
Wohnen
Das Wohnungspolitische Programm des ÖGB
Es braucht ein umfassendes Gesamtpaket für leistbares Wohnen
Das Wichtigste in Kürze:
- Wohnen wird immer teurer, während Immobilienfirmen hohe Gewinne machen
- Regierungspakete reichen nicht: Mietpreisbremse ist zu spät und kaum wirksam
- Der ÖGB fordert ein Gesamtpaket: Mietpreisstopp, Ende von Befristungen, Vorrang für öffentlichen Wohnbau
- Investitionen in sozialen Wohnbau, Sanierungen und klimafreundliche Heizungen – ohne Mehrkosten für Mieter:innen
Die Wohnungskosten steigen schon seit Jahren unverhältnismäßig stark an. Für Mieter:innen werden die Kosten eine immer größere Belastung, während Immobilienfirmen seit Jahren hohe Gewinne machen. Nach der Finanzkrise, als Kredite wenig kosteten und Börsenspekulation zu heikel wirkte, wurden viele Wohnungen nicht für den Wohnbedarf, sondern für die Veranlagung von Fonds und Spekulant:innen gebaut.
Der aktuelle Mietpreisstopp für das Jahr 2025 und der Deckel von einem Prozent für 2026 bzw. von 2 Prozent für 2027 sind wichtige Schritte.
Ab dem Jahr 2028 soll der Deckel an die Inflation geknüpft sein, aber nur bis höchstens drei Prozent. Bei darüberliegenden Inflationsraten müssen Mieterinnen und Mieter nur die Hälfte davon tragen. Wenn also die Inflation bei vier Prozent liegen sollte, dürfte die Miete nur um 3,5 Prozent angepasst werden. Unbefristete Verträge im freien Segment bleiben davon ausgenommen. Dort gibt es aber die höchsten Mietpreissteigerungen. Die privaten Mieten sind in den letzten 15 Jahren rund 90 Prozent gestiegen, fast doppelt so stark, wie die Inflation
Der ÖGB fordert daher, dass der Deckel aber auch für freie Mieten gelten. Ebenso soll beim Deckel nachgeschärft werden und nicht mehr als 2 Prozent betragen
Mietpreisbremse 2025: Was Mieter:innen wissen sollten
Am 7. März 2025 wurde die Mietpreisbremse beschlossen. Heuer gibt es damit einen Mietenstopp und betrifft ausschließlich Richtwert- und Kategoriemietzinse, nicht jedoch freie Mieten . Für geförderte Mieten gilt der Preisstopp nur für bestimmte Bestandteile der Miete.
Was gilt für Genossenschaftswohnungen?
Bei Mieten nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), also Genossenschaftswohnungen, greift die Mietpreisbremse nur in bestimmten Bereichen:
- Beim Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) und
- bei der Grundmiete bzw. beim Entgelt bei Wiedervermietung für bereits ausfinanzierte Gebäude wird ebenfalls begrenzt.
Andere Mietbestandteile, etwa bei noch nicht ausfinanzierten Genossenschaftswohnungen, sind nicht gedeckelt und können sich weiterhin nach dem Kostendeckungsprinzip verändern.
Der ÖGB verlangt weiters ein umfassendes Gesamtpaket für leistbares Wohnen. Es soll auf drei Säulen basieren:
1. Wohnen darf kein Luxus, sondern muss für alle leistbar sein
- Die Politik hat Spekulationen zu unterbinden und Vorrang für öffentlichen Wohnbau zu geben.
- Die Mietpreisbremse muss auch für freie Mieten gelten und der Deckel soll 2 Prozent betragen.
- Befristungen verbieten.
- Einheitliche Definition der Betriebskosten.
2. Es muss dauerhaft in sozialen Wohnbau und klimafitte Sanierungen investiert werden
- Sanierungsrate bei den öffentlichen Gebäuden erhöhen.
- Gründung einer öffentlichen Sanierungsbank.
- Förderung von großvolumigem Holzwohnbau als Beitrag zur CO2-Reduktion bei Baustoffen.
3. Turbo für den Austausch fossiler Heizungssystem in Mietwohnungen
- Es muss sichergestellt bleiben, dass die Kosten für den Austausch fossiler Heizungssysteme nicht auf die Mieter:innen überwälzt werden.
- Da bislang keine Pflicht zum Austausch fossiler Heizung in Mietwohnungen geschaffen wurde, bedarf es einer Regelung für die Aufteilung der CO2-Steuer.