Arbeitszeit
Arbeiten an Feiertagen: Das gilt!
Welche Rechte Arbeitnehmer:innen an gesetzlichen Feiertagen haben – und warum Kollektivverträge den Unterschied machen
Das Wichtigste in Kürze
- An gesetzlichen Feiertagen gilt grundsätzlich Arbeitsruhe, Ausnahmen für bestimmte Branchen
- Wer am Feiertag arbeitet, bekommt Feiertagsentgelt und zusätzlich Geld für die geleisteten Stunden
- Der 24. und 31. Dezember sind normale Arbeitstage - außer Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung regeln etwas anderes
- Kollektivverträge sichern Zuschläge, freie Tage und klare Regeln durch gemeinsame Stärke
Feiertag = frei? Meistens ja. Aber nicht immer. Gerade rund um Weihnachten, Neujahr und Co. taucht jedes Jahr dieselbe Frage auf: Muss ich arbeiten oder nicht? Und wenn ja, bekomme ich extra etwas bezahlt? oegb.at schafft Klarheit.
Das sagt das Gesetz
In Österreich gibt es 13 gesetzliche Feiertage, zum Beispiel den 8. Dezember, 25. und 26. Dezember, 1. Jänner oder 6. Jänner.
An diesen Tagen gilt grundsätzlich: Arbeitsruhe. Das heißt Arbeitnehmer:innen müssen nicht arbeiten, außer das Gesetz erlaubt Ausnahmen (zum Beispiel in Spitälern, in der Pflege, in der Gastronomie, im Verkehr oder in bestimmten Fällen im Handel).
Wichtig: Der 24. und 31. Dezember sind ganz normale Arbeitstage. Viele glauben etwas anderes – aber frei sind sie nur, wenn ein Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das regelt.
Arbeiten am Feiertag? Dann bitte fair bezahlt!
Wenn du an einem gesetzlichen Feiertag arbeitest, wirst du doppelt bezahlt. Einmal für den Feiertag selbst, einmal für das Arbeiten. Du hast Anspruch auf:
- Feiertagsentgelt: Das Geld, das du auch ohne Arbeit bekommen würdest.
- PLUS Bezahlung und Zuschläge für die tatsächliche Arbeitsleistung.
Kollektivverträge regeln Zuschläge, also das extra Geld, das du bekommst, wenn du Überstunden machst oder an einem Feiertag arbeitest. Genau hier zeigt sich, wie stark Gewerkschaftsarbeit wirkt.
Urlaub oder Zeitausgleich?
Urlaub an Feiertagen (wenn du zu einer Ausnahme gehörst), zum Beispiel am 24. oder 31. Dezember, ist – wie immer – nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Halbe Urlaubstage gibt es nicht – daher ist Zeitausgleich oft die bessere Lösung, wenn zum Beispiel an Weihnachten oder Silvester Frühschluss im Betrieb üblich ist.
Kollektivvertrag schlägt Unsicherheit
Ob frei, verkürzt arbeiten oder Zuschläge bekommen – vieles steht nicht im Gesetz, sondern im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Und die gibt es nur, weil Arbeitnehmer:innen gemeinsam Druck machen.
Ohne Gewerkschaften gäbe es:
- weniger freie Tage
- weniger Zuschläge
- mehr Unsicherheit
Mit der Gewerkschaft bekommst du:
- klare Regeln
- bessere Bezahlung
- Beratung in Streitfällen
Informiere dich. Frage nach. Werde Mitglied.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Arbeit fair bleibt – auch an Feiertagen.