Studium
Beihilfen für Studierende in Österreich: Familienbeihilfe, Studienbeihilfe & mehr
Welche finanziellen Unterstützungen gibt es für Studierende? Hier findest du die wichtigsten Beihilfen, Voraussetzungen, Zuverdienstgrenzen und Fristen für das Studienjahr 2026/27
Der Semesterstart für die Hochschulen steht vor der Tür. Das bedeutet für einen Großteil der Studierenden automatisch nicht nur Leistungsdruck, sondern auch finanzielle Unsicherheit, vor allem in Zeiten hoher Inflation.
Studieren und arbeiten: So finanzieren Studierende ihr Studium
Mehr als zwei Drittel der Studierenden – das sind 68 Prozent bzw. mehr als 210.000 hochgerechnet auf alle Studierenden – waren im Sommersemester 2025 erwerbstätig. Durchschnittlich arbeiten sie 20,2 Stunden pro Woche. Für 58 Prozent der erwerbstätigen Studierenden gilt laut eigenen Angaben, dass sie sich das Studium ohne Erwerbstätigkeit nicht leisten könnten. 57 Prozent der erwerbstätigen Studierenden sagen außerdem, dass es schwierig ist, Studium und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren (Studierenden-Sozialerhebung 2025)
Ein löchriges System
Trotz vieler finanzieller Unterstützungen schafft es das österreichische Hochschulsystem nicht, alle sozialen Lücken zu schließen. Die meistgenutzte Form der Beihilfe ist die „Familienbeihilfe“, sie wird von nur rund 42 Prozent der (inländischen) Studierenden beansprucht. Gründe dafür sind ein hoher bürokratischer Aufwand und die Tatsache, dass die sechs Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Niederösterreich, Burgenland und Wien eigene Förderprogramme haben und die einzelnen Hochschulstandorte vor Ort wiederum ein eigenes System für Leistungs- und Förderstipendien anbieten.
Es ist nicht leicht, im Beihilfen-Dschungel den Überblick zu behalten. Damit jeder Student und jede Studentin aber die finanzielle Unterstützung bekommt, die ihm/ihr zusteht, haben wir hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Familienbeihilfe für Studierende: Voraussetzungen, Höhe und Zuverdienstgrenze
Anspruch auf Familienbeihilfe haben grundsätzlich alle Eltern für ihre Kinder bis zum 24. Geburtstag. Das heißt, die Erziehungsberechtigten sind diejenigen, die den dazugehörigen Antrag stellen müssen - inklusive aller notwendigen Dokumente. Sie sind aber auch diejenigen, die dann das Geld monatlich aufs Konto überwiesen bekommen. Volljährige, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, können beim Finanzamt beantragen, dass die Überweisung der Familienbeihilfe direkt auf ihr eigenes Girokonto erfolgt.
Für die Familienbeihilfe gibt es keine allgemeine Frist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, rückwirkend für fünf Jahre. Auf Nachfrage des Finanzamtes müssen erforderliche Leistungsnachweise eingereicht werden. Dieser Studienerfolgsnachweis beträgt im ersten Studienjahr 14 bzw. 16 ECTS (bzw. acht Wochenstunden), um die Familienbeihilfe weiterhin zu bekommen.
Solltest du die Familienbeihilfe kurzzeitig verlieren, kannst du jederzeit, sobald du das ECTS-Minimum erreicht hast, erneut einen Antrag stellen. Auch wenn du nicht direkt nach der Schule studierst, sondern dazwischen gearbeitet hast, hast du bis zum 24. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe und kannst einen Antrag beim Finanzamt stellen.
Die Höhe der Familienbeihilfe steigt mit dem Alter und erreicht den Höchstbetrag mit 19 Jahren: 200,40 € pro Monat (2026). Dazu kommt ein Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Monat - insgesamt sind es also mindestens 271,30 € pro Monat.
Achtung: Es gibt eine geregelte Einkommensgrenze von 17.212 € pro Jahr. Solltest du als Student:in mehr als 17.212 € im Kalenderjahr verdienen, ist nur mehr jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde. Wie viel deine Eltern verdienen, ist egal.
Achtung: Die Ausnahmeregelungen für die Familienbeihilfe sind sehr umfangreich und kompliziert. Solltest du aber das Gefühl haben, unfair behandelt zu werden, melde ich bei deiner lokalen Hochschulvertretung oder bei deiner bundesweiten Interessenvertretung, der Österreichischen Hochschüler_innenschaft.
Stelle HIER deinen Antrag für die Familienbeihilfe!
Studienbeihilfe in Österreich: Wer Anspruch hat und wie hoch sie ist
Die Studienbeihilfe ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Studierende. Die Studienbeihilfe gibt es dann, wenn deine Eltern nicht gänzlich für deinen Unterhalt aufkommen können. Du kannst die Studienbeihilfe zusätzlich zur Familienbeihilfe beantragen. Die Behörden prüfen dann, ob es eine sogenannte „soziale Bedürftigkeit“ gibt.
Die Höhe der monatlichen Studienbeihilfe ist nicht fix vorgegeben, sondern hängt unter anderem vom Einkommen der Eltern, vom Alter und von der persönlichen Situation ab. Die möglichen Beträge wurden für das Studienjahr 2026/27 erneut valorisiert. Die konkrete Höhe wird individuell berechnet; beispielsweise beträgt die höchstmögliche Studienbeihilfe für Selbsterhalter:innen 1.111 Euro pro Monat und ab dem vollendeten 27. Lebensjahr 1.151 Euro pro Monat.
Wie hoch die Studienbeihilfe bei dir wäre, kannst du mit dem Stipendienrechner von der Arbeiterkammer ausrechnen. Um Studienbeihilfe beziehen zu können, muss das Studium vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen werden. Ausnahmen gibt es für Selbsterhalter:innen, Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderung und bei Aufnahme des Masterstudiums. In diesen Fällen muss das Studium vor Vollendung des 38. Lebensjahres begonnen werden. Im Regelfall wird die Studienbeihilfe für die Mindeststudienzeit plus ein Toleranzsemester gewährt.
Bei der Studienbeihilfe ist außerdem ein „günstiger Studienerfolg“ nachzuweisen, der aber je nach Hochschultyp anders zu erbringen ist.
Du musst einen Antrag zu stellen, um Studienbeihilfe zu bekommen. Dieser Antrag kann online oder postalisch erfolgen und hat folgende Fristen:
- Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember
- Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai
Achtung: Wenn du die Fristen verpasst, bekommst du keine Nachzahlungen für die vergangenen Monate!
Achtung: Es gibt auch hier eine geregelte Einkommensgrenze von 17.677 € pro Jahr.
Achtung: Wir empfehlen allen Studierenden, einen Antrag zu stellen! Ein Antrag kann nicht schaden und dir womöglich eine finanzielle Erleichterung bringen.
Stelle HIER deinen Antrag für die Studienbeihilfe!
ÖH-Sozialfonds: Finanzielle Hilfe für Studierende in Notlagen
Solltest du in einer finanziellen Notlage landen, setzt sich die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) für dich mittels einer beantragbaren Einmalzahlung ein – du musst sie natürlich nicht zurückzahlen. Auch dafür gibt es Online-Formulare und bestimmte Richtlinien, was alles gefördert werden kann und was nicht.
Eine allgemeingültige Frist gibt es nicht. Seit 1. Juli 2026 werden Anträge über ein digitales Antragsformular eingereicht.
Unser Tipp: Schau immer wieder auf der Homepage der ÖH vorbei!
Stell HIER deinen Antrag für den ÖH-Sozialfonds!
Weitere Förderungen für Studierende: ORF-Befreiung, Versicherungen und Stipendien
Es gibt noch viele weitere Formen von finanzieller Unterstützung, die du dir – zumindest teilweise – zurückerstatten lassen kannst. Eine praktische Übersicht dazu bietet die ÖH in ihrer Sozialbroschüre, die Arbeiterkammer oder das Wissenschaftsministerium auf stipendium.at.
Text: Sara Velic - aktualisiert durch die ÖGB Redaktion