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Fachexpertin Charlotte Reiff
ÖGB-Fachexpertin Charlotte Reiff Roland M. Kreutzer

Steuerreform

„Das Budget zeigt auf, wie die Machtverhältnisse in der Gesellschaft sind“

ÖGB-Expertin Charlotte Reiff erklärt, was „Gender Budgeting” bedeutet und wie man mit Steuern mehr Geschlechtergerechtigkeit schaffen kann

Frauen verdienen im Schnitt nicht nur weniger als Männer - sie werden auch bei der Besteuerung und der Bereitstellung staatlicher Mittel benachteiligt. Das muss aber nicht so sein. ÖGB-Expertin Charlotte Reiff erklärt im Interview mit oegb.at, welche Möglichkeiten es gibt, eine gerechtere Besteuerung und Finanzierung zwischen den Geschlechtern zu schaffen.

oegb.at: Was sind aus frauenpolitischer Sicht die Kritikpunkte an der Steuerreform?

Betrachtet man die vorgelegten Pläne zur Steuerreform wird klar, dass „Gender Budgeting“ hier kaum eine Rolle gespielt hat. So liegt etwa der Schwerpunkt der Entlastung des Faktors Arbeit bei der Erwerbsarbeit, und die unbezahlte Care-Arbeit,  die vorwiegend Frauen in Form von Kinderbetreuung, Pflege und Haushaltsarbeit erledigen, wird nicht berücksichtigt. Männer profitieren im Schnitt mit einer Entlastung von 576 Euro netto mehr als doppelt so stark wie Frauen, die mit nur 240 Euro netto im Jahr entlastet werden.

Das Budget zeigt Machtverhältnisse einer Gesellschaft auf. Geld wird dafür ausgegeben oder eingeplant, was als wichtig erachtet wird.

Charlotte Reiff, Fachexpertin im Sozialpolitik-Referat des ÖGB

oegb.at: Was bedeutet „Gender Budgeting“?

Gender Budgeting bedeutet „Geschlechtergerechte Budgetgestaltung“. Budgets sollen so geplant werden, dass für die Anliegen von Frauen und Männern gleich viele Mittel zur Verfügung stehen. Budgets zeigen auf, was von der öffentlichen Hand finanziert wird und in welchem Ausmaß. Dadurch wird sichtbar, was der Politik wichtig ist und wo Schwerpunkte gesetzt werden. Das Budget zeigt also auch Machtverhältnisse einer Gesellschaft auf. Geld wird dafür ausgegeben oder eingeplant, was als wichtig erachtet wird.

oegb.at: Was müsste bei der derzeitigen Reform geändert werden, um Frauen gleich stark zu entlasten wie Männer?

Es müsste nicht nur die Erwerbsarbeit entlastet werden, sondern die Situation der Frauen deutlich mehr Beachtung finden. Viele arbeiten nur in Teilzeit und sind auf den Ausbau von institutionellen Rahmenbedingungen angewiesen. Ohne die Schaffung von qualitativ hochwertigen Kinderbildungs- und Pflegeeinrichtungen wird die Gleichstellung von Männern und Frauen nicht gelingen.

oegb.at: Wo liegen die Schwierigkeiten, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch bei der Budgeterstellung zu berücksichtigen?

Österreich hat ein umfassendes Instrumentarium zum „Gender Budgeting“ mit einer starken rechtlichen Verankerung entwickelt. Allerdings verfolgt Österreich einen stark dezentralen Ansatz, der gesamtstaatliches Handeln - abgesehen von einzelnen Initiativen - schwierig macht. Außerdem braucht es eine solide Datenlage, um eine Entscheidung zur Verteilung von Mitteln zu treffen. So braucht es beispielweise aktuelle Daten aus einer Zeitverwendungsstudie. Diese Daten fehlen derzeit aber noch.

oegb.at: Gibt es Positivbeispiele, wo das „Gender Budgeting“ schon gut funktioniert?

Wien ist in Österreich zum Beispiel ein Vorreiter bei „Gender Budgeting“ auf Stadt- und Bezirksebene. „Gender Budgeting“ ist dort seit 2005 verankert. 2009 folgte auch die Schaffung einer Bestimmung in der österreichischen Verfassung. Aber es gibt auch internationale Beispiele, wie das Stadtbudget in Münster von 1993/94 oder Initiativen in Südafrika von 1990. Südafrika gilt damit als Pionierin auf dem Gebiet des geschlechtergerechten Budgets. Es wurde also schon viel Vorarbeit geleistet. Die Regierung hat somit viele positive Beispiele, denen sie folgen kann. Es ist Zeit, dass sie diese Bestimmungen, die auch in der Verfassung verankert sind, ernst nimmt. 

Roland M. Kreutzer

Charlotte Reiff ist Fachexpertin im Sozialpolitik-Referat und in der Bundesfrauenabteilung des ÖGB. Reiff war zuvor an der KFU Graz, in der Abteilung Sozialpolitik der AK Wien und Post-Doc an der FAU Erlangen-Nürnberg. Sie hat in Rechtsphilosophie promoviert.