Zum Hauptinhalt wechseln

ÖGB Verlag Gewinnspiel Solidarität-Ausgabe 995

Jetzt den ÖGB-Newsletter abonnieren und am Gewinnspiel teilnehmen:

Jetzt mitmachen und mit etwas Glück einen Gutchein im Wert von 10,- Euro für den ÖGB-Verlagsshop https://besserewelt.at/ gewinnen!
 

Bleib informiert über deine Arbeitswelt! Jeden Freitag: Das Wichtigste aus einer Woche
Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten zur Durchführung des Gewinnspiels bzw. falls angekreuzt zur Versendung des Newsletters zu.
Weitere Informationen dazu in der Datenschutzerklärung des ÖGB: Datenschutzerklärung

 

Teilnahmebedingungen

 

Die TeilnehmerInnen am Gewinnspiel erklären sich mit folgenden Bedingungen einverstanden: Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 6. April 2022 bis 15. Mai 2022 bis 23:59 Uhr möglich. Die Teilnahme erfolgt durch Eingabe der E-Mailadresse und Bestätigung im Formular. Bei Gewinn erfolgt die Verständigung über die angegeben E-Mailadresse. Die Gewinnermittlung erfolgt am 20. Mai 2022. Das Abonnement des ÖGB-Newsletters hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen und das Gewinnspiel ist nicht mit diesem verknüpft.

 

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, A-1020 Wien. Die Gewinner werden durch Verlosung ermittelt und per E-Mail verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis kann nicht in Bargeld abgelöst werden. MitarbeiterInnen des ÖGB und des ÖGB-Verlag sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, wird kein Gewinn ausgeschüttet. Die Gewinner erklären sich durch ihre Teilnahme einverstanden, dass deren oben angegebene Daten zur Gewinnabwicklung verarbeitet wird. Der/die Gewinnerin erklärt sich bereits jetzt mit der Kontaktaufnahme zum Zwecke der Klärung der Gewinn-Versandmodalitäten einverstanden. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht. Stand: 29.03.2021