Bis zu 1.000 Euro steuerfrei: Neuer Bonus für Beschäftigte kommt
Freiwillige Zahlung der Unternehmen kann aber niemals KV-Erhöhungen ersetzen
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Auszahlung des Bonus erfolgt freiwillig durch Unternehmen
- Auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte sind umfasst
- ÖGB fordert: Auswahl der Beschäftigten muss sachlich und fair sein
- Bonuszahlungen ersetzen niemals nachhaltige KV-Erhöhungen
Was steckt hinter dem neuen Leistungsbonus?
Die Bundesregierung hat angekündigt, noch im Jahr 2025 einen neuen steuerfreien Leistungsbonus von bis zu 1.000 Euro einzuführen.
Die Prämie soll freiwillig von Unternehmen ausgezahlt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – auch keine automatische Auszahlung.
Schon jetzt ist klar: Der Bonus soll nicht von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig sein. Unternehmen entscheiden also selbst, ob sie die Prämie gewähren.
Wichtig ist auch, dass die Auswahl, wer den Bonus bekommt “sachlich und betriebsbezogen” sein muss, bei der Auswahl darf also niemand diskriminiert werden.
Der ÖGB fordert, dass alles transparent und offen ablaufen muss – alle müssen die Möglichkeit haben, die Kriterien für die Auszahlung zu kennen. Spätestens mit Inkrafttreten der Lohntransparenz-Richtlinie im kommenden Jahr, also 2026, müssen die Gründe verpflichtend für alle offengelegt werden.
Wer bekommt den Bonus?
Profitieren könnten theoretisch bis zu 4 Millionen Beschäftigte in Österreich – darunter auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte. Die Auszahlung ist steuerfrei, also lohn- und einkommensteuerbefreit.
Wann wird der Bonus ausbezahlt?
Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Ziel ist, dass der Bonus noch im Laufe des Jahres 2025 zur Auszahlung kommen kann.
Wichtig: Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Unternehmen. Es ist also ratsam, frühzeitig nachzufragen, ob im eigenen Betrieb eine Auszahlung geplant ist.
Was sagt der ÖGB dazu?
Der ÖGB begrüßt jede Maßnahme, die Beschäftigte finanziell entlastet – entscheidend bleibt aber: faire Löhne, gute Kollektivverträge und gesetzliche Absicherung.
Wichtig! Einmalzahlungen bzw. freiwillige Bonuszahlungen können nie an die Stelle von Kollektivvertragserhöhungen treten. Nur mit guten Abschlüssen wird die Kaufkraft der Beschäftigten nachhaltig gesichert. Davon profitiert auch die Wirtschaft.
Tipp für alle Beschäftigten:
Sprich mit deinem Betriebsrat darüber, ob dein Unternehmen die Auszahlung plant. Gemeinsam könnt ihr euch am besten für faire Lösungen für dich und alle Kolleginnen und Kollegen einsetzen.
Fazit
Der neue Leistungsbonus kann für viele Beschäftigte eine willkommene Zusatzzahlung bedeuten – vorausgesetzt, der Betrieb macht mit.
Aber klar ist: Dauerhaft faire Kollektivverträge und starke Sozialpartnerschaft können durch Einmalzahlungen nicht ersetzt werden.
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