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BetriebsrätInnen setzen sich im Betrieb für die Rechte der ArbeitnehmerInnen ein
ÖGB

5 Behauptungen über eine Betriebsratsgründung, die nicht stimmen

Du bist motiviert, einen Betriebsrat zu gründen? Sehr gut! Bei einigen KollegInnen stößt man mit seiner Begeisterung aber auf wenig Gegenliebe. Mit fadenscheinigen Argumenten versuchen sie, die Betriebsratsgründung im Keim zu ersticken oder zu bremsen.

Wir entzaubern die gängigsten Vorurteile und zeigen, warum man mit einem Betriebsrat nur gewinnen kann.   

Behauptung 1: „Ein Betriebsrat bringt doch eh nichts“ 

Diese Aussage ist blanker Unsinn. Die Liste der Themen im Betrieb, bei denen der Betriebsrat mitreden oder selbst aktiv werden kann, ist lang.

Der Betriebsrat setzt sich vor allem für die Rechte der Belegschaft gegenüber dem Unternehmen ein. Er kontrolliert zum Beispiel, dass Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Außerdem hat er das Recht, bei betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken, kann zum Beispiel auch zu Kündigungen und Entlassungen Stellung nehmen und diese bei Gericht anfechten. 

Egal, ob es um die Sicherheit der Jobs, das Einkommen oder die Arbeitsbedingungen geht: Der Betriebsrat redet und entscheidet mit!

Behauptung 2: „Der Kontakt zu meinem Chef ist eh gut, jeder kann mit seinen Anliegen direkt zu ihm kommen” 

Natürlich gibt es Betriebe, in denen die Beschäftigten bei ihren Vorgesetzten ein offenes Ohr finden.

Doch das eine schließt das andere ja nicht aus. Und: Gibt es keinen Betriebsrat vor Ort, fehlt ein wichtiges Kontrollorgan. 

Außerdem hat der Betriebsrat die Interessen aller im Blick: Ohne Betriebsrat kann es zu massiven Nachteilen und unfairen Unterschieden bei Sonderzahlungen, Sonderregelungen, Arbeitszeiten oder Prämien kommen.

Manche Maßnahmen sind zudem einer Betriebsvereinbarung vorbehalten, bei der der Betriebsinhaber die Zustimmung des Betriebsrats braucht.  

Nur ein Betriebsrat kann dann rechtlich bindende und im Ernstfall auch einklagbare Ansprüche für die Beschäftigten durchsetzen.  

Behauptung 3: „Einen Betriebsrat zu gründen, ist so kompliziert“ 

Es stimmt, dass eine Betriebsratswahl nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Es ist aber auch keine Herkulesaufgabe. UND: Die zuständige Gewerkschaft unterstützt mit aller Kraft bei den Vorbereitungen der Wahl, damit alles reibungslos über die Bühne geht. Niemand muss eine Wahl allein auf die Beine stellen.  

Jetzt Betriebsrat gründen!

Über 70.000 BetriebsrätInnen gibt es derzeit in Österreichs Betrieben – und es sollen noch mehr werden!

Setze auch du dich mit starker Stimme für die Rechte und Interessen deiner KollegInnen ein und gründe jetzt einen Betriebsrat – wir unterstützen dich dabei!

Alle Infos findest du unter www.mir-reichts.at oder unter der Hotline 0800 22 12 00 60. 

www.mir-reichts.at

Behauptung 4: „Das Unternehmen ist dagegen“ 

Es kann natürlich sein, dass dein Betrieb wenig von einer Betriebsratswahl hält. Das ist aber komplett egal. In jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten ist laut Gesetz ein Betriebsrat zu gründen. Das ist das Recht der Beschäftigten. 

Zum Vergleich: Es kann auch sein, dass dem Unternehmen das Arbeitszeitgesetz, das Homeoffice-Gesetz oder das Datenschutzgesetz nicht passen – daran halten muss es sich trotzdem.  

Behauptung 5: „Wenn wir einen Betriebsrat wählen wollen, verlieren wir unseren Job“ 

Damit das nicht passiert, gibt es den Kündigungsschutz. Das heißt, eine Kündigung wegen einer Einberufung zur Betriebsversammlung (die vor der Wahl verpflichtend ist) ist nicht zulässig. Auch kann in Betrieben, in denen dauernd mindestens 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer eine Betriebsversammlung einberufen. 

Egal ob Krisenfeuerwehr oder Airbag – BetriebsrätInnen setzen sich für ihre KollegInnen ein - hör' dazu auch unseren ÖGB-Podcast: