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Scheinselbständig?

Ob jemand Freie/r DienstnehmerIn, WerkvertragsnehmerIn, “PraktikantIn“ oder normale/r Angestellte/r ist, macht für die Betroffenen einen großen Unterschied: z. B. in der Bezahlung, bei der Sozialversicherung und bei verschiedenen Ansprüchen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder bezahlten Urlaub. Gibt es den Verdacht, dass jemand scheinselbstständig ist, kann die Gebietskrankenkasse durchsetzen, dass jemand angestellt wird.

Das bringt nicht nur besseren Schutz, weil Selbständige nicht arbeitslosenversichert sind, es bringt auch mehr Geld, weil ArbeitnehmerInnen auch Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben. Außerdem darf das Mindestentgelt nach Kollektivvertrag nicht unterschritten werden. Für Selbstständige gibt es aber keine Kollektivverträge. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian betont: „Unterm Strich bleibt: Wird die Prüflogik der Sozialversicherung gestrichen, werden Unternehmen, die sich nicht korrekt verhalten, begünstigt und die betroffenen Menschen verlieren.“

Wie, was, wer prüft

Geprüft werden alle lohnabhängigen Ansprüche – also ob ein Unternehmen genug Sozialversicherungsbeiträge für seine Beschäftigten bezahlt, sie richtig im Kollektivvertrag eingestuft sind, die Lohnsteuer abgeführt wird und, ob das Dienstverhältnis das richtige ist. Derzeit machen das Krankenversicherungsträger (zB. GKK), die Finanzbehörden sowie Städte und Gemeinden gemeinsam. Die Wirtschaft jammert aber seit Jahren, dass es die PrüferInnen der Gebietskrankenkassen mitunter übertreiben. Die Regierung will nun den Ablauf der Prüfung auf neue Beine stellen und den Prüfdienst komplett der Finanz übergeben.

Scheinprüfung

Die neue Einheit soll die Sozialversicherungsprüfung nur für die ASVG-Versicherten (Unselbstständige/ArbeitnehmerInnen) übernehmen und nur mehr Lohn- und Kommunalsteuer kontrollieren. Das bedeutet: Ist jemand bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVA) angemeldet, muss diese selbst prüfen, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt oder tatsächlich selbständig ist.

Das wird gerade für die Bauwirtschaft kritisch. Josef Muchitsch, Voristzender der Gewerkschaft Bau-Holz betont: „Wenn nunmehr die Selbstständigenversicherung ihre eigene Klientel, ihre Mitglieder, die Beiträge bringen, kontrollieren soll, ist das so, wie wenn man den Hund auf die Wurst aufpassen lässt! Das ist eine Einladung für Scheinselbstständige, mit denen wir gerade am Bau zu kämpfen haben. Dem Sozialbetrug wird damit Tür und Tor geöffnet“, so Muchitsch.

Weitere Nachteile

Haben Firmen Pensionsversicherungsbeiträge für ihre MitarbeiterInnen nicht abgeführt, können die Gebietskrankenkassen diese Ansprüche für die vergangenen fünf Jahre zurückfordern. Die Finanz, die künftig dafür zuständig ist, kann das nur für drei Jahre. Von ihren Arbeitgebern betrogene MitarbeiterInnen würden so um Ansprüche für zwei Jahre umfallen.