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Einkommen reicht nicht zum Leben

Als letztes soziales Netz hat die bedarfsorientierte Mindestsicherung die Aufgabe, einen absoluten Mindeststandard zu sichern, der ein Abrutschen in die Armut verhindert und für alle Menschen ein Leben in Würde möglich macht. Sie wurde 2010 beschlossen und vom ÖGB ausdrücklich begrüßt. Das Ziel war, allen Menschen, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können, zu unterstützen, vor Armut zu schützen und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen: Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, einheitlich in ganz Österreich.

Wer bekommt Mindestsicherung?

Der Großteil – mehr als zwei Drittel - bezieht eine Ergänzungsleistung. Dabei handelt es sich um Menschen, die ein geringes Einkommen (Gehalt, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) haben, das aber nicht zum Überleben ausreicht. Dieses können sie mit einer Teilleistung aus der Mindestsicherung "aufstocken".

Ein Drittel der mit Mindestsicherung unterstützten Menschen sind minderjährig. 83.818 minderjährige Kinder leben in Haushalten mit Mindestsicherung. Von den Frauen als Betroffenengruppe abgesehen, bildeten die Alleinstehenden die größte Unterstütztengruppe (37 Prozent der Personen), gefolgt von den Paaren mit Kindern (32 Prozent) und den Alleinerziehenden (15 Prozent).

Welche Bedingungen gelten bei der Mindestsicherung?

Die Voraussetzungen sind sehr streng, viel strenger als zum Beispiel bei der Notstandshilfe. Arbeitsbereitschaft ist sowieso Voraussetzung, außer bei den Menschen, die zum Beispiel wegen einer Behinderung oder einer Krankheit nicht arbeiten können.

Um Mindestsicherung zu bekommen, reicht es nicht aus, gar kein oder ein sehr niedriges Einkommen zu haben. Auch das Einkommen des Partners/der Partnerin wird angerechnet. Selbstbestimmung ade! Auch besitzen darf man so gut wie gar nichts. Für die Mindestsicherung wird nach einer Wartefrist jedes Eigentum über einer Grenze von ca 5.200 Euro – laut aktuellem Regierungsentwurf - gegengerechnet - die eigene Wohnung, das kleine Haus oder das Ersparte. Wer nach dem Bezug der Mindestsicherung wieder einen Job findet, hat dann unter Umständen trotzdem den Staat im Grundbuch des Hauses oder der Wohnung stehen und muss jeden einzelnen Euro den er/sie an Unterstützung erhalten hat wieder zurückzahlen.

Oder anders herum gesagt: Viele, die im Eigenheim wohnen, und sei es auch noch so baufällig, beantragen gar nicht erst Mindestsicherung – um zu verhindern, dass die Wohnung dann nicht mehr ihnen gehört.

Können wir uns die Mindestsicherung leisten?

Nur 0,9 Prozent der österreichischen Sozialausgaben werden für die Mindestsicherung aufgewendet und damit nur ein Bruchteil dessen, was etwa für die Bereiche Invalidität, Alter, Krankheit oder für Familienleistungen verwendet wird.

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