Arbeitsmarkt
Bildungskarenz neu: Was ab 2026 gilt
ÖGB fordert: Weiterbildung muss leistbar und fair bleiben!
Die alte Bildungskarenz läuft aus. Stattdessen kommt ab 2026 ein neues Modell: die Weiterbildungszeit. Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten – und die Einschätzung des ÖGB.
Was ändert sich ab 2026 bei der Bildungskarenz?
Ab 1. Jänner 2026 soll es die Weiterbildungszeit als Nachfolgerin der bisherigen Bildungskarenz geben. Arbeitnehmer:innen können damit weiterhin für Aus- und Weiterbildungen aus dem Job aussteigen – allerdings unter deutlich strengeren Regeln.
Allerdings wird laut AMS-Chef Johannes Kopf die Weiterbildungsbeihilfe erst ab 1.5.2026 nutzbar sein, weil sowohl die Umsetzung im AMS als auch diverse Abläufe noch zu klären sind.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Weiterbildungszeit?
- Beschäftigungsdauer: Mindestens 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber (in Saisonbetrieben: 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate und drei Monate direkt vor Beginn).
- Verpflichtende Bildungsberatung: Vor Antragstellung muss eine Beratung beim AMS erfolgen.
- Dokumentationspflicht: Bildungsstand, -maßnahme und -ziel müssen in der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in festgehalten werden.
- Die Weiterbildung muss einen Mehrwert für den Arbeitgeber bieten. Deshalb müssen Arbeitgeber sich auch an den Kosten beteiligen und eine Behaltefrist geben.
Wie umfangreich muss die Weiterbildung sein?
- Mindestens 20 Wochenstunden (bei Betreuungspflichten: 16).
- Für Studien gilt: 20 ECTS pro Semester (16 bei Betreuungspflichten).
- Teilnahmebestätigungen sind verpflichtend. Wer die Nachweise nicht bringt, muss die Förderung zurückzahlen.
- Ausschließlich Bildungsveranstaltungen im Seminar-Stil in Präsenz und Live-Online sind möglich (verstärkte Anwesenheitsverpflichtung).
Gibt es eine Unterstützung während der Weiterbildungszeit?
Ja, es gibt eine Weiterbildungsbeihilfe.
- Sie orientiert sich am Fachkräftestipendium (40,40 Euro pro Tag).
- Der Betrag der Beihilfe richtet sich am aktuellen Einkommen vor der Förderbezug. Der Mindestbetrag liegt bei 1.212 Euro im Monat und liegt damit unter der Armutsgefährdungsgrenze. Dieser Betrag gilt für Geringverdienende ab der Geringfügigkeitsgrenze. Weitere Förderstufen sind noch in AMS-internen Regelungen auszuverhandeln.
- Arbeitgeber müssen sich ab einem Einkommen von 3.255 Euro brutto (halbe Höchstbeitragsgrundlage) der Beschäftigten mit 15 Prozent beteiligen.
Kann man die Weiterbildungszeit gleich nach der Elternkarenz nutzen?
Nein. Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit müssen künftig mindestens 26 Wochen Beschäftigung liegen.
Wichtig: Wie das Stufenmodell der Weiterbildungbeihilfe sowie die Genehmigung und Abwicklung durch das AMS im Detail ablaufen werden, kann erst nach Erlass der AMS-Richtline, gesagt werden.
Was sagt der ÖGB dazu?
Der ÖGB sieht die Einführung einer Nachfolgeregelung grundsätzlich positiv – kritisiert aber folgende Punkte:
- Weniger Geld für Weiterbildung: Das Budget wurde von bisher 600 bis 650 Millionen Euro pro Jahr auf maximal 150 Millionen Euro gekürzt. Damit droht ein „First come, first serve“-Prinzip – die ersten Bewerber:innen, die alle Voraussetzungen erfüllen, werden zuerst gefördert
- Kein Rechtsanspruch mehr: Ob jemand die Förderung erhält, entscheidet das AMS im Einzelfall. Das AMS entscheidet, ob Bildungsvorhaben von Arbeitnehmer:innen „arbeitsmarktrelevant“ sind oder nicht. Will sich jemand in einem „Mangelberuf“ qualifizieren, stehen die Chancen höher auf Förderung. Insgesamt führt das zu Rechtsunsicherheit.
- Zu niedrige Unterstützung: Der Mindestbetrag liegt mit 1.212 Euro pro Monat unter der Armutsgrenze. Weiterbildung darf nicht in Armut führen!
- Arbeitgeber-Beteiligung: Die Grenze, ab wann Betriebe zahlen müssen (ab halber Höchstbeitragsgrundlage, 3.225 Euro brutto), ist zu niedrig angesetzt und erschwert vielen Beschäftigten den Zugang.
- Erschwerte Voraussetzungen: Ein Jahr Beschäftigung ist für viele prekär Beschäftigte oder Jobwechsler:innen eine zu hohe Hürde.
Was fordert der ÖGB?
- Deutlich mehr Budget für Weiterbildung – in Zeiten des Fachkräftemangels darf hier nicht gespart werden!
- Einen Rechtsanspruch statt Willkür bei der Vergabe durch das AMS.
- Existenzsichernde Beihilfen, die zumindest über der Armutsgefährdungsgrenze liegen.
- Faire Arbeitgeber-Beteiligung, die Beschäftigte nicht vom Zugang ausschließt.