Arbeitslosigkeit
Ein kurze Geschichte der Arbeitslosenversicherung
Ohne Gewerkschaften gäbe es keine Arbeitslosenversicherung
Das Wichtigste in Kürze:
- Arbeitslosenunterstützung gab es zunächst nur für Gewerkschaftsmitglieder, die von den Organisationen finanziell unterstützt wurden
- Nach dem Ersten Weltkrieg einigten sich Gewerkschafter und Industrielle 1918 auf eine provisorische staatliche Arbeitslosenunterstützung, um soziale Unruhen zu vermeiden
- Das erste Arbeitslosenversicherungsgesetz trat 1920 in Kraft und regelte die Unterstützung systematisch
- Während der Weltwirtschaftskrise in den 1930er-Jahren führten Kürzungen und Sparmaßnahmen bei der Arbeitslosenunterstützung zu Massenverarmung
- Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Arbeitslosenfürsorgegesetz (1946) und 1949 das Arbeitslosenversicherungsgesetz beschlossen, das seitdem mehrfach novelliert wurde und wesentlich zur sozialen Sicherheit beiträgt
Heute erhalten Arbeitslose zumindest 55 Prozent ihres Letztgehalts als Arbeitslosengeld. Das war nicht immer so. Im Jahr 1922 hatte die Weltwirtschaftskrise Österreich fest im Griff und die Arbeitslosenzahlen waren enorm hoch und stiegen weiter an. Im Jahr 1921 waren es noch 28.000 Arbeitslose gewesen, 1922 bereits 103.000 und im Jahr darauf 212.000. Aber nur rund die Hälfte der Arbeitslosen erhielt Unterstützung. Die anderen hatten nicht nachweisen können, dass sie am Hungertuch nagten oder hatten als Land- und Forstarbeiter:innen überhaupt keinen Anspruch.
Zunächst wurden nur Gewerkschaftsmitglieder unterstützt
Während der Monarchie gab es in Österreich überhaupt keine staatliche Arbeitslosenunterstützung. Verlor jemand seine Arbeit, war er oder sie auf die meist unzureichende Armenversorgung der Heimatgemeinde angewiesen. Die erste systematische Arbeitslosenunterstützung gab es in den Gewerkschaftsorganisationen – allerdings hatten nur Mitglieder Anspruch darauf.
Im Jahr 1892 waren es 65 gewerkschaftliche Organisationen, die ihre arbeitslos gewordenen Mitglieder unterstützten, vier Jahre später zahlten dann alle der Reichskommission der Freien Gewerkschaften angeschlossenen Organisationen rund zehn Prozent ihrer Einnahmen an Arbeitslose aus – allerdings weiterhin nur an Gewerkschaftsmitglieder. Außerdem war diese Unterstützung nicht gesichert, da Gewerkschaften häufig vom Staat aufgelöst wurden oder es sich nicht mehr leisten konnten – vor allem in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, wie etwa in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg.
Hohe Arbeitslosigkeit erforderte nach dem Krieg rasches Handeln
Die hohe Arbeitslosigkeit war auch in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg eine der größten Herausforderungen. Umso wichtiger war es, dass sich GewerkschafterInnen und Vertreter der Industrie sich sogar noch vor Ausrufung der Ersten Republik im November 1918 auf eine provisorische staatliche Arbeitslosenunterstützung einigten. Für die Auszahlung und die Organisation der Arbeitsvermittlung waren die paritätisch mit Gewerkschafter:innen, Unternehmer:innen und Behördenvertreter:innen besetzten „Industriellen Bezirkskommissionen“ zuständig.
Am 18. November 1918 wurden die ersten Unterstützungen ausbezahlt – und um soziale Unruhen zu vermeiden, erhielten auch jene, die eigentlich keinen Anspruch hatten, Zahlungen. Bis zur Verabschiedung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes dauerte es noch bis ins Jahr 1920. Es trat am 9. Mai 1920, also vor genau hundert Jahren, in Kraft.
Massenverarmung in den 1930er-Jahren
Nach einer kurzen Erholung stiegen die Arbeitslosenzahlen während der Weltwirtschaftskrise in den 1930er-Jahren abermals an. Im Jahr 1933 waren 600.000 Menschen arbeitslos, von denen allerdings ein Drittel als sogenannte “Ausgesteuerte” keine Unterstützung mehr erhielt. Das austrofaschistische Regime antwortete auf die Wirtschaftskrise mit massiven Leistungskürzungen und Sparmaßnahmen bei der Arbeitslosenunterstützung. Massenverarmung und eine wachsende Anzahl von Menschen, die den nationalsozialistischen Heilsversprechen folgten, waren die Folge.
Nach Kriegsende beschloss der Nationalrat das Arbeitslosenfürsorgegesetz (1946) und im Jahr 1949 das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Dieses hat seither zahlreiche Wiederverlautbarungen, Änderungen und Novellen erfahren, ist aber stets eines der wichtigsten Sozialgesetze geblieben.
ÖGB-Hörtipp: 100 Jahre Arbeitslosenversicherung
Historikerin und ÖGB-Autorin Marliese Mendel und Politikwissenschafter Emmerich Tálos in der Sendung „Hocknkabinett" von Sandra Knopp auf einem historischen Streifzug durch die 100-jährige Geschichte der Arbeitslosenversicherung: