachtet werden Monkey Business – stock.adobe.com

Arbeitnehmerveranlagung

Familienbonus Plus: Was ab 2027 gilt und was du jetzt tun solltest

Neue Regeln bei der Aufteilung können Familien Geld kosten. Wer den Familienbonus über den Arbeitgeber nutzt, sollte die Umstellung rechtzeitig mit der Lohnverrechnung klären

Kinderbetreuung, Teilzeit, ein niedrigeres Einkommen: In vielen Familien verdienen Eltern unterschiedlich viel. Ab 2027 ändern sich die Regeln für den Familienbonus Plus. Für manche Familien kann das mehrere hundert Euro pro Jahr kosten. Besonders betroffen sind Eltern, die den Familienbonus bisher vollständig einer Person zugeordnet haben. Wer den Bonus über den Arbeitgeber nutzt, sollte die Umstellung rechtzeitig prüfen.

Das Wichtigste ins Kürze

  • Ab 1. Jänner 2027 gelten neue Aufteilungsregeln beim Familienbonus Plus
  • Bei zwei Anspruchsberechtigten sind grundsätzlich 75:25, 25:75 oder 50:50 möglich
  • Ausnahmen ermöglichen weiterhin die vollständige Inanspruchnahme durch eine Person
  • Bei bisher voller Berücksichtigung über den Arbeitgeber kann eine neuerliche Erklärung erforderlich sein
  • Beim Steuerausgleich musst du den Familienbonus erneut beantragen 

Die Änderungen sind beschlossen. Rechtsgrundlage ist das Budgetbegleitgesetz 2027–2028.

Was ist der Familienbonus Plus und wie hoch ist er?

Der Familienbonus Plus  reduziert die Einkommensteuer. Er wird auf Antrag berücksichtigt und setzt grundsätzlich den Bezug von Familienbeihilfe voraus. Die neue Aufteilung ändert die gesetzlichen Höchstbeträge nicht:

Bis einschließlich des Monats des 18. Geburtstags höchstens 166,68 Euro/Monat oder bei ganzjährigem Anspruch 2.000,16 Euro.

Ab dem Folgemonat,  bei weiterem Familienbeihilfenbezug höchstens 58,43 Euro/Monat oder bei ganzjährigem Anspruch 700,08 Euro.

Du kannst nur so viel Familienbonus nutzen, wie du an Einkommensteuer zahlen müsstest. Er senkt diese höchstens auf null. Wenig Einkommen kann deshalb bedeuten, dass du deinen Anteil nicht vollständig ausschöpfen kannst.

Informationen der Arbeiterkammer

Familienbonus Plus 2027: Wie wird er zwischen Eltern aufgeteilt?

Die folgende Tabelle zeigt die bisherige Regel für 2026 und die neue Regel ab 2027:

SituationBisherige Regel 2026Neue Regel ab 2027
Zwei Anspruchsberechtigte, keine Ausnahme100:0, 0:100 oder 50:5075:25, 25:75 oder 50:50
Ausnahme: Kind unter vier Jahren bzw. erhöhte Familienbeihilfe*100:0, 0:100 oder 50:50Weiterhin 100:0, 0:100 oder 50:50
Nur eine anspruchsberechtigte PersonGesamter FamilienbonusWeiterhin gesamter Familienbonus

*Bei Eltern in Partnerschaft zählt auch ein anderes Kind unter vier Jahren im Haushalt. Bei getrenntlebenden Eltern mit Unterhaltsabsetzbetrag bezieht sich die Ausnahme auf das betreffende Kind. Details dazu findest du in den folgenden Abschnitten.

100:0 bleibt bei Eltern in Partnerschaft möglich, wenn das betreffende Kind noch nicht vier Jahre alt ist oder ein anderes Kind unter vier Jahren zum Haushalt gehört. Ein Kind mit erhöhter Familienbeihilfe ist einem Kind unter vier Jahren gleichgestellt. Gibt es nur eine anspruchsberechtigte Person, steht dieser weiterhin der gesamte Betrag zu. Beschlossener Gesetzestext, Artikel 25

Wird das jüngste maßgebliche Kind im Lauf des Jahres vier, bleibt die bisherige Aufteilung noch im Geburtstagsmonat möglich. Die neue Regel greift ab dem Folgemonat, sofern keine andere Ausnahme vorliegt. Erläuterungen zur Gesetzesänderung, Seiten 27–28

Können Familien durch die neue Aufteilung Geld verlieren? 

Ja, wenn eine Person ihren Anteil mangels ausreichender Einkommensteuer nicht nutzen kann. Das kann etwa Familien betreffen, in denen ein Elternteil wegen Kinderbetreuung wenig oder gar nicht erwerbstätig ist.

Was bedeutet die Änderung für Eltern in Teilzeit?

Teilzeit allein entscheidet nicht über den Familienbonus. Entscheidend ist, ob du genug Einkommensteuer zahlst, um deinen Anteil zu nutzen. Das folgende Beispiel zeigt, was passieren kann, wenn ein Elternteil keine Einkommensteuer zahlt.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Ein Kind ist zehn Jahre alt, es gibt kein jüngeres Kind im Haushalt und keine Ausnahme. Bisher konnte ein Elternteil bei ausreichender Steuer den gesamten Jahresbetrag nutzen.  

Bisher:

  • Familienbonus: 2.000,16 Euro
  • Ein Elternteil nutzt den gesamten Betrag

Ab 2027 bei 75:25-Aufteilung:

  • Elternteil A: 1.500,12 Euro
  • Elternteil B: 500,04 Euro

Problem: Bezahlt Elternteil B keine Einkommensteuer, kann dieser Anteil nicht genutzt werden. Die Familie verliert dadurch bis zu 500,04 Euro Steuerentlastung.

Das Beispiel setzt ganzjährig unveränderte Verhältnisse voraus und betrachtet nur den Familienbonus Plus. Andere Absetzbeträge oder Leistungen sind nicht eingerechnet. Die Beträge wurden aus dem Monatsbetrag und dem gesetzlichen Aufteilungsschlüssel berechnet. 

Was gilt für Alleinerziehende und getrennt lebende Eltern?

Auch wenn du alleinerziehend bist, kann der andere Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Teil des Familienbonus Plus haben. Entscheidend ist unter anderem, ob ihm der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.

Steht diesem der Unterhaltsabsetzbetrag zu, gelten ab 2027 grundsätzlich ebenfalls 75:25, 25:75 oder 50:50. Bei einem Kind unter vier Jahren oder mit erhöhter Familienbeihilfe bleibt 100:0 möglich. Anders als bei Eltern in Partnerschaft nennt diese Regel kein jüngeres Geschwisterkind als Ausnahme. Ohne Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag steht dem unterhaltspflichtigen Elternteil für den betreffenden Monat kein Familienbonus zu. Beschlossener Gesetzestext, Artikel 25

Rechenbeispiel: Ein Kind ist zehn Jahre alt; beide getrennt lebenden Eltern sind anspruchsberechtigt. Bei einer vereinbarten 50:50-Aufteilung und ganzjährigem Anspruch entfallen auf jede Person bis zu 1.000,08 Euro. Voll genutzt werden kann der jeweilige Anteil nur bei ausreichender Einkommensteuer; eine Ausnahme liegt hier nicht vor. 

Wie beantrage ich den Familienbonus über den Arbeitgeber?

Du kannst den Familienbonus während des Jahres über die Lohnverrechnung berücksichtigen lassen. Dafür gibst du die Erklärung mit dem Formular E 30 und den erforderlichen Nachweisen beim Arbeitgeber ab. So wird weniger Lohnsteuer einbehalten.

Was muss ich beim Arbeitgeber ändern?

Für 2027 besonders wichtig: Wird der Familienbonus bisher vollständig berücksichtigt und fällt dein Fall unter die neue Aufteilung, brauchst du ab Jänner 2027 eine neuerliche Erklärung. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn dem Arbeitgeber ein maßgebliches jüngeres Kind oder der Bezug erhöhter Familienbeihilfe bekannt ist. Erläuterungen zur Gesetzesänderung, Seite 28

Rechenbeispiel: Bisher werden für ein zehnjähriges Kind monatlich 166,68 Euro bei dir berücksichtigt. Gilt künftig die Aufteilung 75:25 und erhältst du 75 Prozent, beträgt dein monatlicher Anteil 125,01 Euro. Das sind 41,67 Euro weniger Steuerentlastung pro Monat, sofern du bisher den vollen Betrag ausschöpfen konntest.

Klärt deshalb vor der ersten Abrechnung 2027:

  1. Welche Aufteilung ist in eurer Familie zulässig und sinnvoll?
  2. Welche neue Erklärung und welche Nachweise braucht die Lohnverrechnung? 
  3. Welcher Anteil wird auf deinem Lohn- oder Gehaltszettel berücksichtigt? 

Änderungen deiner persönlichen Verhältnisse, etwa beim Familienbeihilfenbezug oder nach einer Trennung, musst du ebenfalls melden. Dafür gibt es das Formular E 31. BMF-FAQ zur Beantragung

Muss ich den Familienbonus beim Steuerausgleich erneut beantragen?

Ja. Wenn du eine Arbeitnehmerveranlagung abgibst, musst du den Familienbonus darin erneut beantragen – auch wenn ihn dein Arbeitgeber bereits berücksichtigt hat. Sonst kann das Finanzamt eine Rückzahlung verlangen. 

Der nachträgliche Antrag ist über FinanzOnline oder mit der Beilage L 1k möglich; bei besonderen Verhältnissen kann L 1k-bF erforderlich sein. Allein die richtige Berücksichtigung des Familienbonus über die Lohnverrechnung verpflichtet dich noch nicht zum Steuerausgleich. BMF-FAQ

Entscheidend ist das Steuerjahr: Machst du 2027 den Steuerausgleich für 2026, gelten die Regeln für 2026. Die neue Aufteilung betrifft das Steuerjahr 2027 – also bereits die Lohnverrechnung ab Jänner 2027 und den Steuerausgleich für 2027, den du ab 2028 einreichen kannst. Erläuterungen zur Gesetzesänderung

Weitere Tipps findest du hier: Was du von der Steuer absetzen kannst.

Was gilt, wenn ich wenig oder keine Einkommensteuer zahle? 

Der Familienbonus selbst ist keine Auszahlung unabhängig von deiner Steuer. Bei geringem Einkommen kann unter bestimmten Voraussetzungen der Kindermehrbetrag infrage kommen.

Dieser ersetzt einen ungenutzten Familienbonus-Anteil nicht automatisch. Anspruch und Höhe hängen von zusätzlichen Voraussetzungen ab. Für 2026 beträgt der Kindermehrbetrag bis zu 700 Euro pro Kind. Lass prüfen, welche Unterstützung dir für das jeweilige Steuerjahr zusteht. BMF-Informationen zum Kindermehrbetrag

Was gilt, wenn sich die Familiensituation im Jahr ändert?

Ändern sich während des Jahres die Voraussetzungen, etwa durch eine Trennung, das Ende des Familienbeihilfenbezugs oder weil ein Kind das vierte Lebensjahr vollendet, kann sich auch die zulässige Aufteilung des Familienbonus Plus ändern. Maßgeblich ist jeweils der betreffende Kalendermonat.