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Erhöhte Notstandshilfe bis Ende September 2021 verlängert

Aufgrund der Coronapandemie hat das Parlament im April 2020 beschlossen, die Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes zu erhöhen. Diese Regelung wurde nun ein drittes Mal verlängert und zwar bis September 2021. 

„Unser Einsatz hat sich ausgezahlt“, sagt Ingrid Reischl, Leitende ÖGB-Sekretärin, und verweist darauf, dass die Erhöhung „eine wichtige finanzielle Unterstützung für 220.000 Menschen ist, die aktuell keine Chance haben, rasch einen Job zu finden“. Gerade deshalb müsse die erhöhte Notstandshilfe aber auch zumindest bis zum Ende der Pandemie weitergeführt werden.

Notstandshilfe-BezieherInnen müssen dem Arbeitsmarkt trotzdem zur Verfügung stehen, sonst gibt es keine Unterstützung.

Wer bekommt Notstandshilfe?

220.000 Menschen beziehen derzeit Notstandshilfe und es werden immer mehr. Darunter befinden sich auch 100.000 Langzeitarbeitslose – also jene die länger als ein Jahr arbeitslos sind und deren Zahl sich in der Krise verdoppelt hat. Denn grundsätzlich erhält man Arbeitslosengeld (in der Höhe von 55 Prozent des vorherigen Einkommens) nur für 20 Wochen, unter bestimmten Voraussetzungen maximal ein Jahr. Wer dann noch keine Arbeit gefunden hat, kann Notstandshilfe beantragen. Diese beträgt - nicht erhöht - 95 Prozent des Arbeitslosengeldes. 

Unter folgenden Bedingungen hast du Anspruch auf Notstandshilfe

Du bist arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos.
Du bist beim AMS arbeitslos gemeldet.
Du bist am Arbeitsmarkt vermittelbar.
Du bist bereit, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche anzunehmen. Ausnahme: Betreuungspflichten
Du bist in einer Notlage.
Du hast keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.

                                                                                                                                                        

Für Betroffene verhindert die Regelung nicht nur das Abgleiten in die Notstandshilfe, sie bedeutet vor allem eine finanzielle Entlastung, wie folgende Beispiele zeigen:

Einer kinderlosen Friseurin, die im dritten Dienstjahr ihre Arbeitsstelle verliert, stehen pro Monat 718 Euro Arbeitslosengeld beziehungsweise danach 682 Euro Notstandshilfe zu. Ähnlich auch die Differenz für eine Restaurantfachfrau mit sechs Jahren Berufserfahrung und einem Kind, ihr stehen 995 Euro Arbeitslosengeld beziehungsweise danach 947 Euro Notstandshilfe zu.

„In beiden Fällen bedeutet die Anpassung ein Plus von mehreren hundert Euro pro Jahr. Eine Unterstützung, die Menschen ohne Arbeit dringend brauchen“, sagt Reischl. Bleibt nach dem Bezahlen der Rechnungen, die ja in der Arbeitslosigkeit nicht weniger werden, etwas über, fließt das Geld oft in die Kaufkraft, weil die Menschen mehr einkaufen können.

Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent

Der ÖGB fordert seit Monaten eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens, um Betroffene finanziell abzusichern und davor zu schützen in Armut abzurutschen. Denn es kann jeden und jede treffen: Auch in Nicht-Krisenjahren sind im Schnitt mehr als 900.000 Menschen mindestens einmal im Jahr arbeitslos. Oberste Priorität muss daher auch die Schaffung von Jobs haben.

Ein umfangreiches Arbeitsmarktprogramm mit Maßnahmen, um der von Corona verstärkten Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, wurde vom ÖGB bereits im Sommer 2020 vorgelegt.

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