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Friedberg - stock.adobe.com

Zwei von drei neuen Mietverträgen sind befristet

Die Mieten steigen in ganz Europa drastisch an. Ein Hauptgrund dafür ist der Mangel an verfügbarem Wohnraum. Jahrelang wurden weniger Wohnungen gebaut als benötigt werden. Zusätzlich boomen Wohnungsplattformen wie Airbnb, die dauerhaft Unterkünfte für TouristInnen anbieten. Dadurch stehen diese Wohnungen nicht mehr für die Bevölkerung zur Verfügung und der Wohnraum wird noch knapper.

MieterInnen in der Zwickmühle

Dazu kommt, dass Zwei Drittel aller neu vermieteten privaten Wohnungen nur mehr befristet vergeben werden. MieterInnen, die in ihrer Wohnung bleiben wollen und auf eine Vertragsverlängerung hoffen, stehen oft unter großem Druck —  denn ein Umzug bedeutet nicht nur zeitlichen, sondern auch finanziellen Aufwand. Viele trauen sich nicht, sich über Missstände in der Wohnung oder zu hohe Mieten zu beschweren. Wird der Mietvertrag dann verlängert, wird die Miete meist gleich mit erhöht.

Der ÖGB hat daher die Mitglieder seiner Facebook-Community gefragt, wie sie zu befristeten Mietverträgen stehen. Fazit: 78 Prozent der teilnehmenden UserInnen sprechen sich für eine Abschaffung befristeter Mietverhältnisse aus.

Befristungen sind immer ein Nachteil für die MieterInnen

Martina T.  unterstreicht, dass die VermieterInnen immer am längeren Ast sitzen: „Klagt der Mieter mit befristetem Vertrag, bekommt er einfach keine Vertragsverlängerung mehr. Abgesehen davon wird es bei Maklern zunehmend üblich, nach Ablauf des Vertrages keine Verlängerung zu machen, sondern eine Neuerrichtung. Der Mieter zahlt dann jedes Mal wieder die volle Provision.“ Dadurch könne der Vermieter, auch nach Ablauf jeder Befristung, die Miete für den neuen Vertrag je nach Belieben erhöhen.“ Wie Friedrich H. betont, seien Befristungen deshalb immer ein Nachteil für die MieterInnen.

Befristung wegen Eigenbedarf

Daniela R. weist allerdings auf den Unterschied zwischen Privatpersonen und Großinvestoren hin: „Ich glaube auch nicht, dass Privatpersonen, die Wohnungen vergeben, das große Problem sind, sondern Großinvestoren, die Wohnungen kaufen und dann befristet weitervermieten — zu nicht gerechtfertigten Preisen.“ Eine leerstehende Eigentumswohnung als Privatperson beispielsweise an Studenten zu vermieten, bis etwa das eigene Kind alt genug ist, um einzuziehen, wäre für sie nach wie vor total in Ordnung.

Leistbarer Wohnraum für alle

Der ÖGB fordert die weitgehende Abschaffung von befristeten Mietverträgen — Ausnahmen stellen beispielsweise Eigenbedarf oder zeitlich fix begrenzte Aufenthalte wie Auslandssemester bei StudentInnen dar. Denn Wohnen ist ein Menschenrecht und keine Handelsware.

Daher setzt sich der ÖGB für leistbaren Wohnraum für alle ein.