
Gesund im Job
Nach längerer Krankheit zurück in den Job
Die Wiedereingliederungsteilzeit hilft Menschen, nach einem längeren Krankenstand Schritt für Schritt in den Job zurückzukehren
Das Wichtigste zur Wiedereingliederungsteilzeit in Kürze:
- Schrittweiser Wiedereinstieg nach längerer Krankheit
- Nur mit Arbeitgeber-Vereinbarung und Wiedereingliederungsplan
- Arbeitszeit wird zwischen 25 und 50 Prozent reduziert
- Dauer: max. 6 Monate + 6 Monate Verlängerung möglich
- Teilzeitlohn plus Wiedereingliederungsgeld von der Krankenkasse
„Ich dachte, ich schaffe das nie wieder“, so beschreibt Stefanie 47, ihren Weg zurück in den Job nach einem Burnout. Nach monatelangem Krankenstand war eine volle Arbeitswoche für sie nicht vorstellbar. Die Erschöpfung kam in Wellen, der Druck war groß. „Aber mit der Wiedereingliederungsteilzeit konnte ich langsam wieder reinfinden. Erst 20 Stunden, dann 25. Ich hatte Zeit, zu heilen – und zu arbeiten. Das hat mein Leben gerettet“, erzählt sie.
Stefanies Geschichte steht für viele. Denn über 28.000 Menschen in Österreich haben seit 2017 Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) genutzt – und rund 87 Prozent waren ein Jahr später noch immer im Berufsleben aktiv (Statistik Austria 2025). Die Maßnahme wirkt. Und sie ist ein wichtiger Baustein für ein gutes, gesundes Arbeitsleben.
Was ist die Wiedereingliederungsteilzeit?
Die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) ist ein gesetzlich geregeltes Modell, das dir nach einem längeren Krankenstand (z. B. psychische Erkrankung, Krebs) den sanften Wiedereinstieg in den Job ermöglicht. Du reduzierst für eine gewisse Zeit deine Arbeitsstunden und bekommst zusätzlich zum Gehalt Wiedereingliederungsgeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB) - je nachdem wo du versichert bist. Es gibt allerdings weder einen Rechtsanspruch noch eine Verpflichtung auf WIETZ.
Bei Fragen und wenn du Hilfe benötigst, stehen dir dein Betriebsrat oder deine Gewerkschaft zur Verfügung.
Wer hat Anspruch?
Du kannst WIETZ beantragen, wenn du …
- seit mindestens drei Monaten in einem aufrechten Dienst- oder Lehrverhältnis stehst,
- mindestens sechs Wochen durchgehend krank warst (Krankenstand),
- laut ärztlicher Bestätigung wieder arbeitsfähig bist,
- eine medizinische Stellungnahme des arbeitsmedizinischen Dienstes oder von „fit2work“ hast.
- Dein Arbeitgeber zugestimmt hat und du mit ihm eine Vereinbarung über Arbeitsbeginn, Dauer, Ausmaß getroffen hast.
Wann und wie kann ich Wiedereingliederungsteilzeit beantragen?
Zeitpunkt:
Vereinbare die Wiedereingliederungsteilzeit mit deinem Arbeitgeber unbedingt, bevor du wieder zu arbeiten beginnst. Die ÖGK und die BVAEB empfehlen, den Antrag mindestens zehn Werktage vor Beginn zu übermitteln, damit sie die Bewilligung rechtzeitig geben können.
Ablauf:
- Wiedereingliederungsvereinbarung und -plan mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
- Hol dir Unterstützung bei fit2work oder deiner Arbeitsmediziner:in im Betrieb.
- Reiche den Plan über deine Arbeitsstunden etc. gemeinsam mit dem Antragsformular bei der ÖGK oder BVAEB ein
Wie lange kann ich Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen?
Maximal sechs Monate. Eine Verlängerung um ebenfalls maximal sechs Monate ist möglich. Die Wiedereingliederungsteilzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch einen Tag nach Zustellung der Bewilligung der Geldleistung.
Wie viele Stunden arbeite ich während der Wiedereingliederungsteilzeit?
Die Arbeitszeit muss mindestens um ein Viertel und darf maximal um die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit vor der Erkrankung reduziert werden – also z. B. von 40 auf 20 Stunden.
Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens zwölf Stunden oder mindestens 30 Prozent deiner Normalarbeitszeit betragen. Das reduzierte Gehalt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Lehrlinge sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wie viel Geld bekomme ich?
Neben dem Lohn bzw. Gehalt aus der Teilzeitbeschäftigung bekommst du ein Wiedereingliederungsgeld. Dieses wird aus dem erhöhten Krankengeld errechnet und von der Krankenversicherung ausbezahlt.
Und danach?
Viele steigen danach wieder schrittweise auf ihr ursprüngliches Stundenausmaß auf. Manche bleiben auch in Teilzeit, je nach gesundheitlicher Lage.
Wichtig: Die Wiedereingliederungsteilzeit soll den Weg zurück ebnen – nicht unter Druck setzen. Du entscheidest gemeinsam mit Ärztinnen, Ärzten und dem Arbeitgeber, wie es weitergeht.