
Urlaubsgeld, Familienbeihilfe, Pension: Finger weg von den Lohnnebenkosten
Minister Kocher will die Beiträge von Unternehmen zum Insolvenzentgeltfonds halbieren. Aus ihm bekommen ArbeitnehmerInnen im Konkursfall weiter ihr Gehalt, Lohn, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. So können derzeit beim Mozartkugelhersteller Salzburg Schokolade 140 MitarbeiterInnen und ihre Familien ihre Entlohnung für den Rest des Jahres und ihr Weihnachtsgeld bekommen, bis sie im kommenden Jahr übernommen werden. Gäbe es den Fonds nicht, stünden sie zwei Wochen vor Weihnachten mit leeren Händen da.
Neoliberale Märchen
Die Pläne von Minister Kocher sind nicht die ersten Angriffe auf die Beiträge der Arbeitgeber zum Sozialstaat. Unternehmer und neoliberale Thinktanks holen regelmäßig zur Forderung nach einer Senkung der Lohnnebenkosten aus. Das Argument: Es schafft mehr Arbeitsplätze und die ArbeitnehmerInnen haben jeden Monat mehr Gehalt am Konto. Doch das stimmt nicht. Denn eine Senkung der Lohnnebenkosten bringt zwar mehr Geld – aber ausschließlich den Arbeitgebern. Für die Beschäftigten, PensionistInnen und Familien bedeuten weniger Lohnnebenkosten real weniger Lohn sowie Kürzungen in Sozialsystem und Gesundheitswesen.
Denn zum Gesamtvolumen der Lohnnebenkosten zählen in Österreich auch das sogenannte Dreizehnte und Vierzehnte, also das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie der bezahlte Urlaub und Krankenstand und die Kosten für Fortbildungen. Lohnnebenkosten sind direkt zweckgebunden, sie finanzieren neben Arbeitslosen- und Pensionsversicherung auch die Unfallversicherung. Ein weiterer Teil der Abgaben fließt in den Familienlasten-Ausgleichsfonds, aus dem u. a. das Kinderbetreuungsgeld, die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt, die Schulbuchaktion bezahlt wird.

Lohnnebenkosten sind nicht nur der Beitrag der Arbeitgeber zum Sozialstaat, sondern gelten auch die Wertschöpfung der Beschäftigten ab. So leisten sie ihren gerechten Beitrag.
Deine Fragen - einfach beantwortet!
Wer zahlt in Österreich Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. ArbeitnehmerInnen zahlen keine Lohnnebenkosten. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zahle ich Lohnsteuer und Versicherungsbeitrag, dieser wird von meinem Brutto-Lohn abgezogen. Das kann ich auf meinem Lohnzettel sehen. Entsprechend zahlt auch der Arbeitgeber seinen Beitrag zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeberanteil wird Lohnnebenkosten genannt.
Was zählt zu den Lohnnebenkosten in Österreich?
In Österreich finanzieren die Arbeitgeberbeiträge, die man Lohnnebenkosten nennt:
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt/Lohn)
- bezahlten Krankenstand
- bezahlten Urlaub
- Fortbildungen
- betriebliche Vorsorge (Abfertigung)
- Insolvenz-Entgeltsicherung (Entgeltfortzahlung für ArbeitnehmerInnen im Fall von Unternehmensinsolvenz)
- Pensionsversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
- Wohnbauförderung (Wohnbeihilfe)
- SchülerInnenfreifahrt und Schulbuchaktion
- Kommunalsteuer für die Gemeinden (wichtigste Finanzierungsgrundlage der Gemeinden, mit der unter anderem Kindergärten, Busse etc. finanziert werden)
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber in Österreich?
Arbeitgeber zahlen je nach Branche rund 28 % des Bruttolohns ihrer ArbeitnehmerInnen zusätzlich in Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt/Lohn), bezahlten Urlaub und Krankenstand, aber auch als wesentlichen Beitrag, mit dem das soziale Netz des Staates finanziert wird.
Was habe ich von Lohnnebenkosten?
Zwei Drittel fließen direkt auf dein Konto: in Form von Lohn bzw. Gehalt während des Urlaubs, der Feiertage und der Krankenstände sowie als Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Ein Drittel fließt in Sozialbeiträge, von denen alle etwas haben: Pensionen, Arbeitslosenunterstützung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Gesundheitssystem, Kommunalsteuer, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Schüler- und Lehrlingsfreifahrten und Schulbücher, Unterhaltsvorschüsse, Wochengeld, Pensionsbeiträge von Kindererziehungszeiten uvm.