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Künftig können ArbeitnehmerInnen, die 45 Jahre gearbeitet haben (540 Beitragsmonate), wieder abschlagsfrei mit 62 in Pension gehen.

Nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension

Der Nationalrat hat am Donnerstag nicht nur eine Pensionserhöhung beschlossen, sondern auch weitere Verbesserungen, wie die Möglichkeit abschlagsfrei auch vor 65 in Pension zu gehen.

Künftig können Arbeitnehmer, die 45 Jahre gearbeitet haben (540 Beitragsmonate), wieder abschlagsfrei mit 62 bzw. Schwerarbeiter ab 60 Jahren in Pension gehen, wobei bis zu fünf Jahre der Kindererziehungszeit  angerechnet werden. Für Frauen gilt vorerst noch ein Regelpensionsalter von 60 Jahren ab dem sie abschlagsfrei in Pension gehen können. Für NachtschwerarbeiterInnen wird ihr Sonderruhegeld abschlagsfrei. „Das ist fair gegenüber allen Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben", begrüßt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian den Beschluss im Nationalrat.

Viele ältere ArbeitnehmerInnen sind aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes und des steigenden Drucks in der Arbeitswelt nicht in der Lage, bis zum Regelpensionsantrittsalter zu arbeiten. In diesem Sinne sei, so der ÖGB-Präsident, „diese beschlossene Systemkorrektur ein wichtiger Schritt zur Erreichung des guten Lebens für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für das der ÖGB kämpft".

Umgesetzt mit Stimmen von SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt

Auch wenn jemand 45 Jahre oder länger gearbeitet hat, musste man bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) massive Abschläge hinnehmen Diese Ungerechtigkeit wurde jetzt mit Stimmen der SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt beseitigt, die ÖVP und die NEOS haben dagegen gestimmt.

Wer nun 45 Jahre gearbeitet hat, hat bei folgenden Pensionsarten (Antritt ab 1. Jänner 2020) keine Abschläge mehr:

  • Langzeitversichertenpension:
    Abschläge von bis zu 12,6 Prozent – abgeschafft

  • Schwerarbeitspension:
    Abschläge von bis zu 9 Prozent – abgeschafft

  • Invaliditätspension:
    Abschläge von bis zu 13,8 Prozent – abgeschafft

Beim Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz gibt es künftig auch keine Abschläge mehr. Diese betrugen bisher bis zu 13,8 %.