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Rund 300.000 angehende Pensionist:innen verlieren viel Geld. Die hohe Inflation wird für sie nicht voll abgegolten.
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Kommentar

Pensionsverluste: 300.000 Menschen verlieren tausende Euro

Der Zeitpunkt des Pensionsantritts entscheidet über viele Tausende Euro mehr oder weniger

Kommentar von Ingrid Reischl

"Die hohe Inflation hat tiefgreifende Auswirkungen auf den Pensionsbezug, deshalb fordert der ÖGB, jetzt einzugreifen", sagt Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB. Richard Tanzer

Rund 300.000 Menschen, die 2024 oder 2025 in Pension gehen werden, schauen finanziell durch die Finger. Der Grund: die stark verzögerte Teuerungsanpassung bei der Pensionsberechnung. Das ist eine Katastrophe für die Betroffenen. Deshalb ist es so wichtig, eine Schutzklausel einzuführen, die eine Aufwertung der letzten beiden Jahre zumindest in Höhe der Inflation garantiert.

Teuerung wirkt sich aus

Aber wie kommt das zustande? Alle erworbenen Pensionsgutschriften im Pensionskonto werden jährlich mit dem sogenannten Aufwertungsfaktor, der die Einkommensentwicklung der Sozialversicherten in Österreich abbildet, aufgewertet. Konkret wird für die Aufwertung die Einkommenssteigerung vom dritt- zum zweitvorangegangenen Kalenderjahr herangezogen, was bedeutet, dass die Aufwertung der tatsächlichen Inflationsentwicklung um zwei Jahre hinterherhinkt. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2024 wird laut Schätzungen 3,5 Prozent betragen.

Die bereits ausbezahlten Pensionen werden laut Gesetz mit der Inflationsrate angehoben, die für die Pensionsanpassung 2024 wahrscheinlich zwischen 9,5 Prozent und 10 Prozent betragen wird.

Für die rund 300.000 Betroffenen fehlt dieser Ausgleich aber bei der Pensionsberechnung. Diese Rechtslage läuft dem seit Jahrzehnten verfolgten Ziel einer Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters entgegen. All jene, die vor der Wahl stehen 2023 oder 2024 in Pension zu gehen, werden faktisch gezwungen, möglichst früh in Pension zu gehen.

Konkret bedeutet das: Personen, die beispielsweise am 1. Dezember 2023 ihre Pension antreten, bekommen die Inflationsabgeltung und damit ab dem Jahr 2024 voraussichtlich auch eine um 9,5 bis 10 Prozent erhöhte Pension. Personen, die hingegen erst ab 1. Jänner 2024 ihre Pension antreten, würden ohne dringend notwendige Korrektur bei der Pensionsberechnung um die derzeit hohe Inflation umfallen. Diese hohe Inflation hat tiefgreifende Auswirkungen auf den Pensionsbezug, deshalb fordert der ÖGB, jetzt einzugreifen.

Fachkräftemangel

Auch muss man sagen, dass die Regierung immer noch keine Lösung für den Fachkräftemangel gefunden hat. Sollten daher angehende Pensionist:innen aufgrund einer mangelnden Schutzklausel gezwungen sein, vor dem Jänner 2024 früher in Pension zu gehen, dann würde das die Situation am Arbeitsmarkt noch einmal verschärfen. Geholfen wäre damit niemandem.

Ingrid Reischl
Die Autorin ist Leitende Sekretärin des ÖGB 

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