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ÖGB

Lehre und Ausbildung

Lehrlinge arbeiten in Krise wie Fachkräfte

Sie erbringen genauso ihre Leistung – ob im Handel, im Büro oder in der Produktion.

Wie alle anderen ArbeitnehmerInnen sind auch Lehrlinge in der aktuellen Krisenzeit gefordert. Sie erbringen genauso ihre Leistung – ob im Handel, im Büro oder in der Produktion. Aufgrund der Corona-Krise können tausende Lehrlinge im Gegensatz zu MaturantInnen aber ihre praktische Lehrabschlussprüfung jetzt nicht ablegen und müssen diese zu einem späteren Termin nachholen. Die Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) forderte deshalb einen Krisenausgleich für Lehrlinge.

Entgangenes Fachkräfteentgelt wird rückwirkend ausbezahlt

Vor allem jene im letzten Lehrjahr arbeiten zum Zeitpunkt ihrer eigentlich angesetzten Prüfung bereits wie eine Fachkraft weiter. Dadurch entgeht ihnen bares Geld. Denn solange der Lehrvertrag noch läuft, bekommen sie auch nur die Lehrlingsentschädigung. Nach bestandener Lehrabschlussprüfung hingegen erhalten Lehrlinge den weitaus höheren Facharbeiterlohn (bzw. Facharbeitergehalt). Die Bundesregierung kommt der Forderung der ÖGJ nun nach und entschädigt Lehrlinge für das entgangene Entgelt über einen Sondertopf. Die Differenz zwischen Lehrlingsentschädigung und Fachkräftegehalt wird für jene 7.300 Lehrlinge, die ihre Lehrabschlussprüfung verschieben mussten, bezahlt.