Zum Hauptinhalt wechseln

Warum die Sozialpartnerschaft so wichtig ist 

Die Sozialpartnerschaft ist Grundvoraussetzung für Kollektivverträge und sozialen Frieden

Das Wichtigste in Kürze 

  • Die Sozialpartnerschaft verbindet Arbeitnehmer: innen- (ÖGB, AK) und Arbeitgebervertretungen (WKÖ, LAK) in freiwilliger Zusammenarbeit 
  • Die Sozialpartnerschaft verhandelt jährlich Kollektivverträge 
  • Auch in Krisen – etwa während der Corona-Pandemie – sorgt sie für faire, schnelle Lösungen 

Die Sozialpartnerschaft ist ein zentraler Pfeiler des österreichischen Sozialstaats und Garant für Kollektivverträge und sozialen Frieden. Sie beruht auf der freiwilligen Zusammenarbeit der Interessenvertretungen: ÖGB und Arbeiterkammer (AK) vertreten die Arbeitnehmer:innen, Wirtschaftskammer (WKÖ) und Landarbeitskammer (LAK) die Arbeitgeber. 

Faire Arbeitsbedingungen 

Dieses Modell der Zusammenarbeit ist eine der größten Errungenschaften der Zweiten Republik. Die Sozialpartner gestalten Gesetze mit, führen Kollektivvertragsverhandlungen und tragen wesentlich zum sozialen Ausgleich bei. Ihr gemeinsames Ziel: faire Arbeitsbedingungen, stabile Wirtschaft und sozialer Friede. 

Wiederaufbau 

Nach dem Zweiten Weltkrieg spielte die Sozialpartnerschaft eine entscheidende Rolle beim Wiederaufbau des Landes. In dieser Zeit halfen die fünf Lohn-Preis-Abkommen (1947–1951), die drohende Hyperinflation zu stoppen und das Vertrauen in die Geldwirtschaft wiederherzustellen.

40-Stundenwoche durchgesetzt
Bleib informiert über deine Arbeitswelt!
Das Wichtigste auf einen Blick

Kollektivvertragsverhandlungen 

Bis heute sind die Kollektivvertragsverhandlungen das Herzstück des Systems: Rund 98 Prozent aller unselbstständig Beschäftigten profitieren von diesen Vereinbarungen. Historische Meilensteine waren etwa der Generalkollektivvertrag von 1959, der die 45-Stunden-Woche einführte, und jener von 1969, der die 40-Stunden-Woche brachte – ein wichtiger Schritt zum Arbeitszeitgesetz der Jahre 1969 und 1975.  

Später folgten Mindestlohnvereinbarungen, wie 2007 mit 1.000 Euro und 2017 mit dem Ziel, bis Ende 2019 keinen Lohn unter 1.500 Euro pro Monat zuzulassen. 

ÖGJ-Aktion 2021 während der Corona-Pandemie ÖGJ Steiermark

Krisenmanagement 

Auch in Krisenzeiten zeigte die Sozialpartnerschaft ihre Stärke. Während der Corona-Pandemie verhandelten die Partner Regelungen zur Kurzarbeit, zum 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz und zu Freistellungen. Sie fanden rasch Lösungen, die sowohl Arbeitnehmerrechte als auch betriebliche Bedürfnisse berücksichtigten. 

Die Herausforderungen der Zukunft – von Digitalisierung bis Klimawandel – lassen sich nur gemeinsam bewältigen. Die Sozialpartnerschaft bleibt daher ein unverzichtbarer Pfeiler, um gute Arbeit, wirtschaftliche Stabilität und sozialen Frieden in Österreich weiterhin gemeinsam zu sichern.