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Ich bin schwanger

Wenn ein Baby unterwegs ist, beginnt für werdende Eltern eine aufregende Zeit: Einerseits die emotionale Vorbereitung auf den Tag X und andererseits viel Bürokratie und Organisation. Werdende Eltern stellen sich viele Fragen: Wann muss die Schwangerschaft dem Arbeitgeber gemeldet werden? Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld? Wann beginnt das Beschäftigungsverbot für werdende Mütter? Wie funktioniert die Karenz und auch der Wiedereinstieg nach der Karenz?

Neue Karenzmodelle ermöglichen den Vätern, mehr Verantwortung in der Kinderbetreuung zu übernehmen und Frauen damit zu entlasten.


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Mutterschutz

Als Mutterschutz wird das Beschäftigungsverbot für Schwangere bezeichnet, also jene Zeit, in der eine werdende Mutter von der Arbeit freigestellt wird (Schutzfrist). Während des Beschäftigungsverbotes bekommt Schwangere von der Krankenkasse Wochengeld. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Zeitraum keinen Lohn bzw. kein Gehalt. Grundsätzlich gilt das Beschäftigungsverbot von acht Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen nach der Entbindung – bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt bis mindestens 12 Wochen danach.

Besteht allerdings Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind, kann die werdende Mutter bereits früher von der Arbeit freigestellt werden – unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit. Diese Gefährdung muss eine Ärztin/ein Arzt für Frauenheilkunde oder Innere Medizin dem Arbeitgeber bestätigen. Dabei haben die ÄrztInnen keine freie Entscheidungsmacht, sondern müssen sich an einer festgelegten Liste von Krankheiten orientieren.

Grundsätzlich gilt das Beschäftigungsverbot von acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung.


Karenz

Karenz ist leider nach wie vor in erster Linie Frauensache. Nur jeder fünfte Vater geht derzeit in Österreich in Karenz und bezieht Kinderbetreuungsgeld – Tendenz nur langsam steigend. Diejenigen Männer, die sich dafür entscheiden, bleiben meist nur kurz in Karenz – für zwei bis sechs Monate. Die Gründe, dass noch immer wenige Väter in Karenz gehen und die Kinderbetreuung meistens an Frauen hängen bleibt, sind vielfältig: Fehlende Unterstützung in den Betrieben spielt dabei genauso eine wichtige Rolle wie unzureichende Kinderbetreuung – vor allem in ländlichen Regionen.

Grundsätzlich haben Väter den gleichen Anspruch auf Karenz, deshalb spricht man auch von Elternkarenzen. Grundsätzlich können Eltern dabei zwischen fünf unterschiedlichen Karenzmodellen wählen. Die Eltern können sich insgesamt im Verlauf der Karenz zwei Mal abwechseln, beim ersten Tausch kann es einen Monat Überschneidung geben. Das heißt: Mutter und Vater können gleichzeitig in dieser Zeit zuhause bleiben. Mit einer Väterkarenz können Männer ihren Frauen nach der Babypause indirekt zu einem leichteren Wiedereinstieg in den Beruf verhelfen. Wichtig dabei ist allerdings, dass die Väterkarenz mindestens drei bis sechs Monate dauert.

Rechtsanspruch auf Papamonat und gesetzliche Karenzzeitanrechnung sind wichtige Schritte in Richtung Gleichberechtigung.

Karenzzeitanrechnung

Ein Baby ist der häufigste Grund für eine Job-Unterbrechung, was auch gravierend zur klaffenden Einkommensschere zwischen Frauen und Männern beiträgt. 2019 wurde auf Druck der ÖGB-Gewerkschaftsfrauen hin eine gesetzliche Karenzeitanrechnung beschlossen. Für Geburten ab dem 1. August 2019 werden Zeiten der Elternkarenz nun bis zu 24 Monate pro Kind für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche automatisch berücksichtigt, also beispielsweise auch für Gehaltsvorrückungen. Zudem wirkt sich die gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten positiv auf die spätere Pensionshöhe aus. Denn ein höheres Einkommen während des Arbeitslebens führt automatisch zu einer höheren Pension.

Papamonat

Seit Sommer 2019 gibt es den Rechtsanspruch auf den Papamonat, für den sich die ÖGB-Gewerkschaftsfrauen seit Jahren eingesetzt haben. Damit haben Väter die Möglichkeit, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, die Bindung zum Kind zu stärken und ihre Partnerin in den ersten wichtigen Wochen zu unterstützen. Der Papamonat ist gut planbar und verursacht keine Kosten für die Betriebe. Väter haben während des Papamonats einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung.