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Übergewinnsteuer – andere Länder zeigen es vor

Immer mehr Menschen (laut aktueller Umfrage zufolge zwei Drittel der ÖsterreicherInnen) und ExpertInnen sprechen sich für eine Besteuerung der Übergewinne von Energieunternehmen aus, um damit Entlastungspakete für die Bevölkerung finanzieren zu können. Auch die EU-Kommission und OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) empfehlen die Übergewinnbesteuerung für Energiekonzerne. Die EU präzisiert: Übergewinnsteuern müssen befristet sein und an eine bestimmte Krisensituation anknüpfen; das gemeinsam von ÖGB und AK ausgearbeitete Modell (verlinken) berücksichtigt beides.  

Viele Mitgliedsstaaten wie Rumänien, Italien, Spanien, Ungarn, Griechenland oder Großbritannien haben bereits unterschiedliche Modelle der Besteuerung umgesetzt. In Belgien finden intensive Debatten statt. Zuletzt hat die tschechische Regierung angekündigt, eine Übergewinnsteuer auf Energiekonzerne einführen zu wollen.
Viele Mitgliedsstaaten wie Rumänien, Italien, Spanien, Ungarn, Griechenland oder Großbritannien haben bereits unterschiedliche Modelle der Besteuerung umgesetzt. In Belgien finden intensive Debatten statt. Zuletzt hat die tschechische Regierung angekündigt, eine Übergewinnsteuer auf Energiekonzerne einführen zu wollen. ÖGB

Italien, Spanien, Griechenland und sogar Großbritannien bitten Energieunternehmen zur Kasse 

Der Blick über die Grenzen zeigt: Einige Länder sind der Empfehlung bereits gefolgt: In Italien beispielsweise müssen Energieunternehmen, deren Übergewinne 5 Millionen Euro übersteigen, 25 Prozent Steuer bezahlen, was 10 bis 11 Milliarden Euro Mehreinnahmen für den Staat bringen soll. In Griechenland wurden Stromerzeuger mit einer Übergewinnbesteuerung von 90 Prozent belegt. Dabei werden die Gewinne von Oktober 2021 bis Juni 2022 mit den Vorjahresgewinnen in diesem Zeitraum verglichen; alles, was darüber liegt, unterliegt der Besteuerung; erwartet werden Einnahmen von 400 Millionen Euro.

Ähnlich ist das in Spanien für Stromerzeuger mit Kern- oder Wasserkraft eingeführte Modell; damit sollen 3,5 Milliarden Euro jährlich zur Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen lukriert werden. Außerdem wurde für Spanien eine Bankenabgabe angekündigt. Rumänien führte bereits im Herbst 2021 eine Preisobergrenze für Strom und Gas und eine Übergewinnsteuer von 80 Prozent für Stromhersteller ein. 

Nicht mehr Mitglied der EU, aber der Empfehlung trotzdem gefolgt ist auch Großbritannien: Unternehmen der Öl- und Gasindustrie, die in Großbritannien tätig sind, müssen ihre Übergewinne mit 25 Prozent besteuern. Die Steuer soll vorübergehend erhoben werden, bis die Preise der Öl- und Gasbranche wieder auf ein normales Niveau sinken. Diskutiert wird noch, die Steuer auf Stromerzeuger zu erweitern.

Belgien: Gesetzesbeschluss im Herbst 

In anderen Ländern werden Übergewinnsteuern angedacht. Belgien ist mit der Planung weit vorgeschritten: Im Juli wurde ein Gesetzesvorschlag vorgelegt, die Übergewinne von Energieunternehmen (Bruttogewinnmargen der Firmen 2022 verglichen mit jenen des Vorjahres) mit 25 Prozent zu besteuern. Der Beschluss soll im Herbst erfolgen.

ÖGB-AK-Modell zur Besteuerung von Übergewinnen
ÖGB-AK-Modell zur Besteuerung von Übergewinnen ÖGB

Worauf wartet die österreichische Bundesregierung? 

Alle diese Beispiele beweisen es: Mit politischem Willen sind Übergewinnsteuern möglich. Das Modell von AK und ÖGB liegt auf dem Tisch. „Ich weiß nicht, worauf unsere Bundesregierung wartet“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Die heimischen Energieunternehmen werden heuer Mehreinnahmen von rund 4 Milliarden Euro verzeichnen. Gleichzeitig bringen die explodierenden Energierechnungen immer mehr Menschen zur Verzweiflung, weil sie ihre Existenz bedrohen. Die Zeit des Evaluierens ist vorbei, der Handlungsbedarf enorm. Worauf wartet unsere Bundesregierung?“

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